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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes hier: Thomas van Aart
- 2.Beitritt zur Erklärung „Gemeinsam für den Frieden“Zur Vorlage · 1204/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 beschlossen, der Erklärung „Gemeinsam für den Frieden“ beizutreten. Die entsprechende Erklärung wurde am 20. November 2023 veröffentlicht und trägt die Unterschriften von Vertretenden der Religionsgemeinschaften, dem Oberbürgermeister sowie dem Vorsitzenden des Integrationsrates.
Hintergrund der Vorlage ist eine Einladung zu einem Gebet der Religionen für den Frieden, das am 22. November 2023 in der Pauluskirche stattfand. Die mit der Einladung verbundene Erklärung wurde von allen beteiligten Einladenden gemeinsam unterzeichnet. Mit dem Beschluss der Verwaltung tritt die Stadt Hamm der genannten Erklärung offiziell bei. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf die Klimabilanz werden in der Beschlussvorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 3.Wiederwahl einer BeigeordnetenZur Vorlage · 1376/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 beschlossen, die amtierende Beigeordnete nach Ablauf ihrer aktuellen Amtszeit am 31. Januar 2024 für eine weitere achtjährige Amtsperiode wiederzuwählen. Die Wahl erfolgt gemäß den rechtlichen Vorgaben des § 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Verwaltung legte dar, dass die entsprechende Ernennung nach dem Beschluss durchzuführen ist. Die Grundlage für den Vorschlag bildete die Erklärung der Beigeordneten, dass sie für eine Wiederwahl zur Verfügung steht.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage wurde festgehalten, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes war für dieses Vorhaben nicht vorgesehen. Zudem wurden keine klimarelevanten Auswirkungen des Beschlusses festgestellt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 4.Wiederwahl eines BeigeordnetenZur Vorlage · 1378/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 die Wiederwahl eines Beigeordneten beschlossen. Die Amtszeit des betreffenden Stadtrates endet zum 31. Januar 2024, weshalb die Vorlage eine Fortführung der Funktion für weitere acht Jahre vorsieht. Die Entscheidung basiert auf der Erklärung des Stadtrates, für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stehen, und erfolgt gemäß den Vorschriften des § 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Mit dem Beschluss ist die Durchführung der entsprechenden Ernennung verbunden. Die Eingruppierung des Beigeordneten erfolgt nach der Wiederwahl in die Besoldungsgruppe B5, entsprechend den Vorgaben des § 2 Abs. 4 der Eingruppierungsverordnung. Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung sind durch die Zuweisung der Mittel in der Besoldungsgruppe B5 abgedeckt. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes war für dieses Vorhaben nicht erforderlich. Klimarelevante Auswirkungen wurden im Rahmen der Vorlage nicht festgestellt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 5.Eingruppierung eines BeigeordnetenZur Vorlage · 1379/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1379/23 die Eingruppierung des Stadtbaurats in eine höhere Besoldungsgruppe beantragt. Gemäß der vorliegenden Vorlage soll der Stadtbaurat mit Wirkung zum 1. Februar 2024 gemäß § 2 Absatz 5 der Eingruppierungsverordnung in die Besoldungsgruppe B5 eingestuft werden.
Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme bildet die Eingruppierungsverordnung der Stadt Hamm. Diese regelt, dass Beigeordnete der Stadtverwaltung grundsätzlich in die Besoldungsgruppe B4 eingestuft werden. Eine Ausnahme sieht die Verordnung jedoch vor, wonach nach einer Wiederwahl eine Besoldung nach B5 möglich ist. Zudem erlaubt der Paragraph 2 Absatz 5 der Verordnung, dass neben dem Ersten Beigeordneten ein weiterer Beigeordneter in die Gruppe B5 eingruppiert werden kann. Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für diese Einstufung des Stadtbaurats als gegeben an.
Für die vorgesehene Änderung der Besoldungsgruppe sind die erforderlichen finanziellen Mittel in der Gruppe B5 vorhanden. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes war für dieses Vorhaben nicht vorgesehen. Zudem wurden keine klimarelevanten Auswirkungen der Entscheidung festgestellt. Der Rat hat der Vorlage in der Sitzung am 12. Dezember 2023 zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 6.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Umsetzung des Stärkungspakts NRW – gemeinsam gegen Armut im Jugendamt, frühkindliche Bildung.Zur Vorlage · 1302/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung des Stärkungspaktes NRW vorgelegt, um einkommensarme Familien im Bereich der frühkindlichen Bildung und der schulischen Betreuung finanziell zu entlasten. Die Maßnahme sieht vor, die Erhebung der Elternbeiträge für Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 25.000 Euro und 49.000 Euro für das gesamte Jahr 2023 einmalig auszusetzen. Bereits gezahlte Beträge sollen den betroffenen Personen erstattet werden. Durch diese Maßnahme werden rund 1.350 Kinder aus einkommensschwachen Haushalten entlastet, was zu Mindereinnahmen bei den Elternbeiträgen von etwa 250.000 Euro führt. Diese Ausgaben werden durch Fördermittel aus dem Stärkungspakt NRW gegenfinanziert.
Zusätzlich sollen Mittel aus dem Paket für die soziale Infrastruktur verwendet werden. Dies umfasst die Unterstützung von Kitas und Schulen mit insgesamt rund 270.000 Euro für die Ersatzbeschaffung von Kindergrundausstattung, wobei die Verteilung auf Basis eines Sozialindex erfolgt. Weitere Mittel sind für die soziale Infrastruktur der Träger sowie für die Stadtverwaltung vorgesehen. Im Bereich der Einzelfallhilfen, etwa durch den Härtefallfonds, werden Mittel für Gutscheine und zur Vermeidung finanzieller Härten eingesetzt. Da die Fördermittel des Landes ausschließlich im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung stehen, wurde die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung beantragt, um die administrativen Abläufe und die Auszahlung der Leistungen fristgerecht abzuschließen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 27.11.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 7.6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vom 6. November 2004 zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 15. Dezember 2020Zur Vorlage · 1003/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1003/22_VL die 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Hamm vorgelegt. Der Entwurf sieht vor, den Paragrafen 8 Absatz 2 Nummer 9 der Hauptsatzung ersatzlos zu streichen, da dies durch den Beschluss einer neuen Baumschutzsatzung möglich geworden ist. In der Folge werden die nachfolgenden Nummern der genannten Bestimmung neu nummeriert.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Neufassung des Paragrafen 20 der Hauptsatzung, der die Regeln für öffentliche Bekanntmachungen regelt. Primärer Weg der Bekanntmachung ist die Bereitstellung im Internet unter der Adresse der Stadt Hamm. In der Tageszeitung „Westfälischer Anzeiger“ soll lediglich auf die erfolgte Bereitstellung und die Internetadresse hingewiesen werden. Für den Fall, dass Online-Veröffentlichungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unabwendbarer Ereignisse nicht möglich sind, sieht die Satzung einen Aushang an den Bekanntmachungstafeln des Rathauses sowie der verschiedenen Bürgerämter für die Dauer einer Woche vor.
Für spezifische Fälle gelten abweichende Regelungen. So werden Benachrichtigungen über Zustellungen gemäß dem Landeszustellungsgesetz ohne zusätzlichen Zeitungsnachweis online veröffentlicht, wobei der Aushang hier zwei Wochen dauert. Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, der Landesbauordnung sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz werden weiterhin sowohl in der Tageszeitung als auch im Internet veröffentlicht. Nationale und europaweite Bekanntmachungen zu Vergabeverfahren erfolgen über das Portal evergabe.nrw.de. Die Verwaltung begründet die Änderungen mit der Anpassung an die Gesetzgebung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Erleichterung des Zugangs zu amtlichen Informationen durch das Online-Portal.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 8.Bestätigung der Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 der Stadt HammZur Vorlage · 1317/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2023 die Bestätigung der Gesamtabschlüsse für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 beschlossen. Die Vorlage 1317/23 basiert auf den Entwürfen, die zuvor vom Kämmerer aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt worden waren.
Für das Haushaltsjahr 2019 wurde ein Gesamtabschluss mit einer Bilanzsumme von rund 1,87 Milliarden Euro und einem Jahresüberschuss von 944.397,81 Euro festgestellt. Im Haushaltsjahr 2020 belief sich die Bilanzsumme auf etwa 1,92 Milliarden Euro bei einem Jahresüberschuss von 4.726.658,01 Euro. Die im Beschluss festgelegten Jahresüberschüsse beider Jahre werden der allgemeinen Rücklage der Stadt zugeführt.
Die Prüfung der Abschlüsse erfolgte durch den Rechnungsprüfungsausschuss, der hierfür die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Eversheim Stuible Treuberater GmbH als externe Prüfinstanz hinzugezogen hat. Die Gesellschaft erteilte für beide Haushaltsjahre einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Abschlüsse und die dazugehörigen Lageberichte unter Einbeziehung des externen Prüfberichts geprüft. Die Vorlage wurde zuvor im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss behandelt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 9.Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und Verwendung des JahresüberschussesZur Vorlage · 1318/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2022 festgestellt. Die Entscheidung basiert auf den Prüfberichten der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG sowie des Rechnungsprüfungsamtes. Beide Prüfinstanzen gaben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab, der bestätigt, dass der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt vermittelt.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 1.585.618.464,13 Euro auf. Das daraus resultierende Jahresergebnis beläuft sich auf 11.062.966,39 Euro. Im Zuge der Beschlussfassung wurde die Verwaltung zudem ermächtigt, diesen Jahresüberschuss in Höhe von 11.062.966,39 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Der Prüfprozess erfolgte nach Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte die Berichte in einer nichtöffentlichen Sitzung beraten und dem Rat die Übernahme der Bestätigungsvermerke sowie den Feststellungsbeschluss empfohlen. Mit der Feststellung des Abschlusses ist die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren und der Abschluss öffentlich bekannt zu machen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 10.Entlastung des Oberbürgermeisters für die Gesamtabschlussjahre 2019 und 2020Zur Vorlage · 1319/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1319/23_VL sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm dem Oberbürgermeister für die Gesamtabschlussjahre 2019 und 2020 vorbehaltlos Entlastung erteilt. Die Grundlage für diesen Beschluss bildet die entsprechende Rechtslage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. November 2023 festgestellt, dass die Gesamtabschlüsse der Jahre 2019 und 2020 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzgesamtlage der Stadt sowie der verselbstständigten Aufgabenbereiche vermitteln. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung berücksichtigt. Zudem wurde festgestellt, dass der jeweilige Gesamtlagebericht in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtabschluss übereinstimmt und die Chancen sowie Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Auf Basis dieser Feststellungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss bereits beschlossen, dem Rat die Entlastung zu empfehlen.
In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass dem Oberbürgermeister im Rahmen der Abstimmung über die eigene Entlastung kein Stimmrecht zukommt. Die Beschlussfassung über die Entlastung ist daher von der Entscheidung des Rates über die Bestätigung des Gesamtabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses zu trennen und im Anschluss daran durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden für diesen Vorgang nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 11.Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022Zur Vorlage · 1322/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1322/23_VL sieht die Entlastung des Oberbürgermeisters der Stadt Hamm für das Haushaltsjahr 2022 vor. Mit dem Beschlussvorschlag wird den Ratsmitgliedern nahegelegt, dem Oberbürgermeister die Entlastung vorbehaltlos zu erteilen. Diese Maßnahme bedeutet, dass auf Grundlage des vorgelegten Jahresabschlusses und der durchgeführten Prüfungen keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung erhoben werden.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet der Bericht einer externen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, der den Jahresabschluss 2022 prüfte. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 22. November 2023 beraten und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen. In der Folge empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss den Ratsmitgliedern die Erteilung der Entlastung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Oberbürgermeister im Rahmen der Abstimmung über die Entlastung kein Stimmrecht besitzt. Zudem ist die Beschlussfassung über die Entlastung formal von der Feststellung des Jahresabschlusses sowie der Behandlung des Jahresergebnisses zu trennen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 12.Grundsteuerreform – Aufforderung an das Land NRW zur Berechnung und Anwendung neuer Messzahlen zur Vermeidung von Belastungsverschiebungen zwischen den Gruppen der GrundstückseigentümerZur Vorlage · 1381/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Grundsteuerreform einen Beschluss gefasst, der sich für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Reform ausspricht. Die Verwaltung wurde dazu angewiesen, die abschließenden Hebesätze entsprechend zu berechnen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Ziel ist es, das für die Haushaltsplanung 2025 vorgesehene Grundsteueraufkommen stabil zu halten.
Gleichzeitig fordert der Rat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, landesweite Musterberechnungen durchzuführen. Hintergrund der Vorlage ist die Sorge vor strukturellen Belastungsverschiebungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten. Erste Daten für einen Teil der Hammener Grundstücke deuten darauf hin, dass die Reform zu einer Entlastung von Geschäftsgrundstücken und einer gleichzeitigen Belastung von Wohngrundstücken führen könnte. So könnte eine notwendige Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 600 % auf 803 % bei Einfamilienhäusern zu einer Kostensteigerung von etwa 43 % führen, während die Forderungen für Gewerbegrundstücke trotz Hebesatzänderung um etwa 44 % sinken würden.
Der Rat fordert daher ein Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene, um durch die Einführung differenzierter Messzahlen solche Verschiebungen zu korrigieren. Ziel ist es, durch neue Messbescheide eine gleichmäßigere Verteilung der Steuerlast zwischen den Grundstücksgruppen zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 13.Benutzungsgebühren im Rettungsdienst der Stadt Hamm ab 01.01.2024Zur Vorlage · 1223/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1223/23 die Erhöhung der Gebührensätze für den Rettungsdienst ab dem 1. Januar 2024 beschlossen. Die Anpassung umfasst die Gebühren für Krankentransporte, Rettungstransporte sowie Notarzteinsätze. Konkret steigt der Satz für Krankentransporte von 213,00 Euro auf 232,00 Euro, für Rettungstransporte von 693,50 Euro auf 755,50 Euro und für Notarzteinsätze von 771,00 Euro auf 846,00 Euro. Die Gebühr pro Kilometer für Fahrten über das Stadtgebiet hinaus bleibt unverändert bei 3,00 Euro.
Die Verwaltung begründet die Neukalkulation mit allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalkosten sowie den Sachkosten für Medizingeräte, Dienstkleidung und den Ersatz von Rettungsfahrzeugen. Zudem führten interne Verrechnungen mit anderen Stadtämtern zu einem höheren Kostenaufkommen. Um die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW zu gewährleisten, wurde eine Anpassung der Sätze notwendig.
Im Zuge dieser Entscheidung wurde zudem die 4. Änderungssatzung zur Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Hamm verabschiedet. Damit einhergehend erfolgt eine Aktualisierung der Anlagen 13.5 und 13.6 zum Rettungsdienstbedarfsplan, welche die Personalplanung für Notfallsanitäter sowie die Aufstellung der Rettungsfahrzeuge enthalten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gebührenerhebung auf Kostendeckung basiert und etwaige Differenzen in den Folgejahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Die Krankenkassenverbände wurden im Rahmen der Kalkulation beteiligt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 20.11.2023 · Ausschuss für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen
- 14.Schlammabfuhrgebührensatzung der Stadt Hamm für das Jahr 2024Zur Vorlage · 1354/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1354/23_VL die Neufassung der Schlammabfuhrgebührensatzung für das Jahr 2024 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für die Entsorgung von Schlamm aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen.
Die vorgeschlagenen Änderungen basieren auf einer Gebührenbedarfsberechnung, die auf den erwarteten Kosten und Leistungsumfängen für das Jahr 2024 beruht. Dabei sieht die Vorlage eine Erhöhung der Grundgebühr von bisher 60,86 Euro auf 89,85 Euro pro Entleerung sowie eine Anpassung der Arbeitsgebühr von bisher 11,81 Euro auf 20,95 Euro pro 0,5 Kubikmeter vor. Die Abwasserabgabe in Höhe von 17,90 Euro pro pflichtiger Person bleibt unverändert.
Als Gründe für die Anpassung führt die Verwaltung die Ergebnisse einer europaweiten Ausschreibung der Dienstleistung für den Zeitraum 2023 bis 2026 an, bei der ein Anstieg der Arbeitskosten des privaten Entsorgers verzeichnet wurde. Zudem werden zusätzliche Aufwendungen und Kosten aus der Corona-Zeit angeführt, die im Rahmen der Kostendeckungsvorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW ausgeglichen werden sollen. Die Gebühren werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben kostendeckend erhoben, wobei etwaige Differenzen in den Folgejahren haushaltsneutral ausgeglichen werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage geäußert.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 15.Abfallgebührensatzung 2024Zur Vorlage · 1358/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1358/23 die Neufassung der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2024 vorgelegt. Auf Basis einer Gebührenkalkulation sieht der Entwurf eine Anpassung der Entsorgungsgebühren vor. Die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung belaufen sich auf rund 19,60 Millionen Euro, wovon ein Betrag von 17,66 Millionen Euro durch Gebühren zu decken ist.
Die Kalkulation weist für Restmüll- und Gewerbetonnen eine Steigerung von 18,77 % sowie für Bioabfall eine Erhöhung von 9,95 % im Vergleich zum Vorjahr aus. Als Ursachen für diesen Mehrbedarf führt die Verwaltung Kostensteigerungen im Bereich der Personalkosten infolge eines Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst sowie höhere Entsorgungskosten durch die Einführung der CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz an. Zudem werden die allgemeine Inflation und sinkende Erlöse aus der Altpapierverwertung angeführt.
Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2024. Konkret bedeutet dies beispielsweise für eine 120-Liter-Restmülltonne mit 14-tägiger Abfuhr eine Erhöhung von 162,26 Euro auf 192,72 Euro. Auch die Gebühr für die kurzfristige Abholung von Sperrmüll, der sogenannte Blitz-Sperrmüll, soll von 25,50 Euro auf 49,50 Euro angehoben werden. Die Vorlage wurde im Rat am 12. Dezember 2023 beschlossen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 16.Straßenreinigungsgebührensatzung 2024Zur Vorlage · 1359/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm die neue Straßenreinigungsgebührensatzung für das Jahr 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einer Gebührenkalkulation, die die erwarteten Kosten für die Straßenreinigung im kommenden Wirtschaftsjahr berücksichtigt.
Für das Jahr 2024 werden Gesamtkosten in Höhe von 6,89 Millionen Euro für die Straßenreinigung veranschlagt. Die größten Kostenpositionen entfallen dabei auf die Personalkosten mit 4,19 Millionen Euro sowie auf die Fuhrparkkosten mit 1,49 Millionen Euro. Die Verwaltung begründet die Anpassung der Gebühren mit Kostensteigerungen, die insbesondere auf den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst sowie auf die allgemeine Inflationsrate und gestiegene Preise zurückzuführen sind. Seit dem Jahr 2020 blieb die Gebühr stabil.
Die Kalkulation sieht vor, dass die Fahrbahnen wöchentlich einmal gereinigt werden. Daraus ergeben sich für die verschiedenen Straßenarten neue Gebührensätze. In Anliegerstraßen steigt der Betrag von 3,59 Euro auf 3,91 Euro pro Straßenmeter. Für Verkehrsstraßen erhöht sich der Satz von 2,99 Euro auf 3,26 Euro, während bei Hauptverkehrsstraßen eine Änderung von 2,40 Euro auf 2,61 Euro vorgesehen ist. Die Vorlage empfiehlt die Annahme der neuen Satzung.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 17.Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage 2024Zur Vorlage · 1360/23_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1360/23 eine neue Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Entwurf sieht Anpassungen der Gebühren an, die auf einer aktuellen Gebührenbedarfsberechnung basieren. Diese Berechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten und Erlöse für das Jahr 2024 sowie eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2020 gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Laut der Sachdarstellung der Verwaltung führen gestiegene Betriebs- und Entsorgungskosten für Grünabfall und Laub zu einer Erhöhung der Gebühren. Für sortenreinen Grünabfall steigt der Preis von 54,00 Euro auf 65,00 Euro pro Tonne, während die Gebühr für Laub von 52,00 Euro auf 62,00 Euro pro Tonne angehoben wird. Im Gegensatz dazu sinkt die Gebühr für Wurzelstöcke und Stammholz von 75,00 Euro auf 59,00 Euro pro Tonne, was auf die aktuellen Verkaufspreise für Brennmaterialien zurückgeführt wird. Die Gebühr für Mähgut bleibt mit 88,00 Euro pro Tonne unverändert.
Die Anlieferung von Kleinmengen aus Privathaushalten bleibt weiterhin gebührenfrei. Die Vorlage wurde im Rat am 12. Dezember 2023 behandelt. Klimarelevante Auswirkungen der Satzung werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 18.Feststellung des Wirtschaftsplans 2024 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH).Zur Vorlage · 1361/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 den Wirtschaftsplan 2024 für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) beschlossen. Die Vorlage 1361/23 umfasst neben dem Erfolgsplan für das Jahr 2024 auch eine Übersicht der Betriebszweige, eine Mittelfristplanung für die Jahre 2023 bis 2027, einen Vermögensplan für 2024, einen Finanzplan für den Zeitraum 2023 bis 2027 sowie eine Stellenübersicht.
Die geplanten Erlöse und Aufwendungen resultieren primär aus Gebührenbedarfsrechnungen für die Abfallbeseitigung, die Straßenreinigung, die Deponie sowie die Kompostierung. Zudem fließen Einnahmen aus den Betriebszweigen für Entsorgungsdienstleistungen, Photovoltaik, Werkstattleistungen für Dritte und Betriebsführungen in die Planung ein. Die größten Aufwendungen im Erfolgsplan entfallen auf den Personalaufwand mit etwa 12.915 T€ sowie auf die Entsorgung mit rund 10.037 T€. Die Verwaltung weist zudem auf Preissteigerungen im Vergleich zum Vorjahr hin.
Der Vermögensplan für 2024 basiert auf den geplanten Investitionen. Für die Finanzierung der Investitionen ist die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 8.500 T€ vorgesehen. Die investiven Auszahlungen für Sachanlagen belaufen sich auf 12.945 T€ und umfassen Neubauten sowie Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen, technischen Anlagen und Ausstattung. Für die Folgejahre 2025 bis 2027 wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 10.095 T€, 7.605 T€ beziehungsweise 7.105 T€ veranschlagt. Die Stellen der tariflich Beschäftigten wurden aus dem Stellenplan der Stadt Hamm in den Wirtschaftsplan des ASH übergeleitet.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 19.14. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm vom 13.12.1978Zur Vorlage · 1362/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der vorliegenden Beschlussvorlage 1362/23 die 14. Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Hamm vom 13. Dezember 1978 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist der Beschluss der Änderungssatzung sowie des dazugehörigen Straßenreinigungsverzeichnisses.
Die Anpassungen der Satzung und des Verzeichnisses sind laut Sachdarstellung notwendig geworden, da durch die Ausweisung oder Fertigstellung neuer Straßen und Straßenteile Ergänzungen bzw. Berichtigungen im Verzeichnis erforderlich wurden. Zudem wurden die Regelungen an praktische Erfordernisse angepasst. Eine detaillierte Aufstellung der betroffenen Straßen und Straßenteile ist der Änderungssatzung als Anlage beigefügt.
Hinsichtlich der personellen und technischen Ressourcen gibt die Verwaltung an, dass die zusätzlichen Reinigungsleistungen durch das vorhandene Personal und die vorhandenen Reinigungsmaschinen bewältigt werden können. Es werden keine finanziellen Auswirkungen durch die Änderungssetzung ausgewiesen, und es liegen keine klimarelevanten Auswirkungen vor. Die Änderungen der Satzung sollen zum 1. Januar 202komma24 in Kraft treten. Die Vorlage wurde im Rahmen der Beratungsfolge bereits im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen sowie im Hauptausschuss behandelt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 20.Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2024Zur Vorlage · 1367/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 8. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Friedhofshallen für das Jahr 2024 vorgelegt. Grundlage der Anpassungen ist eine Gebührenbedarfberechnung, die darauf abzielt, die Gebühren gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW kostendeckend zu erheben. Etwaige Über- oder Unterdeckungen aus Vorperioden in Höhe von 225.455 Euro werden dabei berücksichtigt.
Die Neuregelung führt zu unterschiedlichen Veränderungen bei den einzelnen Gebührentatbeständen. Aufgrund von Überdeckungen aus den Vorjahren ist eine Senkung der Gebühr für den Erwerb von Nutzungsrechten um 16,8 Prozent vorgesehen. Im Gegensatz dazu sieht die Kalkulation aufgrund von Unterdeckungen eine Erhöhung der Bestattungsgebühr um etwa 37,7 Prozent vor.
In der konkreten Umsetzung ergeben sich für die verschiedenen Bestattungsformen differenzierte Ergebnisse. Bei Erdbestattungen (Wahlgrabstätte) steigen die Gesamtkosten von 1.827 Euro im Vorjahr auf 1.900 Euro im Jahr 2024. Bei Urnenbestattungen, wie etwa dem Urnenwahlgrab oder der Baumbestattung, sind hingegen Gebührensenkungen zu verzeichnen. Die Anpassungen sind haushaltsneutral gestaltet, da Differenzen in den Folgejahren ausgeglichen werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 21.Abwassergebührensatzung 2024 der Stadt HammZur Vorlage · 1368/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Abwassergebührensatzung 2024 vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 vor.
Die Kalkulation für das Jahr 2024 basiert auf einem Verfahren, das mit der Kommunal Agentur NRW GmbH abgestimmt wurde. Laut der Sachdarstellung ist der Gebührenbedarf im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 4,4 Millionen Euro gestiegen. Als wesentliche Faktoren für diese Entwicklung werden Kostensteigerungen bei der Verbandsumlage in Höhe von 1,5 Millionen Euro, bedingt durch höhere Energiepreise, sowie ein Anstieg der Kosten im Netzbetrieb um 3,2 Millionen Euro angeführt. Letzterer Anstieg resultiert unter anderem aus gestiegenen Personalkosten und höheren Zinsaufwendungen. Demgegenüber steht eine Kostenreduzierung bei der Abwasserabgabe um 0,3 Millionen Euro.
Die Anpassungen betreffen alle Gebührentatbestände. Für einen beispielhaften Vier-Personen-Haushalt mit einem Frischwasserverbrauch von 200 m³ und einer bebauten Fläche von 130 m² ergeben sich nach der Kalkulation höhere Gesamtkosten. Die Gebühren für die Schmutzwasserentwässerung steigen von 384,00 Euro auf 474,00 Euro, während die Niederschlagswassergebühr von 94,90 Euro auf 98,80 Euro ansteigt. Das Rechnungsbeispiel weist eine monatliche Mehrbelastung von 7,83 Euro aus. Das Rechtsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 22.Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) 7. Fortschreibung ABK 2024Zur Vorlage · 1189/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1189/23_VL behandelt die 7. Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK) 2024 der Stadt Hamm. Das Konzept umfasst die Abwasserbeseitigungspflicht sowie ein integriertes Niederschlagswasserbeseitigungskonzept und dient dem Lippeverband als Arbeitsgrundlage. Der Entwurf sieht vor, das ABK 2024 inklusive der Anlagen I bis VIII a zu beschließen und den Lippeverband mit der Aufnahme des Konzepts in seine Wirtschaftspläne sowie der Umsetzung zu beauftragen. Zudem sollen städtische Maßnahmen aus Anlage II in zukünftige Haushaltspläne oder Investitionsprogramme aufgenommen werden, um die Finanzierung sicherzustellen. Die Verwaltung bzw. der Lippeverband wird mit Planungen und gegebenenfalls mit dem Grunderwerb beauftragt.
Das ABK stellt eine stichtagsbezogene Momentaufnahme mit Stand vom 3. August 2023 dar. Die Planung unterscheidet zwischen einer ersten Phase von 2024 bis 2029 und einer zweiten Phase ab 2030. Für die erste Zeitstufe ist ein Gesamtbudget von etwa 87 Millionen Euro für prioritäre Projekte vorgesehen. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Sanierung schadhafter Kanäle, die Erneuerung hydraulisch überlasteter Anlagen, die Beseitigung von Bergschäden sowie die Erschließung neuer Gebiete. Die Stadtentwässerung Hamm veranschlagt für die Anpassung an den Stand der Technik Investitionskosten von insgesamt 200 Millionen Euro. Weitere Kostenanteile entfallen auf die RAG, die Straßenentwässerung der Stadt Hamm, Erschließungsträger sowie die Deutsche Bahn. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Der Rat und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sollen jährlich bis zum 31. März über den Umsetzungsstand informiert werden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 23.Beitritt der Stadt Hamm in die Allmende Emscher-Lippe eGZur Vorlage · 1278/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1278/23 den Beitritt der Stadt Hamm zur Genossenschaft „Allmende Emscher-Lippe eG“ beantragt. Die Genossenschaft, die von der Emschergenossenschaft und dem Lippeverband initiiert wurde und im August 2023 eingetragen wurde, verfolgt das Ziel, durch regenerative Landwirtschaft und die Bewirtschaftung von Flächen entlang der Emscher und der Lippe die Klimaresilienz sowie die Biodiversität zu fördern. Neben ökologischen Zielen umfasst das Vorhaben auch die Produktion und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse wie Wein und Honig, die Einbindung des zweiten Arbeitsmarktes sowie die Realisierung nachhaltiger Energieanlagen.
Mit dem Beitritt möchte die Stadt Hamm die Entstehung eines „blaugrünen Bandes“ entlang der Gewässer unterstützen, um die Lebensqualität und regionale Entwicklungen zu fördern. Um ein Stimmrecht innerhalb der Genossenschaft zu erlangen, sieht der Beschluss vor, zwei Geschäftsanteile zu je 100 Euro zu zeichnen. Zudem soll der Oberbürgermeister als Vertreter der Stadt Hamm in die Generalversammlung der Genossenschaft berufen werden. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf eine Auszahlung von insgesamt 200 Euro, wobei die entsprechenden Mittel im laufenden Haushalt zur Verfügung stehen. Das zuständige Dezernat hat keine formalen Bedenken gegen den Antrag erhoben.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 24.Abfallwirtschaftskonzept der Stadt HammZur Vorlage · 1332/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für den Zeitraum 2023 bis 2028 beschlossen. Die Stadt ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dazu verpflichtet, Konzepte über die Verwertung und Beseitigung der ihr überlassenen Abfälle zu erstellen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben unterhält die Stadt den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung.
Das vorliegende Konzept dient der regelmäßigen Fortschreibung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes, wonach das AWK im Abstand von fünf Jahren oder bei wesentlichen Änderungen aktualisiert und der zuständigen Behörde vorgelegt werden muss. Die Neufassung umfasst eine Analyse der aktuellen Entsorgungssituation, die Beschreibung der Entsorgungswege sowie den Nachweis der Entsorgungssicherheit. Zudem wurden die Abfallmengenprognosen für die kommenden zehn Jahre überarbeitet.
Das Dokument bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft in der Stadt sowie eine Darstellung der Ziele und Maßnahmen des ASH. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist zudem der Beitrag der Abfallwirtschaft zum Klima- und Ressourcenschutz. Wesentliche Veränderungen in den Abfallmengenprognosen oder der Entsorgungssicherheit wurden in der vorliegenden Vorlage nicht als besonders hervorzuhebend eingestuft.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 25.2. Wertstoffhof: Gutachten und Grundsatzbeschluss für den Standort „Ökonomierat-Peitzmeier-Platz“Zur Vorlage · 1292/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Einrichtung eines neuen Wertstoffhofs auf dem Standort „Ökonomierat-Peitzmeier-Platz“ vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist ein Grundsatzbeschluss zur Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen sowie die Beauftragung der Verwaltung, notwendige Planungen durch Ingenieurbüros erstellen zu lassen. Die Einrichtung soll private Haushalte versorgen, wobei keine Annahme von Hausmüll, Bioabfall oder Schadstoffen vorgesehen ist. Das Konzept sieht eine Kapazität von bis zu 1.000 PKW-Entladungen zu Spitzenzeiten vor.
Für die Umsetzung ist die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.163 sowie die Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Einhaltung von Schall- und Geruchswerten sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes soll durch bauliche Maßnahmen und kontinuierliche Abtransporte gewährleistet werden. Die Finanzierung der Planungsleistungen ist im Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsservice Hamm (ASH) vorgesehen.
Nach dem Beschluss soll eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen vorbereitet werden, wobei die Beauftragung zunächst auf die Entwurfsplanung begrenzt bleibt. Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung erfolgt nach einem separaten Baubeschluss des Rats. Die Verfahrensdauer des Bebauungsplanes wird auf mindestens 15 Monate geschätzt, wobei die Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg etwa drei bis sechs Monate nach Rechtskraft des Plans erwartet wird. Bei einer Bauzeit von 12 bis 15 Monaten ist eine Inbetriebnahme Ende 2026 möglich. Das voraussichtliche Investitionsvolumen für Planung und Bau wird auf etwa 4,1 Millionen Euro geschätzt, was bei einer 40-jährigen Abschreibung einem jährlichen Aufwand von circa 57 Cent pro Bürger entspricht.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 26.Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Beleihungsvertrag mit der Krematorium Hamm GmbHZur Vorlage · 1228/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Beleihungsvertrag mit der Krematorium Hamm GmbH beschlossen. Grundlage der Vorlage 1228/23_VL ist der ursprüngliche Beleihungsvertrag vom 11. Dezember 2012, der im Zuge der Veräußerung der Krematorium Hamm GmbH für den ordnungsgemäßen Betrieb sowie für Kontrollrechte und Eingriffsmöglichkeiten der Stadt geschlossen wurde.
Gemäß den bestehenden vertraglichen Regelungen ist nach Ablauf von zehn Jahren nach Vertragsbeginn eine Verhandlung über die Neufestsetzung und Anpassung des Entgelts für die Übertragung des Rechts zum Betrieb eines Krematoriums möglich. Das bisher vereinbarte Entgelt pro Einäscherung in Höhe von 8,00 Euro soll durch den vorliegenden Änderungsvertrag angepasst werden.
Die Stadt und die Krematorium Hamm GmbH haben sich darauf verständigt, das Entgelt ab dem 1. Januar 2024 auf 9,00 Euro und ab dem 1. Januar 2027 auf 10,00 Euro zu erhöhen. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm werden mit jährlichen Einzahlungen von circa 120.000 Euro ab dem Jahr 2024 und circa 133.000 Euro ab dem Jahr 2027 beziffert. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2030 ist eine erneute Verhandlung über die Neufestsetzung des Entgelts vorgesehen, die ab dem 1. Juli 2029 eingeleitet werden soll. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes liegt nicht vor, und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 27.Verlängerung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für die Maximilianpark Hamm GmbHZur Vorlage · 1253/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat der Verlängerung des Zuschuss- und Finanzierungsvertrages für die Maximilianpark Hamm GmbH bis zum 31. Dezember 2025 zugestimmt. Diese Entscheidung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung. Zudem wurde der kommunale Vertreter in der Gesellschafterversammlung angewiesen, der Verlängerung des Vertrages zuzustimmen.
Der bisherige Vertrag endet zum 31. Dezember 2023. Die Verlängerung umfasst die Jahre 2024 und 2025. In diesem Zeitraum sieht die Finanzierung jährliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 2.850.000 Euro vor. Davon trägt die Stadt Hamm einen Anteil von 2.000.000 Euro pro Jahr, während der Regionalverband Ruhr (RVR) einen Festbetrag von 850.000 Euro pro Jahr übernimmt. Die Mittel für die Jahre 2024 und 2025 sind in der Haushaltsplanung der Stadt Hamm berücksichtigt.
Die Grundlage für die Verlängerung bilden Gespräche zwischen den Gesellschaftern und der Geschäftsführung der Gesellschaft, bei denen die finanzielle Situation sowie der Entwurf des Wirtschaftsplans für die kommenden zwei Jahre erörtert wurden. Laut Verwaltung wird der Aufwandsbereich in den Jahren 2024 und 2025 über dem Niveau des Jahres 2023 liegen, obwohl Einsparpotenziale in den Wirtschaftsplänen eingeplant wurden. Die Verbandsversammlung des RVR hat dem entsprechenden Vertrag bereits in ihrer Sitzung am 22. September 2023 zugestimmt. Eine Neuausrichtung der Geschäftsanteile soll spätestens zum 31. Dezember 2025 im Rahmen einer Anpassung des Gesellschaftsvertrages erfolgen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Kapitalzuführung an die Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH und die Maximilianpark Hamm GmbH im Haushaltsjahr 2023Zur Vorlage · 1387/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1387/23 die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH sowie die Maximilianpark Hamm GmbH beschlossen. Die Gesamtsumme der Kapitalzuführungen beläuft sich auf 1,7 Millionen Euro, wobei die Stadtverwaltung die Finanzierung über freie Mittel innerhalb des Investitionsbudgets der Dezernate III und VI sicherstellt.
Für die Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH ist eine außerplanmäßige Kapitalzuführung in Höhe von 1 Million Euro vorgesehen. Hintergrund ist die Absicht der Stadtverwaltung, gemeinsam mit der Gesellschaft ein Sonderprogramm für zusätzliche geförderte Wohnungen aufzulegen, welches mit Eigenkapital unterlegt werden soll.
Der Maximilianpark Hamm GmbH werden 700.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sollen Investitionen in den Bereichen Park und Eishalle ermöglichen, wobei der Fokus auf Nachhaltigkeit und ökologischen Standards liegt. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der energetischen Sanierung des Eishaldaches sowie der Installation einer Photovoltaikanlage liegen. Die Kapitalzuführung dient der Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität für diese Vorhaben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.Umsetzung des Förderprogrammes „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) und dessen Bausteine 1 bis 3 im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025Zur Vorlage · 1261/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1261/23_VL befasst sich mit der Umsetzung des Landesförderprogrammes „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM NRW) in Hamm für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025. Die Umsetzung gliedert sich in drei Bausteine: den strategischen Overhead, das individuelle Case-Management sowie die rechtliche Verstetigung der Integration. Der Rat soll die Umsetzung unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung beschließen.
Die personelle Planung sieht insgesamt 14,5 Vollzeitäquivalente vor, die sich auf die drei Bausteine verteilen. Die Koordination der Maßnahmen erfolgt durch die Abteilung Integrationsmanagement im Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten, während eine Lenkungsgruppe aus Vertretern der Verwaltung und externen Akteuren, wie etwa der Agentur für Arbeit oder Wohlfahrtsverbänden, als Steuerungsgremium fungiert.
Für das Jahr 2024 werden Gesamtaufwendungen von 1.221.100 € veranschlagt, bei Erträgen von 906.100 € und einem städtischen Eigenanteil von 315.000 €. Für das Jahr 2025 belaufen sich die Aufwendungen auf 1.259.734,20 €, wobei der Eigenanteil der Stadt auf 353.634,20 € steigt. Die Finanzierung der Personalstellen erfolgt teilweise durch Zuschüsse des Landes Nordrhein-Westfalen, wobei die Stadt Hamm die Kosten übernimmt, die über die Förderung hinausgehen. Dies betrifft insbesondere die Kosten für das Case-Management sowie die personellen Aufwendungen in der Einbürgerungs- und Ausländerbehörde.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 23.11.2023 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- 21.11.2023 · Integrationsrat
- 30.Fortsetzung und Ausbau der Förderung der Integration und interkulturellen Arbeit in Heessen, Herringen und Werries; hier: Zuwendungen an das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Hamm e.V.Zur Vorlage · 1271/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Dezember 2023 beschlossen, die Förderung der stadtteilorientierten Integrations- und interkulturellen Arbeit des Deutschen Roten Kreuz Kreisverbandes Hamm e.V. in den Stadtteilen Heessen, Herringen und Werries fortzusetzen und auszubauen. Die Zuwendung erfolgt vorbehaltlich einer gesicherten Finanzierung für die Jahre 2024 und 2025.
Die Angebote des Vereins umfassen unter anderem die Begleitung von Familien, Elternbildung, Sprachförderprogramme sowie die Flüchtlingshilfe. In Heessen ist ein Treffpunkt etabliert, der mit lokalen Institutionen wie Schulen und Familienzentren vernetzt ist. In Herringen konzentriert sich die Arbeit auf Bildungsübergänge, Freizeitangebote und die Unterstützung von Seniorinnen und Senioren. In Werries stehen unter anderem Müttercafés und kreative Angebote im Fokus.
Um den gestiegenen Anforderungen und der Zunahme der Klientel gerecht zu werden, sieht die Vorlage eine Aufstockung der Arbeitszeit der Koordinierungskräfte vor. Die finanziellen Aufwendungen der Stadt belaufen sich auf 266.450 Euro für das Jahr 2024 und auf 277.150 Euro für das Jahr 2025. Die Mittel sind im Budget des Jugendamtes enthalten. Zur Sicherung der Qualität werden die Verwaltung und der Verein in jährlichen Dialogen Ziele, Leistungen und Inhalte gemeinsam vereinbaren, um die Angebote an veränderte Bedarfe anzupassen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 31.Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2023 - 2026Zur Vorlage · 1265/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1265/23 die verbindliche Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze für den Zeitraum von 2023 bis 2026 verabschiedet. Mit dieser Entscheidung hält die Stadt an ihrem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 fest, die Förderung von stationären Plätzen gemäß den Vorgaben des Alten- und Pflegegesetzes NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.
Die vorliegende Planung kommt zu dem Ergebnis, dass im Zeitraum von 2023 bis 2026 kein weiterer Bedarf an stationären Pflegeplätzen in Hamm besteht. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die vorhandenen Kapazitäten unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger ausreichend sind.
Hintergrund der Planung ist die kommunale Steuerungskompetenz, die durch das Alten- und Pflegegesetz NRW gestärkt wurde. Die Kommune kann die Förderung neuer Einrichtungen von der tatsächlichen Bedarfen abhängig machen. Besteht laut Planung kein Bedarf, können Investoren zwar weiterhin neue Plätze errichten, müssen jedoch das wirtschaftliche Risiko tragen, da eine Refinanzierung der Investitionskosten über das Pflegewohngeld in diesem Fall nicht möglich ist. Die Bedarfsplanung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich fortgeschrieben und muss vom Rat beschlossen sowie öffentlich bekannt gemacht werden. Die Vorlage wurde zuvor in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 27.11.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 32.Evaluierung der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH sowie Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbHZur Vorlage · 1268/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Evaluierung der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH zur Kenntnis genommen und die Fortführung der Gesellschaft beschlossen. Die Gesellschaft, die im April 2020 als Tochterunternehmen der Stadt Hamm mit einem Anteil von 51 % und der Stadtwerke Hamm GmbH mit 49 % gegründet wurde, soll ihre Tätigkeit fortsetzen. Die Evaluierung bewertete die bisherige Arbeit, die unter anderem die Steuerung einer Klimaagentur sowie die Durchführung von Projekten wie der CO2-Bilanz, einer Stadtklimaanalyse und der kommunalen Wärmeplanung umfasst, als zweckmäßig.
Im Zuge der Entscheidung wurde eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages veranlasst. Die Dauer der Gesellschaft wird zunächst bis zum 31. Dezember 2026 fortgeschrieben, wobei bis zu diesem Zeitpunkt eine erneute Evaluierung stattfinden soll. Der Gesellschaftszweck wird erweitert, um die Bereiche Klimaresilienz und Klimaanpassung sowie die Ergreifung von Klimaschutzmaßnahmen explizit einzuschließen. Zudem wird der Vertrag dahingehend angepasst, dass digitale Versammlungen und digitale Beschlussfassungen ermöglicht werden.
Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt durch jährliche Mittel in Höhe von insgesamt 400.000 Euro. Die Geschäftsführung setzt sich aus Vertretern der Stadtwerke Hamm GmbH und des Umweltamtes der Stadt Hamm zusammen. Die Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage keine formalen Bedenken gegen die Beschlüsse erhoben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 33.Maßnahmen für die Offenen Ganztagsschulen in Hamm Hier: Jahn-/ LindenschuleZur Vorlage · 1276/23_VL · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Hamm hat die Ausschreibung und Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 zur Erarbeitung eines Baubeschlusses für die Jahn-/Lindenschule beschlossen. Ziel der Maßnahme ist die Weiterentwicklung der Infrastruktur für den Offenen Ganztag (OGS). Auf Grundlage einer vorangegangenen Planungsphase, die unter Einbeziehung der Schulen und eines externen Gutachterbüros durchgeführt wurde, wurde ein Bedarf für einen Erweiterungsbau sowie für geringfügige Umbauten im Bestand festgestellt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungsphasen gemäß der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure unter Einbeziehung externer Planer umzusetzen. Für die Durchführung der Planungen sind im Haushalt 50.000 Euro für das Jahr 2024 sowie 140.000 Euro für das Jahr 2025 vorgesehen. Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 28.500 Euro. Die Finanzierung der Maßnahme soll durch Zuwendungen des Landes und des Bundes erfolgen, wobei der Bund laut Entwurf der Förderrichtlinie 70 Prozent der Mittel für den Ausbau der Ganztagsinfrastruktur bereitstellt. Das Land und die Kommune tragen jeweils einen Anteil von 15 Prozent.
Die Umsetzung und Abrechnung der baulichen Maßnahmen ist für die Jahre 2026 und 2027 geplant. Die genaue Höhe der Fördermittel steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Die durch die Maßnahme entstehenden Folgekosten werden nach Vorlage des Baubeschlusses beziffert.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 34.Neubau Dreifach-Sporthalle Sophie-Scholl-Gesamtschule Hier: Nachfinanzierung nach AngebotsphaseZur Vorlage · 1350/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2023 die Ergebnisse der Ausschreibung für den Neubau der Dreifach-Sporthalle an der Sophie-Scholl-Gesamtschule zur Kenntnis genommen. Die Vorlage sieht vor, den Zuschlag für das Bauprojekt auf das wirtschaftlichste Generalunternehmerangebot zu erteilen.
Auf Basis der vorliegenden Angebote wird eine zu erwartende Bausumme von etwa 12 Millionen Euro veranschlagt. Da die ursprünglichen Kostenplanungen aus der Vorlage 0966/22 von 6,3 Millionen Euro nicht mehr ausreichen, beschließt der Rat eine notwendige Nachfinanzierung in Höhe von 5,7 Millionen Euro. Die Verwaltung führt als Gründe für die Kostensteigerungen die Verteuerung von Baumaterialien sowie gestiegene Energiepreise an, die im Zusammenhang mit der globalen wirtschaftlichen Entwicklung stehen.
Für den Kapitaldienst sind Mittel in Höhe von insgesamt 945.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025 bereitzustellen. Die Auszahlungen sind auf 405.000 Euro im Jahr 2024 und 540.000 Euro im Jahr 2025 festgesetzt. Die entsprechenden finanziellen Mittel werden in der Haushaltsplanung 2024/2025 berücksichtigt. Die Vergabe erfolgt im Rahmen einer funktionalen Leistungsbeschreibung, wobei die Erteilung des Zuschlags bis zum 15. Januar 2024 erfolgen soll, um potenzielle Regressansprüche der Bieter zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 35.„Gestaltungsleitfaden Lebensmitteleinzelhandel“ des Arbeitskreises Regionales Einzelhandelskonzept (REHK)Zur Vorlage · 1288/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den vom Arbeitskreis Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (AK REHK) erarbeiteten „Gestaltungsleitfaden Lebensmitteleinzelhandel“ zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, den Leitfaden bei künftigen Projekten zu berücksichtigen.
Der Leitfaden dient als Orientierungshilfe für die kommunale Praxis und soll architektonische sowie städtebauliche Verbesserungen bei Neubauten und Bestandsentwicklungen fördern. Ein Fokus liegt dabei auf der ökologischen Qualität, etwa durch Maßnahmen wie Dachbegrünungen oder die Installation von Photovoltaikanlagen. Inhaltlich gliedert sich das Dokument in vier Teile: Die Analyse von Rahmenbedingungen und Trends, die Definition von Qualitätsmerkmalen und Anforderungen, die Darstellung verschiedener Falltypen sowie konkrete Umsetzungsempfehlungen.
Die Grundlage für die Arbeit des Arbeitskreises ist ein regionales Netzwerk aus 23 Kommunen, einem Landkreis sowie verschiedenen Verbänden und Kammern, das die Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen zum Schutz der Stadtzentren und zur Sicherung der Nahversorgung anstrebt. Der Leitfaden soll künftig die Arbeit der zuständigen Fachämter unterstützen, insbesondere bei der Beratung von Investoren und Architekturbüros sowie in Gremien wie dem Gestaltungsbeirat. Ziel ist eine einheitliche Gestaltung von Lebensmitteleinzelhandelsstandorten, die sich an aktuellen Anforderungen der Handelsbranche und der Stadtentwicklung orientiert.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 36.Neukonzeptionierung der Zusammenarbeit und Finanzierung des Stadtteilbüros Hamm-Westen und Norden ab 2024 ff.Zur Vorlage · 1339/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Neukonzeptionierung der Zusammenarbeit und Finanzierung der Stadtteilbüros Hamm-Westen und Hamm-Norden ab dem Jahr 2024 vorgelegt. Ziel der Neugestaltung ist eine klarere Aufgabenteilung zwischen der Kommune und dem Träger, dem Katholischen Sozialdienst e.V.
Im Rahmen der Neukonzeptionierung soll die städtische Stadtteilkoordination sowie die Einrichtungsleitung in den Sozialräumen Norden und Westen gestärkt werden. Die Verwaltung schlägt vor, die Stellenanteile für die Stadtteilkoordination von bisher 1,0 auf 2,0 Vollzeitstellen aufzustocken. Die Finanzierung dieser Erweiterung erfolgt durch eine Reduzierung der Förderung des Trägers um insgesamt 1,0 Vollzeitstelle, wobei jeweils 0,5 Stellen pro Stadtteilbüro zur Gegenfinanzierung der städtischen Personalhaushalte genutzt werden.
Das Stadtteilbüro Hamm-Westen wird künftig mit 5,0 Vollzeitstellen weiterbetrieben, während das Stadtteilbüro Hamm-Norden mit 4,42 Vollzeitstellen ausgestattet wird. Die Aufgaben im Bereich des Quartiersmanagements umfassen unter anderem die Bewohnerbeteiligung, die Netzwerkentwicklung sowie die Förderung der Quartiersentwicklung und soziale Projekte.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf 450.350 Euro für das Jahr 2024 und 472.150 Euro für das Jahr 2025. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplananmeldungen des Jugendamtes berücksichtigt. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 37.Umstellung des Rechnungswesens auf S/4 HANA - GrundsatzbeschlussZur Vorlage · 1296/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Hamm plant die Umstellung ihres Rechnungswesens sowie das des ASH und des KJC AöR auf das System SAP S/4 HANA. Hintergrund der Vorlage 1296/23_VL ist das Ende der Wartung der aktuellen Version ECC 6.0 zum Jahresende 2027. Das Vorhaben ist als Gemeinschaftsprojekt mit der Stadt Münster konzipiert, wobei die Kosten für Beratung, Lizenzen und IT-Dienstleistungen anteilig von der Stadt Hamm (ca. 40 %) und der Stadt Münster (ca. 60 %) getragen werden. In das Projekt werden zudem die citeq sowie ein externes Beratungsunternehmen eingebunden.
Der Projektstart ist nach Vergabe der Beratungsleistungen für das Jahr 2024 vorgesehen. Als Zieltermine sind die Verfügbarkeit der Haushaltsplanung ab dem 1. März 2027 sowie der produktive Start der Bewirtschaftung zum 1. Januar 2028 festgesetzt. Der Beschluss umfasst die Beauftragung der Verwaltung, die Vorbereitung der Umstellung sowie den Abschluss notwendiger Vereinbarungen mit der Stadt Münster. Die finanziellen Auswirkungen der Beratungsleistung werden nach der Ausschreibung im Rahmen eines Objektbeschlusses dargestellt; entsprechende Mittel sind eingeplant.
Das Projekt betrifft etwa 915 Anwender. Begleitend zur Umstellung werden Vorarbeiten wie die DSGVO-konforme Archivierung und Stammdatenbereinigung durch das Amt für Finanzen und Controlling sowie die Stadtkasse durchgeführt. Weitere Projekte, darunter der e-Rechnungsworkflow und technische Anpassungen zur Grundsteuerreform, werden ebenfalls umgesetzt. Der Personaleinsatz erfordert eine Anpassung der Kapazitäten in den beteiligten Ämtern. Das Rechnungsprüfungsamt wird beratend in das Projekt einbezogen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 27.11.2023 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 38.Kommunales Jobcenter – Planung 2024Zur Vorlage · 1349/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1349/23_VL des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR befasst sich mit dem vorläufigen Sachstand zur Zielerreichung für das Jahr 2023 sowie der Planung und dem Arbeitsmarktprogramm für 2024. Der Rat wird gebeten, den Sachstand zur Kenntnis zu nehmen und die Planung für das kommende Jahr zu befürworten.
Die statistischen Daten für den Arbeitsmarkt in Hamm weisen für das Jahr 2022 eine SGB II-Quote von 12,6 % und eine Arbeitslosenquote von 8 % aus. Im Jahr 2022 bezogen durchschnittlich 18.143 Personen SGB II-Leistungen in 9.543 Bedarfsgemeinschaften.
Für das Jahr 2024 ist die Bereitstellung von voraussichtlich 14,66 Millionen Euro an Eingliederungsmitteln vorgesehen, wobei 2,65 Millionen Euro in den Verwaltungshaushalt umgeschichtet werden. Die geplante Mittelverteilung umfasst 12.012.000 Euro für verschiedene Instrumente, darunter Maßnahmen zur Aktivierung in Höhe von 2.920.000 Euro sowie die Teilhabe am Arbeitsmarkt mit 2.410.000 Euro. Kommunale Mittel in Höhe von 901.000 Euro sind für die Ausbildungsförderung, Jugendberufshilfe und ESF/EU-Projekte vorgesehen.
Strukturell ist für 2024 die Zusammenführung der Teams für Geflüchtete, EU-Zuwanderung und Ukraine in einer Abteilung geplant. Die Arbeit der Fachstelle Qualifizierung sowie die Unterstützung von Erziehenden und Menschen mit Chancen-Aufenthaltsrecht stehen im Fokus. Die Vermittlungsergebnisse bis Oktober 2023 belaufen sich auf 2.596 Vermittlungen. Für 2024 wird ein Ziel von 3.500 Vermittlungen in Arbeit, Ausbildung oder Selbstständigkeit angestrebt. Mittelfristige Ziele bis Ende 2027 beinhalten die Reduzierung der Arbeitslosigkeit sowie der Langzeitarbeitslosigkeit unter 25 Jahren um jeweils 50 % sowie die Senkung der allgemeinen Langzeitarbeitslosigkeit um 10 %. Zudem sollen die Integrationsquoten bei Frauen um 15 % und bei Migrantinnen um 20 % gesteigert werden.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 27.11.2023 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 39.Verkaufsoffene Sonntage 2024 im Stadtbezirk Hamm-MitteZur Vorlage · 1309/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die ordnungsbehördliche Verordnung für verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Hamm-Mitte für das Jahr 2024 beschlossen. Die Grundlage für die Entscheidung bildet die Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen neu geregelt hat.
Die IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH -Stadtmarketing- hat für das Jahr 2024 Veranstaltungen an vier Sonntagen beantragt, die jeweils eine Ladenöffnung im Zeitraum von 13:0<0xC2>0 Uhr bis 18:00 Uhr vorsehen. Konkret handelt es sich um den 4. Mobilitätstag am 7. April, das 7. Hammer GenussFest am 29. September, den „Hamms Bunten Herbst“ am 27. Oktober sowie den „Familien-Weihnacht“ am 15. Dezember.
Die Verwaltung hat die Anträge auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung erfüllt sind, da die Veranstaltungen dem öffentlichen Interesse an der Belebung der Innenstadt und der Stärkung des Einzelhandels dienen. Die gesetzlichen Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Sonntage sowie der Ausschluss bestimmter Feiertage werden eingehalten. Im Vorfeld der Entscheidung fand ein runder Tisch mit beteiligten Akteuren, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Kirchen, statt, um die Stellungnahmen der örtlichen Akteure einzuholen. Das Ordnungsamt bewertet die Voraussetzungen für die beantragten Öffnungen als erfüllt.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 40.Digitale Stadttour mit Augmented Reality-FunktionalitätenZur Vorlage · 1351/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 1351/23_VL wird die Entwicklung einer digitalen Stadttour mit Augmented-Reality-Funktionalitäten vorgeschlagen, um die Stadtgeschichte anlässlich des 800-jährigen Jubiläums im Jahr 2026 zu vermitteln. Das Projekt sieht die Nutzung von 3D-Modellen, audiovisuellen Inhalten und interaktiven Elementen für Smartphones und Tablets vor. Der Rat der Stadt Hamm soll das Vorhaben zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen, sofern die Finanzierung gesichert ist.
Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf 430.000 Euro. Die städtischen Auszahlungen sind auf 86.000 Euro für das Jahr 2024, 258.000 Euro für 2025 und 86.000 Euro für 2026 angesetzt, wobei ein jährlicher Eigenanteil von 10 Prozent vorgesehen ist. Die entsprechenden Einzahlungen sind für denselben Zeitraum veranschlagt. Die Realisierung der Tour, die ab Sommer 2026 verfügbar sein soll, ist von der Bewilligung von Fördermitteln aus dem Programm „Heimat-Zeugnis“ abhängig. Die Umsetzung der technischen Umsetzung soll ab dem Winter 2024 beginnen.
Ein integriertes Orientierungssystem mit visuellen Hilfen und Routenführung soll die Bedienbarkeit der Software unterstützen. Die Gestaltung erfolgt durch eine Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister, der im Rahmen einer Ausschreibung beauftragt wird. Das kostenfreie Angebot richtet sich an Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren sowie an Schulklassen und Familien. Zudem prüft die Arbeitsgruppe Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 41.Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem HinweisgeberschutzgesetzZur Vorlage · 1371/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Diese Stelle wird durch den Antikorruptionsbeauftragten der Stadtverwaltung umgesetzt. Die rechtliche Grundlage bildet das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz, welches den Schutz von Personen sicherstellen soll, die Verstöße im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit melden.
Die interne Meldestelle ist so organisiert, dass sie als besondere Einrichtung neben dem Rechnungsprüfungsamt angegliedert ist. Dabei wird eine strikte Trennung zwischen den Aufgaben der Meldestelle und der Rechnungsprüfung gewahrt, um die Unabhängigkeit der Instanzen zu gewährleisten. Erfasst sind durch die Meldestelle ausschließlich Verstöße gegen strafbewehrte Vorschriften oder Ordnungswidrigkeiten, die im beruflichen Kontext auftreten. Verstöße gegen interne Dienstanweisungen oder Compliance-Regeln sind nicht Teil des Schutzbereichs.
Die Meldestelle steht neben Beschäftigten der Stadtverwaltung auch allen Personen offen, die für die Stadt Hamm tätig sind oder waren. Meldungen können unter Wahrung der Vertraulichkeit auch anonym eingereicht werden. Auch städtische Mehrheitsbeteiligungen können die interne Meldestelle nutzen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen umzusetzen, was zu einer Teilrefinanzierung der Einrichtung führt. Für die organisatorische Umsetzung wird eine Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ geschaffen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Stelle des Antikorruptionsbeauftragten im Rahmen der Dienstaufsicht.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 42.Grundsatzbeschluss zum Stadtjubiläum „800 Jahre Stadt Hamm“Zur Vorlage · 1356/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 einen Grundsatzbeschluss zum Stadtjubiläum „800 Jahre Stadt Hamm“ gefasst. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die konkrete Planung für das im Jahr 2026 stattfindende Jubiläum aufzunehmen und die notwendigen Mittel bereitzustellen. Zudem wurde die Schaffung personeller und struktureller Rahmenbedingungen beschlossen, um die Durchführung des Jubiläums zu gewährleisten.
Die Planung soll ab 2024 intensiviert werden. Hierzu wurde im Kulturbüro eine projektbezogene Stelle geschaffen, die für die konzeptionelle Vorbereitung und die Koordination in der Umsetzungsphase zuständig ist. Ein stadtkonzernweiter, ämterübergreifender Arbeitskreis soll im Frühjahr 2024 gebildet werden, um Ziele und Inhalte festzulegen. In diesen Prozess sollen zudem Vereine, Verbände und die Bürgerschaft einbezogen werden.
Hinsichtlich der Finanzierung ist die Gesamtdeckung aufgrund der aktuellen Haushaltslage noch nicht abschließend geklärt. Die Verwaltung plant eine Kostenteilung in drei Teilen: Ein Drittel soll aus dem städtischen Haushalt finanziert werden, ein Drittel soll durch Sponsoren und Spenden sowie das restliche Drittel über Förderprogramme aufgebracht werden. Eine erste grobe Kostenkalkulation sowie eine Übersicht der geplanten Veranstaltungen sollen den politischen Gremien bis zum Sommer vorgelegt werden. Das Programm soll Themen aus den Bereichen Kultur, Wirtschaft, Soziales und Ökologie umfassen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 43.Grundsatzbeschluss zum Stadtjubiläum „50 Jahre Großstadt Hamm“Zur Vorlage · 1357/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat einen Grundsatzbeschluss zum Stadtjubiläum „50 Jahre Großstadt Hamm“ gefasst. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die konkrete Planung für das im Jahr 2025 stattfindende Jubiläum aufzunehmen und die notwendigen Mittel bereitzustellen. Zudem soll die Schaffung personeller und struktureller Rahmenbedingungen ermöglicht werden, um die Durchführung der Feierlichkeiten zu gewährleisten.
Anlass des Jubiläums ist das 50-jährige Bestehen der heutigen Stadtstruktur, die durch die Kommunale Neuordnung am 1. Januar 1975 als kreisfreie Großstadt entstand. Die Stadt umfasst seitdem die Gebiete Hamm, Bockum-Hövel, Heessen, Uentrop, Rhynern, Pelkum und Herringen. Das geplante Motto für die Feierlichkeiten lautet „Zusammen.Halt.Hamm“.
Die Planung sieht vor, die Stadtbezirksfeste aufzuwerten und die entsprechenden Bezirksbudgets einmalig zu erhöhen. Parallel dazu soll ein gemeinsamer, gesamtstädtischer Festakt organisiert werden, der unter der Moderation des Kulturbüros zusammen mit den Bezirken und der Stadtgesellschaft vorbereitet wird. Ein Fokus soll dabei auf dem westfälischen Erbe liegen, da das Jahr 202
Die finanziellen Auswirkungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bezifferbar; eine erste Kostenkalkulation soll nach Beginn der weiteren Planungsphase den politischen Gremien vorgelegt werden. Hinsichtlich der ökologischen Aspekte wird eine detaillierte Einschätzung nachgereicht, wobei die Einhaltung ökologischer Standards bei der Organisation angestrebt wird.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 44.Einführung einer Entsendeordnung für die Vertretung in kommunalen Unternehmen gemäß § 113 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW und eines Leitfadens für AufsichtsratsmitgliederZur Vorlage · 1336/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Einführung einer Entsendeordnung für die Vertretung in kommunalen Unternehmen sowie eines Leitfadens für Aufsichtsratsmitglieder beschlossen. Die Neuregelung erfolgt vor dem Hintergrund der 2022 eingeführten Bestimmungen des § 113 Absatz 6 der Gemeindeordnung NRW. Diese gesetzliche Vorgabe schreibt vor, dass Vertreter in kommunalen Gremien über die erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen müssen, um die Geschäfte der Unternehmen angemessen beurteilen und überwachen zu können.
Die neue Entsendeordnung schafft einheitliche Parameter für die Bestellung von Vertretungen in unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Stadt. Der Nachweis der erforderlichen Qualifikation kann durch ein Formular sowie Seminarbescheinigungen erbracht werden. Hierfür wurden Fristen von drei Monaten nach einer Bestellung bzw. zwei Monaten bei Neubestellungen innerhalb einer Wahlperiode festgelegt. Die Regelung dient der Vorbeugung haftungsrechtlicher und versicherungstechnischer Konsequenzen. Zudem legt die Ordnung fest, dass Mitglieder nicht mehr als fünf Aufsichtsratsfunktionen und insgesamt nicht mehr als zehn Entscheidungs- und Aufsichtsgremien gleichzeitig ausüben dürfen.
Ergänzend wurde ein von der Konzernsteuerung erstellter Leitfaden zur Unterstützung der Gremienmitglieder zur Kenntnis genommen. Um die Anforderungen an die Sachkunde dauerhaft zu erfüllen, wird die Konzernsteuerung in Abstimmung mit den Fraktionen und Parteien regelmäßige Fortbildungsangebote bereitstellen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 45.Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds für den Landesjagdverband NRW im Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt HammZur Vorlage · 1330/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 12. Dezember 2023 die Wahl eines neuen stellvertretenden Mitglieds für den Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beschlossen. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen stellvertretenden Mitglieds des Landesjagdverbandes NRW aus seinem Amt zum 13. April 2023.
Gemäß den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes NRW und der entsprechenden Verordnung werden in kreisfreien Städten Naturschutzbeiräte gebildet, um die Belange von Natur und Landschaft unabhängig zu vertreten. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde in Hamm besteht aus 16 Mitgliedern, die vom Rat für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode gewählt werden.
Nachdem die Untere Naturschutzbehörde den Landesjagdverband NRW zur Nachbesetzung aufgefordert hatte, reichte der Verband zwei Personen als Vorschläge für die Position der Stellvertretung ein. Die Verwaltung empfahl die Wahl einer Bewerberin als neues stellvertretendes Mitglied, um die Vertretung des Landesjagdverbandes im Beirat fortzuführen. Mit der Neubesetzung soll die Vertretung der Interessen des Verbandes im Gremium sichergestellt werden. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 46.Wahl eines Mitgliedes für die Veranstaltergemeinschaft für lokalen RundfunkZur Vorlage · 1363/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 12. Dezember 2023 wurde über die Neubesetzung eines Sitzes in der Veranstaltergemeinschaft für lokalen Rundfunk entschieden. Auf Vorschlag der CDU-Ratsfraktion wurde ein neues Mitglied für den eingetragenen Verein Lippewelle Hamm e.V. benannt.
Die Vorlage mit der Nummer 1363/23_VL diente dazu, eine personelle Änderung in der Besetzung der genannten Gemeinschaft zu vollziehen. Mit dem Beschluss wurde die Nachfolge für ein bisheriges Mitglied festgelegt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Umbesetzung werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt. Zudem wurde festgehalten, dass die Entscheidung keine Auswirkungen auf die Klimabilanz der Stadt hat. Der entsprechende Beschluss wurde nach der Beratung im Hauptausschuss durch den Rat gefasst.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 47.Umbesetzung im KreispolizeibeiratZur Vorlage · 1364/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Umbesetzung im Kreispolizeibeirat vorgelegt. Der Antrag, der von der CDU-Fraktion initiiert wurde, sieht vor, ein stellvertretendes Mitglied für das Gremium zu bestimmen.
Konkret wird vorgeschlagen, ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in den Kreispolizeibeirat zu wählen, um die Position eines anderen Ratsmitglieds zu besetzen. Der Beschlussvorschlag basiert auf den gesetzlichen Grundlagen der Paragrafen 15 und 17 des Polizeiorganisationsgesetzes.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass für dieses Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen zu erwarten sind. Zudem wurden keine klimarelevanten Auswirkungen der Maßnahme festgestellt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses am 11. Dezember 2023 behandelt und stand zur Entscheidung im Rat am 12. Dezember 2023 bereit.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 48.Gremienumbesetzung Kommunales Jobcenter AÖR und Industriegebiet Westfalen GmbHZur Vorlage · 1366/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1366/23 eine Neubesetzung von Gremienmitgliedschaften beschlossen. Der Beschluss umfasst Änderungen in der Zusammensetzung des Verwaltungsrates der Kommunalen Jobcenter Hamm AöR sowie des Aufsichtsrates der Industriegebiet Westfalen GmbH.
Im Verwaltungsrat der Kommunalen Jobcenter Hamm AöR wurde ein stellvertretendes Mitglied abberufen. An dessen Stelle wurde ein neues stellvertretendes Mitglied entsandt.
Parallel dazu erfolgte eine personelle Änderung im Aufsichtsrat der Industriegebiet Westfalen GmbH. Auch hier wurde ein bisheriges stellvertretendes Mitglied abberufen und durch eine neue stellvertretende Vertretung ersetzt.
Die entsprechenden Umbesetzungen wurden auf Antrag der CDU-Fraktion initiiert. Die Vorlage machte keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder zur Klimarelevanz der Beschlüsse.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 49.Umbesetzungen in städtischen AusschüssenZur Vorlage · 1373/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Neubesetzung von Mitgliedern in verschiedenen städtischen Ausschüssen vorgelegt. Der Antrag, der auf ein Ersuchen der SPD-Fraktion zurückgeht, regelt die personellen Veränderungen infolge von Ausschiedungen und internen Umbesetzungen.
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen soll ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied nachrücken, um den Ausstieg eines Ratsmitglieds zu ersetzen. Ebenso wird ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied in den Rechnungsprüfungsausschuss berufen. Für den Ausschuss für Schule und Ausbildung ist die Wahl eines ordentlichen Mitglieds sowie die Nachbesetzung eines stellvertretenden Mitglieds vorgesehen.
Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Neubesetzung weiterer Gremien. Ein Ratsmitglied wird als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie in den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz berufen. Im Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung soll ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied nachrücken. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen. Der Rat hat dem Entwurf in der Sitzung am 12. Dezember 2023 zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- Umbesetzungen in städtischen AusschüssenZur Vorlage · 1373/23_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1373/23_ER-1 der Stadtverwaltung regelt verschiedene Umbesetzungen in den städtischen Ausschüssen der Stadt Hamm. Der vorliegende Ergänzungsbeschluss sieht personelle Änderungen in mehreren Gremien vor, die infolge von Ausschiedungen oder Funktionswechseln notwendig geworden sind.
Im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden sowie im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen und im Rechnungsprüfungsausschuss wird ein Ratsmitglied als ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied nach dem Ausscheiden eines Ratsmitglieds neu besetzt. Ebenso erfolgt eine Neubesetzung im Ausschuss für Schule und Ausbildung, wobei ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied und ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied nachgewählt wird.
Weitere Änderungen betreffen den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit, in den ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied nachrückt. Im Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung wird ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied für ein Ratsmitglied bestimmt. Für den Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz sind sowohl eine Neubesetzung als ordentliches Mitglied als auch eine Nachbesetzung als stellvertretendes Mitglied nach dem Ausscheiden von Mitgliedern vorgesehen. Schließlich wird im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied nachgewählt.
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- 12.12.2023 · Rat
- 50.Benennung von Delegierten hier: Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 1377/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1377/23 die Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Versammlung findet am 7. und 8. Mai 2024 in Neuss statt und steht unter dem Motto „Wir.Machen.Zukunft.“.
Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen steht der Stadt Hamm aufgrund ihrer Einwohnerzahl die Entsendung von sechs stimmberechtigten Delegierten zu. Die Vorlage sieht vor, dass die Stimmenverteilung der sechs Delegierten nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren im Verhältnis 3:2:1 auf die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die Fraktion B 90/DIE GRÜNEN erfolgt. Dabei ist die Vorgabe zu berücksichtigen, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Ratsmitgliedern bestehen soll und bei der Besetzung der Positionen die Repräsentanz von Frauen entsprechend ihrem Anteil im Stadtrat gewahrt werden soll.
Zusätzlich zur Benennung der sechs Delegierten können die Mitgliedsstädte weitere Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste entsenden. Der Oberbürgermeister ist bereits kraft Satzung stimmberechtigt, da er den Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen vertritt. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen durch die Benennung der Delegierten entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 51.Umbesetzung in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Familie, Kinder- und JugendhilfeZur Vorlage · 1380/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Umbesetzung im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe vorgelegt. Der Antrag, der auf ein Ersuchen der AfD-Fraktion zurückgeht, sieht vor, ein stellvertretendes Mitglied im genannten Ausschuss zu ändern.
Konkret soll ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied gewählt werden, um die Position eines anderen Bürgervertreters zu übernehmen. Der Beschluss wurde im Hauptausschuss sowie im Rat der Stadt Hamm behandelt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Änderung im Ausschuss werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Zudem liegen keine klimarelevanten Auswirkungen vor.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 52.Umbesetzung in den externen GremienZur Vorlage · 1382/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 verschiedene Umbesetzungen in externen Gremien beschlossen. Die Änderungen betreffen die Vertretung der Stadt in verschiedenen Unternehmen und Verbänden.
Im Rahmen der Beschlussvorlage 1382/23 wurde festgelegt, dass ein Mitglied aus der Gesellschafterversammlung der Wasserstoffallianz Westfalen GmbH abberufen und ein neues Mitglied entsandt wird. Ebenso erfolgt ein Wechsel in der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft Hamm mbH, wobei ein bisheriges Mitglied durch eine neue Vertretung ersetzt wird.
In den Stadtwerken Hamm mbH wurde die Abberufung eines Mitglieds aus dem Aufsichtsrat sowie die Entsendung eines neuen Mitglieds beschlossen. Für den Verwaltungsrat der Sparkasse Hamm wurden mehrere personelle Änderungen vorgenommen. Dies umfasst die Abberufung eines Mitglieds sowie die Neubesetzung eines stellvertretenden Mitglieds. Zudem wurde die Abberufung eines stellvertretenden Mitglieds und die Entsendung einer neuen stellvertretenden Vertretung beschlossen. Auf Vorschlag des Verwaltungsrates der Sparkasse wurde zudem die Abberufung eines stellvertretenden Mitglieds aus der Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe sowie die Entsendung eines neuen stellvertretenden Mitglieds festgelegt.
Die Umbesetzungen erfolgten auf Vorschlag der CDU-Fraktion. Die kommunalen Vertreter der Stadt Hamm wurden zudem angewiesen, die entsprechenden personellen Änderungen in den Gremien der IMPULS, der Hammer Wirtschaftsagentur GmbH und der Stadtwerke Hamm GmbH zu bestätigen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 53.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Hauptausschuss und Ausschuss für Gleichstellung und VielfaltZur Vorlage · 1384/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 1384/23_VL der Stadtverwaltung Hamm wird über personelle Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen entschieden. Der Antrag, der von der CDU-Fraktion gestellt wurde, betrifft die Zusammensetzung des Hauptausschusses sowie des Ausschusses für Gleichstellung und Vielfalt.
Für den Hauptausschuss sieht der Entwurf vor, ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied anstelle eines anderen Ratsmitglieds zu wählen. Zudem ist die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Platz eines Ratsmitglieds im Hauptausschuss vorgesehen.
Des Weiteren wird die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt beantragt, um die Position eines Ratsmitglieds zu besetzen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder zur Klimarelevanz der vorgeschlagenen Änderungen. Der Rat hat den entsprechenden Beschluss in der Sitzung am 12. Dezember 2023 gefasst.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 54.41. Westfälischer Hansetag am 8. und 9. Juni 2024 in BeckumZur Vorlage · 1386/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Vertretung der Stadt beim 41. Westfälischen Hansetag vorgelegt. Die Veranstaltung findet am 8. und 9. Juni 2024 in der westfälischen Hansestadt Beckum statt. Im Rahmen dieses Termins findet am 8. Juni 2024 zudem die Delegiertenversammlung des Westfälischen Hansebundes statt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, eine Delegation aus insgesamt vier Personen zu entsenden. Die Besetzung der Delegation soll den Oberbürgermeister oder eine Vertretung im Amt sowie drei weitere Vertreter umfassen. Die weiteren Mitglieder der Delegation sollen aus Vertretern der Fraktionen SPD, CDU und B 90/DIE GRÜNEN bestehen.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen der Teilnahme. Zudem wird festgehalten, dass die Durchführung der Reise keine klimarelevanten Auswirkungen hat. Der Beschluss wurde im Hauptausschuss sowie im Rat am 12. Dezember 2023 mit dem entsprechenden Ergebnis versehen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 55.Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023): 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss des NahverkehrsplansZur Vorlage · 1244/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1244/23_VL befasst sich mit dem Nahverkehrsplan (NVP) 2023 der Stadt Hamm sowie den Ergebnissen eines Beteiligungsverfahrens, in dessen Rahmen rund 200 Eingaben ausgewertet wurden. Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens zur Kenntnis zu nehmen und den Nahverkehrsplan 2023 mit den darin beschriebenen Maßnahmen förmlich zu beschließen.
Im Rahmen der Umsetzung bis zum Jahr 2025 ist die Realisierung der Metrobuslinien 1/3 und 10/11 vorgesehen. Diese sollen als Pilotlinien in einem 10-Minuten-Takt, in den Außenästen alle 20 Minuten, betrieben werden. Eine flächendeckende Versorgung aller Stadtbezirke mit Metrobuslinien ist bis zum Jahr 2035 geplant. Zudem soll in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken ein On-Demand-Verkehr eingeführt werden, um Lücken im Nacht- und Frühverkehr zu schließen. Ein entsprechendes Betriebskonzept soll im Jahr 2024 beschlossen und die Umsetzung durch die Stadtwerke im Jahr 2025 erfolgen.
Weitere Inhalte der Planung umfassen die Weiterverfolgung von Schienenprojekten, wie die Inbetriebnahme des Haltepunkts Westtünnen sowie den Ausbau des Bahnknotens Hamm. Im Regionalbusverkehr sind Taktverdichtungen und Linienverlängerungen vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt primär durch die Stadtwerke und Fördermittel, sodass für den Haushaltsplan 2024/25 keine Kosten für die Stadt entstehen. Eine neue Planung zur Evaluation der Maßnahmen und zur Sicherung der Finanzierung soll spätestens für den Zeitraum 2028/2029 erfolgen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 23.11.2023 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023): 1. Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens 2. Beschluss des NahverkehrsplansZur Vorlage · 1244/23_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 1244/23_ER-1 befasst sich mit dem Nahverkehrsplan Hamm (NVP 2023). Gegenstand der Vorlage ist die Kenntnisnahme der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens sowie der Beschluss des Nahverkehrsplans 2023.
Im Rahmen der Umsetzung sind die Metrobuslinien 1/3 und 10/11 in Zusammenarbeit mit den Verkehrsunternehmen zum Fahrplanwechsel 2025 einzuführen. Zudem soll bis 2025 ein On-Demand-Verkehr als Ergänzung zum Busangebot in Kooperation mit den Stadtwerken etabliert werden. Die Stadt verfolgt darüber hinaus die Schienenprojekte von Bedeutung für Hamm auf allen Ebenen sowie die Verbesserung interkommunaler Busverbindungen im Rahmen des Programms „Mobilitätsimpuls Ruhr“ des Regionalverbands Ruhr.
Die nächste Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist für den Zeitraum 2028/2029 vorgesehen. Diese soll eine Evaluation der umgesetzten Maßnahmen mittels Fahrgastzählungen oder Befragungen beinhalten, die Einführung von Metrobuslinien in alle Stadtbezirke bis zum Jahr 2035 sowie die Sicherstellung der weiteren Finanzierung der Maßnahmen planen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die vom Hauptausschuss vorgeschlagene Ergänzung zur Finanzierung. Die Umsetzung des Nahverkehrsplans 2023 steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung, die auf der weiteren Förderung der Mobilitätswende durch Bund und Land über das 49-Euro-Ticket hinaus basiert. Ein gemeinsames Finanzierungskonzept von Stadt und Stadtwerken soll auf dieser Grundlage konkretisiert und in die Angebotsplanung einbezogen werden.
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- 12.12.2023 · Rat
- 56.10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 1303/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Kommunen ein solches Konzept erstellen müssen, um geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren zu überblicken. Das Konzept dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anlieger bei beitragspflichtigen Maßnahmen zu entlasten.
Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise inklusive der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch, sortiert nach Bezirken und alphabetisch innerhalb der Bezirke.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen ändern werden. Ein Entwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich zum 01.01.2024 in Kraft treten. Damit einhergehend soll auch die Pflicht zur Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes entfallen. Die vorliegende 10. Fortschreibung ist daher voraussichtlich die letzte in dieser Form, da sie jedoch noch zur Abrechnung von Maßnahmen nach den derzeitigen Förderrichtlinien genutzt werden kann.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 57.2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1195/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1195/23_VL behandelt die zweite, vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof in der Gemarkung Bockum-Hövel. Ziel der Planung ist die Sicherung und Erweiterung einer Kita-Nutzung sowie eine wohnbauliche Ergänzung auf einer Gesamtfläche von etwa 0,35 Hektar. Die räumliche Begrenzung des Gebiets erfolgt durch die Flurstücke 221, 222, 310 und 224 im Norden, die Strackstraße im Osten, die Flurstücke 336 bis 332 im Süden sowie die Flurstücke 516, 515, 514 und 605 im Westen.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen beinhalten Vorgaben zur Gestaltung der Flächen, darunter die Nutzung wasserdurchlässiger Oberflächen für Wege und Stellplätze sowie die Pflicht zu extensiven Dachbegrünungen mit einer mindestens 10 cm starken, wasserspeichernden Substratschicht. Unbebaute Flächen sind als Grünflächen auszugestalten, wobei Schottergärten unzulässig sind. Zudem wird ein Albedo-Wert von mindestens 0,3 für Fassaden vorgeschrieben sowie eine Erdgeschossfußbodenhöhe von mindestens 63,93 m über NHN festgelegt.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm, der Unteren Naturschutzbehörde, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und des Lippeverbandes berücksichtigt sowie ein Einwand eines Bürgers zur Kenntnis genommen. Der Rat der Stadt Hamm hat die Änderung sowie die Begründung vom 20.10.2023 am 12.12.2023 als Satzung beschlossen. Mit dem Inkrafttreten der Änderung verlieren die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 06.066 im betroffenen Bereich ihre Gültigkeit.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 58.Bebauungsplan Nr. 01.074 - Martin-Luther-Straße - / 1. Änderung hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. EinziehungZur Vorlage · 1205/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1205/23_VL behandelt die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.074 „Martin-Luther-Straße“ für ein etwa 800 m² großes Plangebiet in Hamm-Mitte. Ziel der Planung ist die städtebauliche Schließung der Ecksituation durch die Schaffung eines Gebäudeensembles mit Schwerpunkt auf Wohnnutzung. Im Rahmen der Änderung soll die Widmung von einem Besonderen Wohngebiet in ein Urbanes Gebiet erfolgen. Die neuen Festsetzungen sehen eine Grundflächenzahl von 1,0, eine Geschossflächenzahl von 4,0 sowie eine maximale Anzahl von fünf Vollgeschossen vor. Zudem sind eine Firsthöhe von 85,00 m NHN, eine Traufhöhe von 75,00 m NHN und eine Dachbegrünung vorgeschrieben.
Die Planung umfasst zudem die städtebauliche Neugestaltung der Immobilie Nassauerstraße 36a. Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit der Fassadenerhaltung ist eine Neubebauung vorgesehen, wobei die Materialität des Bestands sowie zwölf Kunstelemente übernommen werden sollen. Die Brandschutzwände sollen als „Kunst am Bau“ gestaltet werden. Für den Martin-Luther-Platz werden Optionen zur Erhaltung einer Kulturbühne sowie eine dauerhafte Podestfläche geprüft. Zur Bereitstellung der Planungsflächen ist die Einziehung einer 169 m² großen Teilfläche im Bereich des Grünbeetes am Martin-Luther-Platz vorgesehen.
In die Planung flossen Stellungnahmen verschiedener Behörden ein, darunter Hinweise des Geologischen Dienstes NRW zu Methanausgasungen sowie Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde zum Artenschutz. Die Stadtwerke Hamm bestätigten die Versorgungssicherheit, während die Untere Denkmalschutzbehörde auf die Nähe zur Martin-Luther-Kirche hinwies. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 19.09.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- Bebauungsplan Nr. 01.074 - Martin-Luther-Straße - / 1. Änderung hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss 3. EinziehungZur Vorlage · 1205/23_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 1205/23 zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 01.074 – Martin-Luther-Straße – informiert über veränderte Entwicklungsabsichten bezüglich der Immobilie Nassauerstraße 36 a. Die Bauherren haben entschieden, das ursprünglich geplante Neubauvorhaben am Martin-Luther-Platz nicht zu realisieren. Stattdessen soll die Bestandsimmobilie in der Nassauerstraße 36 a saniert werden.
Der Kern der Bebauungsplanänderung bleibt bestehen: Ziel ist die Schließung der Ecksituation zwischen Martin-Luther-Straße, Martin-Luther-Platz und Nassauerstraße durch ein Gebäudeensemble mit Schwerpunkt auf Wohnnutzung. Die Planung sieht vor, die Baulücke im Bereich des Kreativquartiers „Martin-Luther-Viertel“ zu schließen, um eine städtebauliche Fassung des Platzes zu erreichen. Während die Sanierung der Bestandsimmobilie als nächster Schritt erwartet wird, bietet der Bebauungsplan weiterhin die Alternative eines Neubaus an, der sich am neuen Platzrand orientiert.
Hinsichtlich der Nutzung einer Kulturbühne werden verschiedene Varianten aufgeführt, darunter die Verschiebung in einen Grünstreifen, eine bauliche Integration in das Gebäudeensemble oder die Nutzung einer mobilen Bühne. Da das Gebäude in der Nassauerstraße 36 a kein Denkmal ist, erfolgt die architektonische Gestaltung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens in Abstimmung mit der unteren Denkmalbehörde und der städtebaulichen Denkmalpflege des LWL. Der Beschlussvorschlag der ursprünglichen Vorlage bleibt unverändert.
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- 12.12.2023 · Rat
- 59.ISEK Werries: Festlegung des Stadtumbaugebiets „Werries“ gem. § 171 b Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 1258/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung vom 12. Dezember 2023 die Festlegung des Stadtumbaugebiets „Werries“ gemäß § 171 b Baugesetzbuch beschlossen. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 396,25 Hektar. Die neue Abgrenzung orientiert sich weitgehend an dem zuvor beschlossenen Untersuchungsgebiet, schließt jedoch zusätzlich Grundstücke auf der Ostseite der Fritz-Erler-Straße mit ein.
Die Entscheidung basiert auf einer Reihe von Planungen, darunter die Rahmenplanung von 2018, das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2020 sowie ein im Jahr 2021 durchgeführter Wettbewerb. Die Festlegung als Stadtumbaugebiet ist notwendig, um den Anforderungen der neuen Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen und künftige Förderanträge stellen zu können.
Im Zentrum der geplanten Maßnahmen steht neben der Erweiterung des Stadtteilzentrums „Alte Schule Werries“ das Leitprojekt „Grüne Umweltachse Werries“. Die Umsetzung der Maßnahmen ist auf eine Laufzeit von maximal zehn Jahren begrenzt. Die Finanzierung der Vorhaben soll über verschiedene Förderprogramme, unter anderem aus der Städtebauförderung sowie der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Nahmobilität, sichergestellt werden. Die Verwaltung weist daraufم hin, dass die meisten Grundstücke des zentralen Leitprojekts im Eigentum der Stadt Hamm stehen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 60.Denkmalbereich Nr. 2 - Ostring - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 1262/23_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung einer Denkmalbereichssatzung für den Bereich „Ostring“ vorgelegt. Das Vorhaben sieht die Unterschutzstellung eines etwa 17.311 m² großen Gebiets in der Gemarkung Hamm vor, das die Grundstücke Ostring 4 bis 15 sowie Teile der angrenzenden öffentlichen Grün- und Verkehrsflächen umfasst.
Der geplante Bereich umfasst eine Kombination aus Wohnbebauung, Verkehrsflächen und öffentlichen Grünflächen. Die Bebauung besteht aus Einzel- und Doppelhäusern, die in den Jahren zwischen 1914 und 1923 errichtet wurden. Als wesentliche Bestandteile des Ensembles gelten insbesondere drei Doppelhäuser sowie drei freistehende Villenbauten. Ergänzt wird das Ensemble durch die bereits seit 1984 als Baudenkmal eingestufte Grünanlage „Ostring“, die Strukturen wie eine Pergola mit Musikpavillon und den Bärenbrunnen beinhaltet. Auch die zugehörigen Garten- und Freiflächen sowie die Erschließungsstraße sind Teil der geplanten Satzung.
Hintergrund der Planung ist der Erhalt des äußeren Erscheinungsbildes dieser städtebaulichen Einheit, die im Kontext der historischen Begradigung der Ahse und der Gestaltung der Ringpromenade entstand. Die Satzung soll das Ensemble als Zeugnis der Stadtbaugeschichte schützen. Das Verfahren basiert auf § 10 des Denkmalschutzgesetzes NRW. Planungsrechtlich ist das Gebiet nach § 34 BauGB einzustufen, wobei der Flächennutzungsplan den Bereich bereits als Zone mit einer Häufung von Baudenkmälern markiert. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 61.Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1277/23_VL · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 1277/23_VL sieht die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 03.085 (Werler Straße / Oberallener Weg) vor. Ziel der Planung ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern auf einer Fläche von etwa 95.335 m². Die Ausweisung von Gewerbeflächen soll die Ansiedlung eines bereits in Hamm ansässigen Unternehmens unterstützen und bis zu 560 Arbeitsplätze sichern. Das Gebiet umfasst voraussichtlich 47,8 % Gewerbefläche, 2komma 26,9 % private Grünflächen sowie 14,0 % Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft.
Der Plan integriert Klimaschutz- und Klimaanpassungsstandards, darunter Vorgaben zur Fassaden- und Dachbegrünung, die Reduzierung der Grundflächenzahl zur Vermeidung von Hitzeinseln sowie die Nutzung wasserdurchlässiger Oberflächen. Zur Umsetzung des Landschaftsplans Hamm-Süd sind Ausgleichsmaßnahmen wie Waldstreifen, Hecken und Streuobstwiesen vorgesehen. Die Stellungnahmen des Lippeverbandes sowie der Bezirksregierung Arnsberg werden im Plan berücksichtigt.
Die verkehrstechnische Untersuchung aus dem Jahr 2022 bestätigt die Realisierbarkeit des Vorhabens, wobei die Bebaubarkeit der Flächen an die Fertigstellung der A445 gekoppelt ist. Die Erschließung mit Wasser und Strom soll über bestehende Systeme der Stadtwerke Hamm erfolgen. Die Vorlage sieht vor, die Satzung sowie die Begründung vom 20.10.2023 zu beschließen, wodurch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 03.079 im entsprechenden Geltungsbereich außer Kraft treten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 62.Bebauungsplan Nr. 01.163 - Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1293/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.163 vorgelegt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen dauerhaften Wertstoffhof am Ökonomierat-Peitzmeier-Platz. Das rund 8.000 Quadratmeter große Plangebiet umfasst den südwestlichen Teilbereich des Platzes sowie die erschließende Straße Hellweg.
An dem Standort wird seit 2020 eine provisorische Wertstoffannahmestelle für Grünschnitt, Papier und Sperrmüll betrieben. Die Aufstellung des Bebauungsplans soll diesen Standort dauerhaft sichern und um weitere, gebietsverträgliche Entsorgungsfraktionen erweitern. Da der aktuelle Flächennutzungsplan das Gebiet als Sondergebiet „Messe und Veranstaltungen“ ausweist, ist eine Anpassung im Wege der 52. Berichtigung des Flächennutzungsplans vorgesehen.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen der Planung sollen zudem die kommunalen Standards zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung berücksichtigt werden, um mikroklimatische Auswirkungen wie Hitzebelastungen oder Starkregenereignisse zu minimieren.
Die Vorlage sieht zudem die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Diese soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Ergänzend ist eine gemeinsame Bürger- und Informationsveranstaltung mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Hamm (ASH) zur Vorstellung des Vorhabens geplant. Das zuständige Dezernat V hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 63.Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg – hier: 1. Abwägung der vorgebrachten Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1297/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1297/23_VL sieht den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 02.127 – Kita Alter Uentroper Weg vor. Das Planungsgebiet in der Gemarkung Werries umfasst etwa 13.801 m² und dient als Grundlage für den Neubau der Kindertagesstätte „Villa Kunterbunt“. Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Der Bebauungsplan beinhaltet Festlegungen zur zweigeschossigen Bauweise sowie zur Integration von Klimastandards, wie etwa Dachbegrünungen, Solarenergienutzung und Baumpflanzungen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Die Verwaltung hat Anregungen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH, des Lippeverbandes sowie der unteren Naturschutzbehörde in die Planungsunterlagen aufgenommen. Dabei wurden insbesondere Hinweise zur Entwässerung, zur Stromversorgung und zum Artenschutz in die Begründung integriert. Für die Erschließung des Geländes wurde eine Befreiung vom Alleenschutz an der Ostwennemarstraße unter der Auflage von Ersatzpflanzungen beschlossen. Zudem müssen im Bereich der Allee zwölf Bäume im Verhältnis 1:2 ersetzt werden.
Die Vorlage umfasst zudem die Berücksichtigung von Hinweisen der Bezirksregierung Arnsberg, der Emschergenossenschaft, des Geologischen Dienstes NRW und der IHK Dortmund zu Themen wie Bergbau und Methanausgasungen. Die untere Denkmalbehörde und das Amt für Brandschutz äußerten keine Bedenken gegen das Vorhaben. Der Bebauungsplan soll mit der Begründung vom 16.10.2023 als Satzung beschlossen werden.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 64.1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 - Lisenkamp - hier: Beschluss zur ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1299/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1299/23_VL behandelt die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.011 – Lisenkamp im Stadtbezirk Uentrop. Ziel des Verfahrens ist die Nachverdichtung des etwa 5.676 m² großen Gebiets durch die Errichtung von vier Zweifamilienhäusern. Die Flächenverteilung sieht etwa 78 % Wohnbaufläche, 17 % öffentliche Verkehrsflächen und 5 % öffentliche Grünflächen vor. Zur Sicherung des Übergangs zum angrenzenden Grünzug sowie zur Umsetzung eines Pflanzgebots soll der Geltungsbereich um einen fünf Meter breiten Streifen erweitert werden.
Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB wurden Stellungnahmen verschiedener Behörden und Verbände berücksichtigt. Während der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Arnsberg auf mögliche Bodendenkmäler sowie Kampfmittel hinweisen, konnten Bedenken hinsichtlich eines Feuchtbiotops oder relevanter Artenschutzfunde durch Gutachten der Verwaltung entkräftet werden. Auch Hinweise auf eine historische Mühle oder eine Gefährdung des Grundwasserspiegels konnten nicht bestätigt werden.
Zur Klimaanpassung und zur Förderung der Innenentwicklung sind eine verpflichtende Dachbegrünung, ein Schottergartenverbot sowie eine Begrünung von mindestens 30 % der Grundstücksflächen vorgesehen. Zudem sollen Bodenarbeiten im Wurzelbereich vorhandener Eichen beschränkt werden. Die Vorlage sieht die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (2) BauGB vor, wobei der Entwurf inklusive Begründung für die Dauer eines Monats ausgelegt wird. Ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger ist vor dem Satzungsbeschluss abzuschließen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 65.Änderung des Flächennutzungsplanes (31. Änderung) – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. FeststellungsbeschlussZur Vorlage · 1300/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1300/23_VL behandelt die 31. Änderung des Flächennutzungsplans „An der Ostdorfstraße“. Gegenstand ist die Umwidmung eines etwa 0,9 Hektar großen Areals in der Gemarkung Berge von einem Sondergebiet für großflächigen Handel und Gartenmarkt in ein Sondergebiet für Büro und Verwaltung. Ziel der Änderung ist die Errichtung einer Büroimmobilie mit einer Grundfläche von circa 2.445 m² und einer Mietfläche von etwa 8.800 m². Das Verfahren wird parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.098 durchgeführt.
Der Beschlussvorschlag sieht die Feststellung der Änderung mit der redaktionell überarbeiteten Begründung vom 27.07.2023 vor. Dabei wurden die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Während die Anregung der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH zur Kenntnis genommen wurde, wurde der Forderung der Bezirksregierung Arnsberg nach einer Anpassung der Flächennutzung nicht gefolgt, da diese bereits im Entwurf als Büro- und Verwaltungsgebiet vorgesehen ist.
Im Rahmen der Planung sind Klimaschutzmaßnahmen wie die Begrünung von Stellplätzen, Dachbegrünungen und die Nutzung regenerativer Energien vorgesehen. Die Verwaltung integriert artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Vorgaben zur Eingriffsbilanzierung in die Begründung. Zudem sind Rodungs- und Rückbauarbeiten zeitlich auf den Zeitraum zwischen Oktober und März zu beschränken. Ein Bodenaustausch zur Beseitigung einer Altlastenverdachtsfläche ist für das Jahr 2023 vorgesehen. Nach der Feststellung der Änderung soll die Vorlage der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt werden.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 66.Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 03.098 – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 1301/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1301/23_VL behandelt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“ im Stadtbezirk Hamm-Rhynern. Ziel des Plans ist die Errichtung einer Büroimmobilie namens „Balanced Office Building - BOB.Hamm“ auf einem etwa 12.497 m² großen Areal. Das Projekt umfasst eine Bruttogeschossfläche von knapp 10.000 m² auf einer Grundfläche von circa 2.445 m². Geplant sind etwa 100 Stellplätze, von denen drei Viertel mit Ladestationen ausgestattet werden sollen. Zudem umfasst die Planung Maßnahmen zum Klimaschutz, wie Begrünung, die Reduzierung der Versiegelung und die Nutzung regenerativer Energien.
Im Rahmen des Verfahrens soll der Rat der Stadt Hamm den Bebauungsplan sowie die redaktionell überarbeitete Begründung vom 23.10.2023 als Satzung verabschieden. Parallel dazu ist die 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen. Die Vorlage beinhaltet Anpassungen an der Fassadengestaltung, die nun eine Klinkerfassade ohne Putzflächen vorsieht, sowie eine Änderung der Stellplatzanzahl von 91 auf 100.
Die Planung berücksichtigt Stellungnahmen verschiedener Behörden und Institutionen, darunter die Bezirksregierung Arnsberg, der Lippeverband, die Stadtwerke Hamm sowie die untere Naturschutz-, Abfall- und Wasserbehörde. Auch die Ergebnisse der Beteiligung des Gestaltungsbeirats zur Fassadengestaltung sowie Hinweise zum Artenschutz und zu Altlasten im Gewerbegebiet sind in die Vorlage eingearbeitet. Ein Durchführungsvertrag liegt der Beschlussfassung vor.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 29.11.2023 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 67.1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 02.016 - Heithofer Allee - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1306/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1306/23 den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.016 – Heithofer Allee – beantragt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 9.475 m² im Stadtbezirk Uentrop, Ortsteil Mark. Die Fläche, die derzeit als Sportplatz genutzt wird und im Eigentum der Stadt Hamm steht, soll baulich neu geordnet werden.
Der Planungsanlass ergibt sich aus den Erweiterungs- und Sanierungsabsichten des Landschaftsverbands Westfalen Lippe (LWL). Ein Teilbereich von rund 7.700 m² soll für medizinische Zwecke genutzt werden. Konkret ist die Festsetzung eines Sondergebiets für medizinisches Dienstleistungsgewerbe vorgesehen, um einen Erweiterungsbau der Klinik zu ermöglichen. Ein weiterer Teil der Fläche, etwa 5.140 m², soll als private Grünfläche für Tiertherapien erhalten bleiben. Für die verbleibende Teilfläche von circa 1.750 m² an der Wittmannstraße soll eine wohnbauliche Nutzung geprüft werden.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Im Zuge des Verfahrens wird zudem eine mögliche Berichtigung des Flächennutzungsplans geprüft. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Die Verwaltung hat keine formalen Bedenken gegen den Antrag erhoben.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 02.016 - Heithofer Allee - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1306/23_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Ergänzung zur Beschlussvorlage 1306/23 vorgelegt, die die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.016 – Heithofer Allee – zum Gegenstand hat. Der Planungsbereich befindet sich in der Gemarkung Hamm (Flur 18) und wird durch die Grenzen der Flurstücke 1211, 1210, 338, 1450 und 1745 sowie Teile der Wittmannstraße begrenzt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das Aufstellungsverfahren für diesen Bereich gemäß § 13a BauGB einzuleiten. Zudem ist die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen, welche in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen soll.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Hamm-Uentrop am 16. November 2023 wurde eine einstimmenge Empfehlung zu diesem Vorhaben ausgesprochen. Darin wird festgehalten, dass im Rahmen des Aufstellungsverfahrens die Interessen des Kirchspiel Märkischer Schützenverein 1827 e.V. hinsichtlich der Nutzung des Vereinsgeländes und des Vereinsheims im bestehenden Umfang zu berücksichtigen sind. Die Verwaltung hat angekündigt, diese Empfehlung im weiteren Verfahren zu beachten, wobei am ursprünglichen Beschlussvorschlag für den Rat keine Änderungen vorgenommen werden.
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- 12.12.2023 · Rat
- 68.Denkmalbereich Nr.1 - Markgrafenufer - hier: OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 1324/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 1324/23_VL wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Denkmalbereichssatzung Nr. 1 „Markgrafenufer“ beantragt. Ziel der Satzung ist die Unterschutzstellung eines Gebiets mit einer Fläche von etwa 15.438 m². Dieser Bereich umfasst 15 Gebäude aus der Zeit um 1930, darunter ein Doppelhaus, sowie zwei öffentliche Freiflächen. Die Flächenzusammensetzung besteht zu etwa 74,5 % aus Wohnflächen, zu 14,7 % aus Verkehrsflächen und zu 10,8 % aus Grünflächen.
Der Entwurf der Satzung vom 26. Juni 2023 soll zusammen mit der Begründung und dem Gutachten des Denkmalfachamtes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes NRW sollen zur Kenntnis genommen werden. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte bereits im Dezember 2022, und die Behördenbeteiligung fand im Zeitraum zwischen August und September 2023 statt.
Die Verwaltung hält fest, dass die Belange der Energie- und Wasserversorgung durch die Satzung nicht berührt werden und die Betriebssicherheit der Versorgungssysteme unverändert bleibt. Die Beteiligung verschiedener Fachämter, darunter das Rechtsamt, das Amt für Brandschutz, das Stadtarchiv sowie die Bauverwaltung, erfolgte ohne Bedenken. Es liegen keine klimarelevanten Auswirkungen vor.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 16.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 69.Bebauungsplan Nr. 06.098 - Tarnowitzer Bogen - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. städtebauliches Qualifizierungsverfahren 3. frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 1327/23_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1327/23_VL den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 06.098 „Tarnowitzer Bogen“ in Hamm-Bockum-Hövel behandelt. Das rund 14 Hektar große Plangebiet südöstlich der Tarnowitzer Straße soll im Rahmen der Wohnbaulandinitiative als allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Angestrebt wird eine Bebauungsdichte von etwa 30 bis 35 Wohneinheiten pro Hektar, wobei ein Anteil von circa 35 Prozent an gefördertem Wohnungsbau vorgesehen ist.
Die Planung umfasst neben der Bereitstellung von Wohnraum auch die Integration von Infrastruktur, darunter eine Kindertagesstätte und ein Feuerwehrgerätehaus, sowie Verkehrsflächen, Grünflächen und Maßnahmen zur Regenrückhaltung. Die Umsetzung soll den Klimaschutzstandards des Kommunalen Klimaaktionsplans 2020-2025 entsprechen, was insbesondere die Begrünung und die Prüfung einer Fernwärmeerweiterung einschließt.
Für die städtebauliche Entwicklung wurde die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens mittels Mehrfachbeauftragung beschlossen. Nach Abschluss der Planungsvorbereitung sollen drei Fachplanungsbüros im Rahmen eines Wettbewerbs Rahmenkonzeptionen erarbeiten. Eine Kommission wird diese Konzepte bewerten, um ein Vorzugskonzept als Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren auszuwählen. Zudem wurde die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches beschlossen. Die Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel beriet das Vorhaben bereits im November 2023.
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- 12.12.2023 · Rat
- 11.12.2023 · Hauptausschuss
- 28.11.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 15.11.2023 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- B.Anträge
- 1.Grundsatzantrag: Sicherheitskonzept für Hamm-Mitte entwickelnZur Vorlage · 0692/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag zur Entwicklung eines eigenständigen Sicherheitskonzepts mit der Bezeichnung „Sicherheit in der Innenstadt“ (SIDI) für den Stadtbezirk Hamm-Mitte gestellt. Als Vorbild für dieses Vorhaben dient eine Sicherheitspartnerschaft aus Düsseldorf. Die Begründung des Antrags stützt sich auf die Entwicklung der Kriminalitätszahlen im ersten Halbjahr 2023, die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von 3.677 auf 4.997 Fälle gestiegen sind. Dabei wurden Zuwächse bei Diebstählen in Kellerräumen, Wohnungseinbruchsdiebstählen, Kfz-Diebstählen, Ladendiebstählen sowie bei der Rauschgiftkriminalität verzeichnet. Die Aufklärungsquote lag im genannten Zeitraum bei 60,14 Prozent.
Der Antrag sieht verschiedene Maßnahmen vor, darunter die Einrichtung einer gemeinsamen mobilen Wache von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst, die auch nachts besetzt sein soll. Die Aufgaben des Ordnungsdienstes sollen dabei verstärkt auf Präsenz und Sicherheit sowie weniger auf die Regelung des ruhenden Verkehrs ausgerichtet werden. Ergänzend werden die Installation von Videoüberwachung an geeigneten öffentlichen Plätzen, der Einsatz von Streetworkern sowie die Einführung von Alkohol- und Glasverboten vorgeschlagen. Die Stadtverwaltung und die Polizei sollen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung gemäß § 15a PolG NRW gemeinsam prüfen. Zudem sollen Ordnungspartnerschaften und integrierte Schwerpunkteinsätze mit Behörden wie dem Zoll, der Bundespolizei und dem Ausländeramt realisiert werden. Die Verwaltung wird verpflichtet, regelmäßig im zuständigen Fachausschuss und im Rat über die Lageentwicklung und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu berichten.
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Beratungsfolge
- 26.02.2024 · ASOFR, ASG und AFKJH
- 12.12.2023 · Rat
- Grundsatzantrag: Sicherheitskonzept für Hamm-Mitte entwickelnZur Vorlage · 0856/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 0856/23_ST die Entwicklung eines eigenständigen Sicherheitskonzepts mit dem Titel „Sicherheit in der Innenstadt“ (SIDI) für Hamm-Mitte beantragt. Als Vorbild dient eine Sicherheitspartnerschaft aus Düsseldorf. Hintergrund des Antrags ist eine statistische Entwicklung im ersten Halbjahr 2023, bei der die Zahl der Straftaten im Stadtbezirk Hamm-Mitte um 26,42 Prozent von 3.677 auf 4.997 Fälle gestiegen ist. Die Zunahme betrifft unter anderem Diebstähle aus Kellerräumen, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Kfz-Diebstahl, Ladendiebstahl sowie Rauschgiftkriminalität. Die Einsatzzahlen der Polizei blieben im gleichen Zeitraum auf einem stabilen Niveau.
Das beantragte Konzept sieht die Einrichtung einer gemeinsamen mobilen Wache von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst vor. Dabei soll der Fokus des Ordnungsdienstes verstärkt auf Präsenz und Sicherheit statt auf der Regelung des ruhenden Verkehrs liegen. Zudem wird die Installation von Videoüberwachung an geeigneten Stellen in der Innenstadt vorgeschlagen, wobei die Stadtverwaltung und die Polizei die rechtlichen Voraussetzungen gemeinsam prüfen sollen. Weitere Maßnahmen umfassen den Einsatz von Streetworkern, Alkohol- und Glasverbote sowie integrierte Schwerpunkteinsätze mit Behörden wie dem Ordnungsamt, dem Zoll, der Bundespolizei und der Steuerfahndung. Zur Erfolgskontrolle soll die Verwaltung regelmäßig im Rat und im zuständigen Fachausschuss über die Lageentwicklung berichten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- 2.Beschlussvorlage 1244/23 um kostenlose ÖPNV-Nutzung für Rentner und kostenlose Nutzung an Wochenenden ergänzenZur Vorlage · 0725/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Vorlage 0725/23 einen Antrag an den Rat der Stadt Hamm gestellt. Ziel des Antrags ist es, die Beschlussvorlage 1244/23, welche die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für Schüler und Auszubildende vorsieht, um weitere Personengruppen und Zeiträume zu erweitern.
Die Antragsteller fordern, die kostenlose Nutzung des ÖPNV auf Rentnerinnen und Rentner auf auszuweiten. Als Begründung wird angeführt, dass dies die gesellschaftliche Teilhabe fördern und finanzielle Einbußen im Alter ausgleichen solle. Zudem wird beantragt, die Nutzung des ÖPNV in Hamm an Wochenenden grundsätzlich kostenfrei zu gestalten. Die Ratsgruppe bezieht sich dabei auf frühere Forderungen, die bereits in einem vorangegangenen Antrag thematisiert wurden. Der Antrag wurde zur Beratung in der Ratssitzung am 12. Dezember 2023 vorgelegt.
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- 12.12.2023 · Rat
- 3.Ausgabestopp der Stadt HammZur Vorlage · 0726/23_AT · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0726/23_AT einen Antrag gestellt, der einen Ausgabestopp für die Stadt Hamm vorsieht. Der Antrag richtet sich an den Rat und wurde für die Sitzung am 12. Dezember 2023 vorbereitet.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit der veränderten wirtschaftlichen Lage. Als Faktoren werden der Anstieg des Leitzinses von 0,5 % auf 4,5 %, steigende Energiekosten, die Inflation sowie gestiegene Gehälter im öffentlichen Dienst angeführt. Zudem werden die Ausgaben im Zusammenhang mit Migration sowie die allgemeine finanzielle Situation der Kommunen in Nordrhein-Westfalen genannt.
Der Antrag fordert den Stadtrat dazu auf, zu beschließen, dass sämtliche Ausgaben, die nicht der Aufrechterhaltung der Sicherheit, der Gesundheitsversorgung, dem Erhalt der Infrastruktur sowie dem Betrieb der Stadt zur Grundversorgung der Bürger dienen, unverzüglich eingestellt werden sollen. Des Weiteren sollen alle Forderungen nach Mehrausgaben, die nicht die genannten Kernbereiche betreffen, abgelehnt werden. Die Fraktion verweist dabei auf die Verpflichtung der Ratsmitglieder, die Finanzmittel der Steuerzahler sparsam einzusetzen.
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- 12.12.2023 · Rat
- 4.Ausweitung der Altersgrenze beim Hammer FerienspaßZur Vorlage · 0727/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0727/23_AT gestellt. Ziel des Antrags ist die Ausweitung der Altersgrenze für die Teilnahme am Programm „Hammer Ferienspaß“.
Das Programm ist Bestandteil des Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Hamm, der seit 2018 besteht und sich an den Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen orientiert. Derzeit richtet sich das Angebot an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren. Die Ratsgruppe Pro Hamm beantragt, die Stadtverwaltung dazu aufzufordern, die Altersgrenze so anzupassen, dass die Angebote und Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6 bis 21 Jahren zugänglich sind.
In der Begründung führt die Ratsgruppe an, dass die aktuelle Altersbegrenzung nicht mehr zeitgemäß sei. Es wird auf bestehende Maßnahmen der allgemeinen Jugendförderung verwiesen, die bereits eine Teilnahme bis zum 21. Lebensjahr ermöglichen. Zudem wird angeführt, dass Rückmeldungen von Erziehungsberechtigten sowie jungen Erwachsenen eine solche Erweiterung unterstützen. Die Anpassung soll im Sinne der Zielsetzung der Stadtverwaltung erfolgen, die Familienfreundlichkeit der Kommune zu fördern.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023 · Rat
- Ausweitung der Altersgrenze beim Hammer FerienspaßZur Vorlage · 0850/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage den Antrag gestellt, die Altersgrenze für das Angebot des Hammer Ferienspaßes zu erweitern. Derzeit richtet sich das Programm an Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren. Die Antragstellerin fordert eine Anpassung der Altersgrenze auf eine Teilnahme von 6- bis 21-Jährigen. Begründet wird dies mit der Notwendigkeit, die Altersgrenze an andere Maßnahmen der allgemeinen Jugendförderung anzupassen und den Bedürfnissen von jungen Erwachsenen sowie Erziehungsberechtigten Rechnung zu tragen.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag Stellung genommen und spricht sich gegen eine Ausweitung der Altersgrenze aus. Laut der Stellungnahme konzentrieren sich die bestehenden Angebote des Ferienspaßes gezielt auf die Altersgruppe der 6- bis 16-Jährigen, da diese Gruppe in den Ferienzeiten erfahrungsgemäß weniger selbstorganisierte Freizeitgestaltung betreibt. Für die Altersgruppe der 16- bis 27-Jährigen existieren bereits zahlreiche Angebote und Freizeitmaßnahmen durch verschiedene Träger und Jugendhäuser. Die Verwaltung führt zudem an, dass weitergehende Förderungen im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans möglich sind und eine strukturelle Organisation unter dem Begriff Ferienspaß für die älteren Jahrgänge nicht erforderlich sei. Bestehende Bedarfe könnten stattdessen in den Jugend- und Stadtteilzentren adressiert werden.
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- 12.12.2023 · Rat
- 5.Tempolimits an Straßen ohne Unfallschwerpunkte heraufsetzenZur Vorlage · 0728/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0728/23_AT einen Antrag gestellt, der eine Anpassung der Tempolimits im Stadtgebiet vorsieht. Die Fraktion fordert, die zulässigen Geschwindigkeiten auf Straßen wieder anzuheben, sofern dort keine Unfallschwerpunkte vorliegen oder waren. Konkret wird beantragt, dass Straßen, auf denen die Geschwindigkeit innerhalb der letzten zehn Jahre von 70 km/h auf 50 km/h oder von 50 km/h auf 30 km/h reduziert wurde, wieder auf das ursprüngliche Tempolimit von 50 bzw. 70 km/h zurückgeführt werden sollen.
Zudem sieht der Antrag vor, künftige Vorhaben abzulehnen, die eine Herabsetzung der erlaubten Geschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h oder von 50 km/h auf 30 km/h zum Ziel haben. Die Fraktion begründet das Vorhaben mit dem Ziel, die individuelle Mobilität zu fördern und den Verkehrsfluss im motorisierten Individualverkehr zu optimieren. In der Begründung wird auf die Einschränkungen des Verkehrsflusses durch bestehende 30 km/h-Zonen sowie auf die Ablehnung eines früheren Antrags der SPD-Fraktion verwiesen. Der Antrag richtet sich an den Rat der Stadt Hamm.
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- 12.12.2023 · Rat
- 6.Sicheres Abbiegen für Alle ermöglichen: Task-Force „Sichere Kreuzung“ einrichtenZur Vorlage · 0729/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0729/23_AT einen Antrag gestellt, um die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern bei Abbiegevorgängen an Kreuzungen zu erhöhen. Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit der Identifizierung gefährlicher Kreuzungen sowie der Ausarbeitung konkreter Vorschläge für sicherere Abbiegevorgänge zu beauftragen.
Ein zentraler Bestandteil des Antrags ist die Prüfung von Smart-City-Lösungen. Die Verwaltung soll untersuchen, an welchen Stellen in Hamm sogenannte „intelligente Kreuzungen“ eingerichtet werden können. Diese sollen durch Sensoren im Kreuzungsbereich und in Fahrzeugen wie Pkw und Lkw ausgestattet werden, um potenzielle Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen und an die Fahrer zu melden.
Als mögliche bauliche oder technische Maßnahmen werden unter anderem die Verwendung von roten Abmarkierungen für Radspuren, der Einbau von orangefarbenen Warnleuchten im Abbiegebereich sowie ein vorrangiger Grünphasenbeginn an Fußgänger- und Fahrradampeln angeführt. Zudem wird die Prüfung der Nachrüstung städtischer Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit Totwinkel-Warnsystemen vorgeschlagen. Bei anstehenden Sanierungen von Kreuzungen soll zudem untersucht werden, ob kreuzungsfreie Abbiegemöglichkeiten für schwächere Verkehrsteilnehmer realisiert werden können.
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- 12.12.2023 · Rat
- Sicheres Abbiegen für Alle ermöglichen: Task-Force „Sichere Kreuzung“ einrichtenZur Vorlage · 0852/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag Nummer 0729/23 die Einrichtung einer Task-Force „Sichere Kreuzung“ beantragt. Ziel der Initiative ist es, die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger bei Abbiegevorgängen an Kreuzungen zu erhöhen. Die Fraktion fordert die Verwaltung auf, gefährliche Kreuzungen zu identifizieren und konkrete Maßnahmen zur Unfallprävention auszuarbeiten.
Ein Schwerpunkt des Antrags liegt auf der Nutzung von Smart-City-Technologien. Die Verwaltung soll prüfen, an welchen Stellen in Hamm sogenannte „intelligente Kreuzungen“ realisiert werden können. Diese sollen durch Sensoren im Kreuzungsbereich sowie in Kraftfahrzeugen ausgestattet sein, um eine Kommunikation zwischen Infrastruktur und Fahrzeugen zu ermöglichen und Gefahrensituationen frühzeitig zu melden. Als mögliche bauliche oder technische Maßnahmen werden unter anderem rote Abmarkierungen von Radspuren, der Einsatz von Warnleuchten, ein vorrangiger Grünphasenbeginn für Fußgänger und Radfahrer sowie die Ausstattung städtischer Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit Totwinkel-Warnsystemen angeführt. Zudem soll bei anstehenden Sanierungen die Möglichkeit kreuzungsfreier Abbiegemöglichkeiten geprüft werden.
In einer Stellungnahme führt die Verwaltung aus, dass die Identifizierung gefährlicher Kreuzungen bereits im Rahmen der Verkehrsunfallkommission erfolgt. In diesem Gremium werden Maßnahmen zur Unfallprävention erarbeitet und umgesetzt. Der Prüfauftrag zur Untersuchung intelligenter Kreuzungen soll in einer der kommenden Sitzungen der Verkehrsunfallkommission thematisiert werden. Bei anstehenden Sanierungen oder Anpassungen von Kreuzungen werden Verbesserungen der Verkehrssicherheit laut Verwaltung stets geprüft.
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- 12.12.2023 · Rat
- 7.Versorgungskonzept für die ObdachlosenZur Vorlage · 0730/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat einen Antrag zur Erstellung eines einheitlichen Gesundheitsversorgungskonzepts für obdachlose Menschen in Hamm gestellt. Laut dem Dokument existiert derzeit kein zusammenhängendes Konzept für diese Zielgruppe. Bisher findet medizinische Versorgung teilweise durch ehrenamtlich tätige Ärzte in den Räumlichkeiten des Arbeitskreises für Jugendhilfe e.V./Netzwerk Suchthilfe gGmbH statt, ergänzt durch die aufsuchende Hilfe des Gesundheitsamtes.
Der Antrag weist darauf hin, dass obdachlose Personen trotz bestehender Krankenversicherung seltener medizinische Leistungen in Anspruch nehmen. Um die Gesundheitsversorgung sicherzustellen und Hemmschwellen beim Arztbesuch zu senken, fordert die Fraktion die Einrichtung fester Strukturen. Die Verwaltung soll ein Konzept entwickeln, das stationäre sowie mobile Angebote unter einer gemeinsamen Leitung bündelt, um Mehrfachstrukturen zu vermeiden. Zudem wird die Sicherstellung einer dauerhaften finanziellen Ausstattung gefordert.
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- 17.06.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 04.03.2024 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 12.12.2023 · Rat
- 8.Resolution des Rates der Stadt Hamm: Solidarität mit IsraelZur Vorlage · 0732/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0732/23_AT einen Antrag auf Verabschiedung einer Resolution eingereicht. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wurde zur Beschlussfassung in der Ratssitzung am 12. Dezember 2023 vorgelegt.
Der vorgeschlagene Resolutionstext enthält eine Verurteilung des Anschlags der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung. Die Fraktion bekundet darin die Solidarität mit Israel und spricht die Unterstützung für völkerrechtliche Maßnahmen zur Wiedererlangung der Souveränität aus. Der Text betont die Unantastbarkeit des Existenzrechts Israels und führt an, dass die Angriffe der Hamas auch den Interessen der palästinensischen Bevölkerung schaden.
Die Fraktion weist die Verantwortung für die aktuellen kriegerischen Ereignisse der Hamas zu und lehnt eine Solidarisierung mit deren Taten ab. Mit Blick auf die Anwendung des Selbstverteidigungsrechts durch Israel äußert der Antrag Sorge um die Zivilbevölkerung auf beiden Seiten der Konfliktparteien. Die Resolution spricht sich für ein Ende der Kampfhandlungen, die Rückkehr des Friedens sowie für den Schutz der Zivilbevölkerung aus. Zudem werden der Einsatz für Dialog und friedliche Verhandlungen zur Konfliktlösung sowie die Ablehnung von Antisemitismus und Diskriminierung in den Text aufgenommen.
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- 12.12.2023 · Rat
- Resolution des Rates der Stadt Hamm: Solidarität mit IsraelZur Vorlage · 0839/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit dem Antrag Nummer 0732/23 die Verabschiedung einer Resolution zur Solidarität mit Israel beantragt. Der vorgeschlagene Text der Resolution enthält eine Verurteilung der Anschläge der Hamas auf die israelische Zivilbevölkerung und bekennt sich zur Unantastbarkeit des Existenzrechts Israels. Zudem unterstützt der Entwurf völkerrechtliche Maßnahmen zur Wiedererlangung der israelischen Souveränität. Der Antrag betont die Verantwortung der Hamas für die aktuellen kriegerischen Ereignisse und lehnt jede Form der Solidarisierung mit der Organisation sowie Antisemitismus und Diskriminierung ab. Gleichzeitig fordert der Text den Schutz der Zivilbevölkerung auf beiden Seiten, setzt sich für Dialog und friedliche Verhandlungen ein und äußert die Hoffnung auf ein Ende der Kampfhandlungen.
Die Verwaltung hat zur vorliegenden Vorlage eine Stellungnahme abgegeben. Darin wird ausgeführt, dass der Antrag als erledigt betrachtet wird. Dies begründet die Verwaltung mit dem vorherigen Beitritt der Stadt Hamm zur Erklärung „Gemeinsam für den Frieden“, welche von den Religionsgemeinschaften, dem Oberbürgermeister sowie dem Integrationsratsvorsitzenden am 20. November 2023 initiiert wurde.
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- 12.12.2023 · Rat
- 9.Wir stehen an der Seite unserer israelischen Freunde – Beziehungen weiter vertiefen – Realisierung einer Städtepartnerschaft als aktiver FriedensdienstZur Vorlage · 0733/23_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0733/23_AT einen Antrag gestellt, der die Prüfung und Begründung einer Städtepartnerschaft mit einer israelischen Stadt zum Gegenstand hat. Als mögliche Partnerstädte werden im Dokument die Städte Haifa oder Cholon angeführt.
Die Fraktion begründet das Vorhaben mit dem Ziel, die zwischen Deutschland und Israel bestehenden Beziehungen zu vertiefen und die in Hamm gelebte Erinnerungskultur zu intensivieren. Dabei wird auf bestehende Kontakte verwiesen, die bereits über die Hochschule Hamm-Lippstadt sowie die Marienschule Hamm zu den genannten Städten bestehen. Eine solche Partnerschaft soll zudem als Teil des im Jahr 2022 initiierten Aktionsplans gegen Antisemitismus dienen. Ein besonderer Fokus des Antrags liegt auf der Förderung und Vertiefung des Jugendaustausches, um durch Begegnungen junger Menschen das gegenseitige Verständnis zu stärken.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung beauftragt wird, den Wunsch nach einer Städtepartnerschaft in Zusammenarbeit mit den Vertretungen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes in Israel zu prüfen und eine zeitnahe Begründung anzustreben. Zudem soll die Verwaltung die Förderung des Jugendaustausches zwischen Hamm und Israel verstärken.
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- 12.12.2023 · Rat
- Wir stehen an der Seite unserer israelischen Freunde – Beziehungen weiter vertiefen – Realisierung einer Städtepartnerschaft als aktiver FriedensdienstZur Vorlage · 0842/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, eine Städtepartnerschaft mit einer israelischen Stadt zu prüfen und zu begründen. Als mögliche Partnerstädte werden Haifa oder Cholon angeführt, wobei auf bestehende Kontakte der Hochschule Hamm-Lippstadt sowie der Marienschule verwiesen wird. Ziel der Fraktion ist es, die internationale Verständigung zu fördern, den Jugendaustausch zu vertiefen und die lokale Erinnerungskultur im Rahmen des bestehenden Aktionsplans gegen Antisemitismus zu intensivieren.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zum Antrag Bezug auf das Projekt „Schalom – Chaveruth: Solidaritätspartnerschaften NRW-Israel“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Dieses Programm zielt darauf ab, kommunale Partnerschaften zwischen nordrhein-westfälischen Kommunen und israelischen Landkreisen oder Kommunen in der Umgebung des Gazastreifens zu etablieren, um gemeinsame Initiativen zum Wiederaufbau zu unterstützen. Die Stadt Hamm hat gegenüber dem zuständigen Landesministerium bereits Interesse an einer Beteiligung an diesem Projekt bekundet und befindet sich dazu im informativen Austausch.
Zudem verfolgt die Verwaltung im Sinne eines Trialogs Bemühungen um einen Kontakt zu einer Stadt im Westjordanland auf Seiten der palästinensischen Autonomiebehörde. Die Verwaltung wird den Rat informieren, sobald konkrete Ergebnisse aus diesen Prozessen vorliegen.
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- 12.12.2023 · Rat
- C.Anfragen
- 1.Leihroller / E-ScooterZur Vorlage · 0497/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Betrieb von E-Scootern und Leihrollern im Stadtgebiet angefordert. Hintergrund der Anfrage ist der Rückzug eines Anbieters, wodurch sich die Anzahl der verfügbaren Fahrzeuge im Stadtgebiet halbiert hat.
Die Anfrage thematisiert die Herausforderungen bei der Bereitstellung von Abstellflächen und die Problematik falsch abgestellter Fahrzeuge. In diesem Zusammenhang bittet die Ratsgruppe um Auskunft darüber, wie viele Unfälle mit Leihrollern der Stadt bekannt sind und wie viele Vorfälle bezüglich unsachgemäßer Abstellung gemeldet wurden. Zudem wird gefragt, über welche Kanäle die Stadt von solchen Vorfällen erfährt, etwa durch Mängelmelder oder den Datenaustausch mit Betreibern.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Sicherheit im öffentlichen Raum. Es wird gefragt, ob im Rahmen der Sicherheitskooperation „Gemeinsam für ein sichiges Leben in Hamm“ künftig ein behördenübergreifender Austausch zum Thema Leihroller stattfinden wird. Abschließend wird die Stadtverwaltung um eine Bewertung der Situation gebeten, insbesondere im Hinblick auf die Forderung nach eigens ausgewiesenen Stellflächen, um die Sicherheit für Fußgänger, Senioren sowie blinde und sehbehinderte Menschen zu gewährleisten.
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- 12.12.2023 · Rat
- Leihroller / E-ScooterZur Vorlage · 0808/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der Ratsgruppe Die Linke zum Thema Leihroller und E-Scooter im Stadtgebiet reagiert. Hintergrund der Anfrage sind die Reduzierung des Angebots durch den Rückzug eines Anbieters sowie Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit und der ordnungsgemäßen Abstellung der Fahrzeuge.
Bezüglich der Unfallstatistik gibt die Verwaltung an, dass die Polizei Hamm für das Jahr 2022 insgesamt 17 Unfälle mit Beteiligung von E-Scootern aus 5.796 Verkehrsunfällen verzeichnete. Beschwerden über falsch abgestellte Leihroller sind beim Kommunalen Ordnungsdienst seit Januar 2020 bisher nur in zwei Fällen eingegangen; auch über den städtischen Mängelmelder liegen kaum Meldungen vor. Informationen über Beschwerden, die direkt an die Anbieter gerichtet wurden, sind der Verwaltung nicht bekannt.
Im Bereich der Verkehrssicherheit wird darauf hingewiesen, dass die Polizei Hamm Nutzer von E-Scootern als prioritäre Zielgruppe für präventive und repressive Maßnahmen identifiziert hat. Ein Austausch zwischen dem Verkehrsdezernat der Polizei und den Fachämtern der Verwaltung findet bei Bedarf statt.
Hinsichtlich der Parksituation hält die Verwaltung fest, dass die Abstellmöglichkeiten bereits durch zahlreiche Parkverbotsflächen eingeschränkt sind, die in den Buchungssystemen der Anbieter hinterlegt sind. So ist das Beenden einer Ausleihe in der Fußgängerzone nicht möglich. Die Verwaltung hält sich die Option offen, diese Verbotszonen bei Bedarf auf weitere Punkte auszuweiten.
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- 12.12.2023 · Rat
- 2.Dezentrale Unterbringung von FlüchtlingenZur Vorlage · 0505/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen der Anfrage 0505/23_AF verschiedene Fragen zur dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen in Hamm an den Oberbürgermeister gestellt. Die Anfrage begründet die Position, dass eine Verteilung auf alle Stadtbezirke die soziale Integration fördert, den Kontakt zur lokalen Gemeinschaft erleichtert und die Entstehung isolierter Wohngebiete verhindern kann.
Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um eine Stellungnahme dazu, ob die Verwaltung die Position einer integrationsförderlichen dezentralen Unterbringung teilt und ob dieses Ziel konzeptionell in die Verwaltungsarbeit eingebunden ist. Zudem werden statistische Daten zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen in Hamm für den Zeitraum von 2015 bis 2023 angefordert. Diese Aufstellung soll die Anzahl der Personen sowie deren Herkunftsländer, unter separater Ausweisung staatenloser Personen, enthalten.
Des Weiteren wird nach der Verteilung der Unterbringung auf die verschiedenen Sozialräume und Stadtbezirke für die Jahre 2015 bis 2023 gefragt. Die Anfrage umfasst zudem Informationen über die Anzahl der im Rahmen des Aktionsbündnisses „Sicherer Hafen“ aufgenommenen Personen sowie eine Übersicht über kommunale Förderprogramme in den Bereichen Schule, Bildung, Sport und Vereinswesen. Abschließend wird die Verwaltung um eine Erläuterung gebeten, weshalb laut Presseberichten keine genaue Zahl darüber vorliege, wie viele der seit 2015/16 aufgenommenen Personen weiterhin in der Stadt wohnhaft sind.
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- 12.12.2023 · Rat
- Dezentrale Unterbringung von FlüchtlingenZur Vorlage · 0831/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm zur dezentralen Unterbringung von Geflüchteten Stellung bezogen. Die Verwaltung bestätigt, dass die Unterbringung nach dem vom Rat beschlossenen Konzept erfolgt, welches unter bestimmten Voraussetzungen auch eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen als Teil des täglichen Geschäfts vorsieht.
Hinsichtlich der Entwicklung der Zahlen wurden Personen im laufenden Asylverfahren sowie Geduldete berücksichtigt. Die Anzahl der Personen stieg von 348 am 31.12.2015 auf 474 zum Stichtag 13.11.2023 an. Zu diesem Stichtag gehörten die Staatsangehörigkeiten aus Syrien (17 %), dem Irak (17 %), der Türkei (14 %), Afghanistan (10 %) und Aserbaidschan (6 %) zu den größten Gruppen. Neun Personen konnten keiner Nation zugeordnet werden. Die Verteilung auf die Postleitzahlgebiete zeigt für den Bereich 59071 mit 37 % den höchsten Anteil.
Im Bereich Schule und Bildung werden Programme wie der Laien-Sprachmittlerpool, das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ sowie das Förderprogramm „KOMM AN NRW“ aufgeführt. Zudem existieren das Integrationslotsen-Projekt in Kooperation mit dem Deutschen Roten Kreuz sowie verschiedene Sprachkurse und Kita-Angebote. Im Sportbereich wird das Projekt „Integration durch Sport“ des StadtSportbundes Hamm genannt. Eine spezifische Zahl zu Zuweisungen über das Aktionsbündnis „Sicherer Hafen“ liegt nicht vor. Eine Auswertung der Anzahl der seit 2015 in der Stadt verbleibenden Personen ist laut Verwaltung technisch und datenschutzrechtlich nicht möglich, da kein statistisches Merkmal „Flüchtling“ existiert.
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- 12.12.2023 · Rat
- 3.Rassismus in Deutschland/HammZur Vorlage · 0506/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Situation von Rassismus in der Stadt Hamm angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf Befragungen der EU-Agentur für Grundrechte, wonach in Deutschland ein hoher Anteil der befragten Personen mit afrikanischen Wurzeln Diskriminierung aufgrund ihrer Herkunft und Hautfarbe erlebt hat.
Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um die Beantwortung mehrerer Fragen. Hierzu gehört die Auskunft, ob eine offizielle Statistik oder Untersuchung über die Entwicklung rassistischer Vorfälle in Hamm vorliegt und ob entsprechende Zahlen dokumentiert sind. Zudem wird nach Maßnahmen der Stadtverwaltung gefragt, die zur Bekämpfung von Rassismus und zur Sensibilisierung der Bevölkerung beitragen.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zu bestehenden Programmen zur Förderung der Integration und des interkulturellen Verständnisses sowie zur Sensibilisierung der städtischen Bediensteten. Die Verwaltung soll darlegen, welche Ressourcen und Unterstützungsangebote für Opfer von Diskriminierung zur Verfügung stehen und in welcher Form eine Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen stattfindet. Des Weiteren werden Informationen zu Bildungsprogrammen in Kooperation mit Schulen oder Vereinen sowie zu den langfristigen Strategien und Zielen der Stadtverwaltung zur Bekämpfung von Rassismus sowie zu den verfügbaren Mitteln und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger angefordert.
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- 12.12.2023 · Rat
- Rassismus in Deutschland/HammZur Vorlage · 0843/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Situation von Rassismus in Hamm verschiedene Fragen zur Statistik, zu Maßnahmen der Stadtverwaltung sowie zu Unterstützungsangeboten und Kooperationen gestellt.
Die Verwaltung führt keine eigenen Statistiken zu rassistischen Straftaten, da diese Aufgabe bei der Polizei liegt. Als strategische Grundlage dient das im Dezember 2021 beschlossene Handlungskonzept gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit. Zur Förderung der Integration und Sprachkompetenz werden Programme wie KOMM-AN NRW sowie die Projekte Griffbereit und Rucksack-Kita und Rucksack-Schule durch das Kommunale Integrationszentrum verwaltet.
Innerhalb der Stadtverwaltung werden zur Stärkung interkultureller Kompetenzen regelmäßig Seminare angeboten. Zudem existiert eine Dienstanweisung zum Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsplatz. Für Betroffene stehen Beratungsangebote der AWO, des Multikulturellen Forums sowie des Vereins Backup-Comeback e.V. zur Verfügung. Die Stadt ist zudem im Runden Tisch gegen Radikalismus und Gewalt vertreten. Weitere Kooperationen bestehen im Netzwerk rassismuskritischer Arbeit, beim Programm „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ sowie bei der Volkshochschule.
Zur langfristigen Umsetzung werden jährlich 33.300 Euro für Maßnahmen gegen Rassismus bereitgestellt. Die Stadt ist der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR) beigetreten und setzt deren 10-Punkte-Aktionsplan über das Kommunale Integrationszentrum um. Zudem wurden Mittel für die Fortführung des Handlungskonzepts gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit an den Evangelischen Kirchenkreis Hamm weitergeleitet.
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- 12.12.2023 · Rat
- 4.Lagebild zu Geduldeten Ausländern in HammZur Vorlage · 0507/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0507/23_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, um ein Lagebild zu Personen mit Duldung in der Stadt zu erhalten. Die Anfrage bezieht sich auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Asylbewerbern und zielt darauf ab, Informationen über die aktuelle Situation sowie die damit verbundenen Kostenstrukturen zu sammeln.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele geduldete Migranten sich derzeit in Hamm aufhalten, welche Nationalitäten diese Personen haben und aus welchen Gründen die Duldungen ausgesprochen wurden. Zudem werden Informationen zu den monatlichen Kosten pro Person mit Duldung sowie zur allgemeinen Kostenverteilung angefordert. In diesem Zusammenhang wird gefragt, in welcher Höhe Zahlungen vom Land Nordrhein-Westfalen, vom Bund oder von der Europäischen Union für die Versorgung von Asylbewerbern und Geduldeten in Hamm geleistet werden und wie diese Zahlungen aufgeschlüsselt sind.
Darüber hinaus umfasst die Anfrage Fragen zur Umsetzung politischer Vorhaben. Es wird nach dem Planungsstand hinsichtlich der Erreichbarkeit des Ausländeramtes rund um die Uhr für die Durchführung von Abschiebungen gefragt. Des Weiteren werden Informationen zum Planungsstand bezüglich der Umstellung von Geldleistungen auf Sachleistungen sowie zur Umsetzung von gemeinnütziger Arbeit durch asylsuchende Personen in Hamm angefordert.
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- 12.12.2023 · Rat
- Lagebild zu Geduldeten Ausländern in HammZur Vorlage · 0844/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der AfD-Fraktion Informationen zur Situation von Personen mit Duldung in der Stadt vorgelegt. Nach Angaben der zuständigen Fachabteilung leben derzeit 159 Personen mit einem Duldungsstatus in Hamm. Die Nationalitäten dieser Personen sind vielfältig; die größten Gruppen stammen aus dem Irak, der Türkei, dem Kosovo und Serbien. Die Gründe für die Duldungen liegen überwiegend in familiären Bindungen, ungeklärter Identität, fehlenden Reisedokumenten, medizinischen Gründen oder der aktuellen Lage in den jeweiligen Herkunftsländern.
Hinsichtlich der Kosten für Leistungsbezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gab die Verwaltung für das Jahr 2022 eine Vollkostenrechnung von 17.840 Euro pro Person an, was einem monatlichen Betrag von 1.486,67 Euro entspricht. Die tatsächlich ausgezahlten Beträge beliefen sich im Durchschnitt auf 477,87 Euro pro Monat. Die Kosten für die 159 geduldeten Personen trägt die Stadt Hamm, was jährliche Kosten in Höhe von 2.836.560 Euro bedeutet. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt für Asylbewerber im Leistungsbezug eine monatliche Pauschale von 1.125 Euro. Bei Eintritt der Ausreisepflicht wird eine einmalige Pauschale von 12.000 Euro durch das Land gezahlt.
Bezüglich der Rückführungen wird ein regelmäßiger Bereitschaftsdienst sowie die Zusammenarbeit mit der Bundes- und Landespolizei zur Sachverhaltsklärung angegeben. Die Umstellung von Barauszahlungen auf Sachleistungen durch eine Bezahlkarte wird auf Ebene der gesetzlichen Rahmenbedingungen beobachtet. Die Ausgabe von Lebensmittelgutscheinen findet in Einzelfällen bereits statt. Gemeinnützige Arbeit von asylsuchenden Personen wird in Hamm bereits seit Jahren praktiziert.
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- 12.12.2023 · Rat
- 5.Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils bezüglich des BundeshaushaltesZur Vorlage · 0518/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu den Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, inwieweit die staatlichen Finanzierungsstrukturen durch die Entscheidung des Gerichts verändert werden und welche Folgen dies für die Stadt Hamm hat.
Die Ratsgruppe bittet um Auskunft darüber, welche laufenden Projekte der Stadt auf eine Finanzierung aus diesem Fonds angewiesen sind und ob konkrete Vorhaben durch das Urteil gefährdet sind. Dies betrifft insbesondere geplante Projekte in der Stadtentwicklung sowie im Bereich des Umweltschutzes. Zudem wird nach bereits bestehenden Finanzierungsabsprachen oder Zusagen seitens des Fonds gefragt, die aufgrund der gerichtlichen Entscheidung möglicherweise überdacht oder zurückgezogen werden müssen.
Des Weiteren möchte die Ratsgruppe erfahren, wie die Stadtverwaltung die Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz und die angestrebten Umweltziele einschätzt. Dabei wird gefragt, ob dringende Infrastrukturprojekte oder Maßnahmen zur Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks in ihrer Umsetzung gefährdet sind. Abschließend werden Informationen darüber erbeten, ob bereits alternative Finanzierungsstrategien zur Schließung etwaiger Lücken entwickelt wurden oder ob Maßnahmen zur Neubewertung potenziell gefährdeter Projekte bereits eingeleitet wurden.
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- 12.12.2023 · Rat
- Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils bezüglich des BundeshaushaltesZur Vorlage · 0855/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage vom 27. November 2023 Informationen über die möglichen Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, inwieweit die Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds sowie die damit verbundenen staatlichen Finanzierungsstrukturen Auswirkungen auf laufende und geplante Projekte der Stadt Hamm haben könnten. Die Ratsgruppe erkundigte sich insbesondere nach der Gefährdung von Vorhaben in der Stadtentwicklung und im Umweltschutz, nach dem Status bereits zugesagter Finanzierungen sowie nach möglichen Strategien der Stadtverwaltung zur Schließung etwaiger Finanzierungslücken im Bereich der Nachhaltigkeit.
Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme vom 11. Dezember 2023 dazu Stellung. Nach Angaben der Verwaltung sind die Auswirkungen des Urteils auf Projekte und Vorgaben im Bereich des Klimaschutzes zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Da innerhalb der Bundesregierung noch ungeklärt sei, ob oder wie die Mittel des Klima- und Transformationsfonds anderweitig kompensiert werden können, gebe es für die Kommune derzeit keine Grundlage für belastbare Aussagen zu den Folgen für eigene Maßnahmen.
Ein konkreter Punkt wurde im Bereich des Hochbaus benannt: Das Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ wird für externe Beratungen weiterhin in Anspruch genommen, bis die energetische Leitlinie der Stadt Hamm feststeht. Sollte die Förderung für diese Beratungen wegfallen, würde dies den städtischen Haushalt mit jährlich 10.000 Euro zusätzlich belasten.
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- 12.12.2023 · Rat
- 6.Rückenschmerzen in der Hammer BevölkerungZur Vorlage · 0519/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Häufigkeit von Rückenschmerzen in der Bevölkerung der Stadt Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Berichte in der Lokalpresse, wonach eine hohe Prävalenz von Rückenschmerzen im Märkischen Kreis und in Hamm verzeichnet wird.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragestellungen zur aktuellen Lage und zu den Maßnahmen der Stadtverwaltung. Es wird gefragt, ob der Stadtverwaltung das Ausmaß der Problematik bekannt ist und ob spezifische Daten oder Berichte dazu vorliegen. Zudem möchte die Ratsgruppe erfahren, welche gesundheitsfördernden Initiativen oder Programme die Stadt zur Förderung präventiver Maßnahmen gegen Ursachen wie Bewegungsmangel, Übergewicht oder sozioökonomische Faktoren implementiert hat. Für bereits bestehende oder in Entwicklung befindliche Programme werden Informationen zu den anfallenden Kosten erbeten.
Des Weiteren werden Informationen über bestehende Partnerschaften mit Gesundheitsorganisationen oder Experten sowie über geplante oder bereits umgesetzte Programme zur Förderung ergonomischer Arbeitsplätze oder bewegungsfördernder Aktivitäten in Schulen, Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen angefragt. Die Anfrage bittet zudem um eine Beurteilung der Rolle sozioökonomischer Faktoren durch die Stadtverwaltung und nach Informationen darüber, ob Gründe für die im Vergleich zu anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen hohe Prävalenz identifiziert wurden sowie ob Ansätze aus anderen Kommunen für Hamm realisierbar sind.
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- 12.12.2023 · Rat
- Rückenschmerzen in der Hammer BevölkerungZur Vorlage · 0851/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Anfrage Nr. 0519/23 Fragen zur Häufigkeit von Rückenschmerzen in der Bevölkerung der Stadt Hamm gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Berichte in der Lokalpresse über eine hohe Prävalenz von Rückenschmerzen im Märkischen Kreis und in Hamm. Die Ratsgruppe erkundigte sich dabei nach dem Kenntnisstand der Stadtverwaltung bezüglich spezifischer Daten, bestehenden gesundheitsfördernden Initiativen sowie der Kosten für Präventionsmaßnahmen. Zudem wurden Informationen zu Partnerschaften mit Gesundheitsorganisationen, Programmen zur Förderung ergonomischer Arbeitsplätze in Schulen oder Unternehmen sowie zur Rolle sozioökonomischer Faktoren angefordert. Ein weiterer Aspekt der Anfrage war der Vergleich der Situation in Hamm mit anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass statistische Daten zur Verbreitung von Rückenschmerzen durch die jeweilige kassenärztliche Vereinigung oder die AOK erhoben werden und nicht im Bestand des Gesundheitsamtes geführt werden. Die Verwaltung nimmt in diesem Zusammenhang Bezug auf den Gesundheitsatlas Deutschland des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) aus dem November 2023. Hinsichtlich der Prävention wird die Bedeutung von Maßnahmen im betrieblichen und privaten Kontext aufgrund der alternden Bevölkerung hervorgehoben. Es wird darauf verwiesen, dass Krankenkassen, Betriebe und Sportvereine in Hamm unterschiedliche Kurse anbieten.
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- 12.12.2023 · Rat
- 7.Smart City Anspruch und WirklichkeitZur Vorlage · 0520/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat eine Anfrage zur aktuellen Lage der Digitalisierung in Hamm vorgelegt. Grundlage der Anfrage ist der veröffentlichte Smart City Index 2023 der Bitkom, der die Digitalisierung deutscher Großstädte in verschiedenen Themenbereichen bewertet. Laut den Ergebnissen des Rankings ist die Stadt Hamm im Vergleich zum Vorjahr um 11 Plätze auf den 72. Rang von 81 untersuchten Großstädten gefallen.
Die Anfrage führt detailliert die Veränderungen in den einzelnen Feldern auf. Während im Bereich Gesellschaft und Bildung ein Zuwachs verzeichnet wurde, gab es in den Bereichen Verwaltung, Energie und Umwelt, IT und Kommunikation sowie Mobilität Rückgänge. Die Fraktion verweist dabei auf spezifische Indikatationswerte, wie etwa die Entwicklung bei der Online-Terminvergabe, der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge oder der Breitbandverfügbarkeit.
Auf Basis dieser Daten stellt die CDU-Ratsfraktion zwei Fragen an den Oberbürgermeister. Zunächst wird um eine Einschätzung der Verwaltung zu der Untersuchung und dem Ergebnis des Rankings gebeten. Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Leistungen in den einzelnen Themenfeldern und Unterthemen darzustellen, um die digitale Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu optimieren.
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- 12.12.2023 · Rat
- Smart City Anspruch und WirklichkeitZur Vorlage · 0845/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum 29. November 2023 Informationen zum aktuellen Smart City Index 2023 der Bitkom angefordert. Das Ranking bewertet die Digitalisierung deutscher Großstädte in verschiedenen Themenbereichen anhand zahlreicher Datenpunkte. Laut den vorliegenden Daten hat sich die Position von Hamm im Vergleich zum Vorjahr um 11 Plätze verschlechtert und liegt nun auf Rang 72 von 81 untersuchten Großstädten.
Die Anfrage der Fraktion bezieht sich auf die unterschiedlichen Entwicklungen in den untersuchten Feldern. Während im Bereich Gesellschaft und Bildung ein Zuwachs verzeichnet wurde, verzeichnete die Stadt in den Bereichen Verwaltung, Energie und Umwelt, IT und Kommunikation sowie Mobilität Rückgänge. Die Fraktion thematisiert die spezifischen Indikatoren, wie etwa die Online-Terminvergabe in der Verwaltung, die Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge, die Breitbandverfügbarkeit sowie die Digitalisierung im Bereich der Mobilität.
Die Ratsfraktion stellt zwei Fragen an die Verwaltung: Erstens wird um eine Einschätzung der Untersuchungsergebnisse und der Gründe für die veränderte Platzierung gebeten. Zweitens wird nach konkreten Maßnahmen in den einzelnen Themenfeldern gefragt, um die digitalen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Die Verwaltung hat in einer Zwischenmeldung mitgeteilt, dass eine ausführliche Antwort in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation erfolgen wird.
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- 12.12.2023 · Rat
- 8.Arbeit der Stadtentwicklungsgesellschaft seit ihrem Bestehen und die konzeptionelle Planung für 2024/25Zur Vorlage · 0521/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Arbeit und zur konzeptionellen Planung der Stadtentwicklungsgesellschaft eingereicht. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage nach der Verwendung von Finanzmitteln, die aus der Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes von 500 auf 600 Prozent im Jahr 2015 resultieren. Die Ratsgruppe bittet die Stadtverwaltung um eine detaillierte Aufstellung der jährlichen Steuereinnahmen aus der Grundsteuer B für den Zeitraum von 2015 bis 2022 sowie um Informationen darüber, welche Anteile dieser Erhöhung der Stadtentwicklungsgesellschaft zufließen.
Darüber hinaus fordert die Ratsgruppe Auskunft über die Einnahmenseite der Gesellschaft und die Beantragung öffentlicher Fördermittel von Land, Bund oder EU seit deren Bestehen. Die Anfrage umfasst zudem eine chronologische Auflistung aller umgesetzten städtischen Maßnahmen und Programme der Gesellschaft inklusive der jeweiligen Kosten. Ein weiterer Punkt betrifft die Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung sowie die Konkretisierung einer bereits beschlossenen Neuausrichtung der Gesellschaft.
Abschließend verlangt die Ratsgruppe Informationen zur konzeptionellen Planung für die Haushaltsjahre 2024/25, insbesondere hinsichtlich der geplanten Maßnahmen und der dafür vorgesehenen investiven Mittel. Es wird zudem gefragt, ob die Umsetzung der genannten Maßnahmen nach Einschätzung der Verwaltung auch ohne die Beteiligung der Stadtentwicklungsgesellschaft möglich wäre.
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- 12.12.2023 · Rat
- Arbeit der Stadtentwicklungsgesellschaft seit ihrem Bestehen und die konzeptionelle Planung für 2024/25Zur Vorlage · 0854/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Anfrage Nr. 0521/23 verschiedene Fragen zur Arbeit und zur finanziellen Planung der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) sowie zur Verwendung der Grundsteuer-Einnahmen gestellt. Im Zentrum der Anfrage stehen die Transparenz der Mittelverwendung, die Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung sowie die konkrete konzeptionelle Planung für die Jahre 2024 und 2025. Zudem wurde nach der Umsetzung einer zuvor beschlossenen Neuausrichtung der Gesellschaft gefragt.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und führt aus, dass der Rat der Stadt Hamm über den Hauptausschuss und dessen entsandte Mitglieder die Kontrolle über die Gesellschafterversammlung der SEG ausübt. Die Mitglieder der Versammlung werden als Personen und nicht als Fraktionen entsandt, wobei die Bindung an das Mandat im Haupt- und Finanzausschuss laut Verwaltung nicht besteht. Die jährlichen Erträge aus der Grundsteuer B beliefen sich im Zeitraum von 2<0xE2><0x80><0xAF>15 von 2015 bis 2022 auf Werte zwischen 31,9 und 34,6 Millionen Euro. Die im Jahr 2015 vorgenommene Erhöhung des Hebesatzes entspricht jeweils 20 Prozent dieser Erträge.
Die Finanzierung der SEG erfolgt durch jährliche Kapitalzuführungen aus dem städtischen Haushalt sowie durch Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und Fördermittel. Im Rahmen der erwähnten Neuausrichtung wurde die Kapitalzuführung halbiert, um Mittel für Schulsanierungen bereitzustellen, während der inhaltliche Fokus der SEG verstärkt auf die Sanierung und Neuschaffung von Wohnraum gelegt wurde. Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass die Stadt ohne die Gesellschaft ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung verlöre.
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- 12.12.2023 · Rat
- 9.Fortschrittsbericht Frühkindliche Bildung und Betreuung & Schulische BetreuungsangeboteZur Vorlage · 0522/23_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage (Vorlagennummer 0522/23_AF) an den Oberbürgermeister um detaillierte Informationen zum Ausbau der frühkindlichen Bildung und der schulischen Betreuungsangebote gebeten. Hintergrund der Anfrage ist der Fortschrittsbericht zur Kita-Versorgung, der seit dem Kita-Jahr 2020/2021 nur geringe Verbesserungen bei der Quote für Kinder unter drei Jahren sowie einen Rückgang der absoluten Betreuungsplätze ausweist. Obwohl für das Kita-Jahr 2025/2026 Zuwächse prognostiziert werden, fordert die Fraktion konkrete Zeitpläne und Fertigstellungstermine für zehn spezifische Kita-Projekte, die sich in unterschiedlichen Planungs- oder Genehmigungsphasen befinden.
Darüber hinaus stellt die Fraktion Fragen zur strategischen Verteilung von Kapazitäten. Konkret wird angefragt, ob Überlegungen bestehen, freiwerdende Übergangsgruppen aus dem Stadtbezirk Heessen in sozialräumlich anders versorgte Gebiete, wie etwa den Hammer Norden, zu verlagern. Zudem wird nach der Entscheidungsgrundlage für den Ersatzbau der Kita St. Theresia gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage betrifft die Erweiterung der Kita „Unter dem Regenbogen“. Hier bittet die Fraktion um Auskunft über das aktuelle Interesse des Investors sowie des Trägers und nach den Gründen für die Verzögerung der seit 2019 bestehenden Planungen. Abschließend fordert die Fraktion die Verwaltung auf, die Kriterien für individuelle Refinanzierungsregelungen bei Neubauprojekten darzulegen. Es wird um eine Erläuterung gebeten, wie die Angemessenheit von Kostenfaktoren wie Baukosten oder Gewinnerwartungen bewertet wird, um Transparenz für potenzielle Investoren zu gewährleisten.
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- 12.12.2023 · Rat
- Fortschrittsbericht Frühkindliche Bildung und Betreuung & Schulische BetreuungsangeboteZur Vorlage · 0847/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Beantwortung konkreter Fragen zum Fortschrittsbericht über frühkindliche Bildung und schulische Betreuungsangebote gebeten. Im Zentrum der Anfrage steht die Forderung nach detaillierten Zeitplänen für die Fertigstellung und Inbetriebnahme von zehn verschiedenen Kindertageseinrichtungen, darunter Projekte wie die Kitas Zauberblume, Spatzennnest, Mosaik und die Sport-Kita Heessen II. Zudem wurden Fragen zur möglichen Verlagerung von Betreuungskapazitäten in den Hammer Norden sowie zur Planung des Ersatzbaus der Kita St. Theresia in Heessen gestellt. Des Weiteren erkundigte sich die Fraktion nach dem Stand der Erweiterungspläne für die Kita „Unter dem Regenbogen“ sowie nach den Kriterien für individuelle Refinanzierungsregelungen bei Neubauprojekten.
Die Verwaltung teilte mit, dass für die zehn genannten Einrichtungen mit einer Inbetriebnahme bis zum 1. August 2025 zu rechnen ist. Ein Beschluss darüber, welche Einrichtungen bereits im Kita-Jahr 2024/2025 in Betrieb gehen, wird mit der Fortschreibung im März 2024 vorgelegt. Bezüglich der Übergangsgruppen in Heessen erklärte die Verwaltung, dass die Nutzung der bestehenden Containereinrichtung an der Barbarastraße beibehalten wird, da eine Versetzung unwirtschaftlich sei; stattdessen sei eine weitere Einrichtung im Hammer Norden projektiert. Die Refinanzierungsregelungen für Investoren werden laut Verwaltung anhand von Vergleichskosten städtischer Projekte verhandelt, um eine sparsame Verwendung der Haushaltsmittel zu gewährleisten. Zu laufenden Verhandlungen mit Trägern oder Investoren gab die Verwaltung keine weiteren Kommentare ab.
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- 12.12.2023 · Rat
- D.Anregungen
- 1.Einrichtung eines Integrationspreises der Stadt HammZur Vorlage · 0112/23_AR · Anregung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 21. November 2023 die Einführung eines Integrationspreises der Stadt Hamm angeregt. Ziel der Initiative ist es, Einzelpersonen, Organisationen und Einrichtungen auszuzeichnen, die sich für die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte einsetzen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Integrationspreis nach dem Vorbild des bestehenden Umweltpreises der Stadt Hamm gestaltet wird. Dieser ist mit 2.500 Euro dotiert. Der Integrationsrat beantragt, dass der neue Preis ebenfalls jährlich vergeben und mit derselben Summe von 2.500 Euro ausgestattet wird. Zudem wird vorgeschlagen, dass die Stadt Hamm über ihre Internetpräsenz sowie soziale Medien über den Preis informiert und für diesen wirbt.
Ein weiterer Bestandteil der Anregung ist die Beteiligung des Integrationsrates am Vergabeverfahren. Das Gremium fordert, bei der Vergabe des Preises angehört zu werden und aktiv an der Verleihung mitzuwirken. Die entsprechende Vorlage liegt dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 12.12.2023 · Rat
- Einrichtung eines Integrationspreises der Stadt HammZur Vorlage · 0816/23_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Integrationsrat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung vom 21. November 2023 die Einführung eines Integrationspreises angeregt. Ziel der Anregung ist es, Einzelpersonen, Organisationen und Einrichtungen auszuzeichnen, die sich für die Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte engagieren. Der Integrationsrat schlägt vor, den Preis jährlich zu vergeben und mit einem Betrag von 2.500 Euro zu dotieren, wobei sich das Verfahren am bestehenden Umweltpreis der Stadt Hamm orientieren soll. Zudem wird beantragt, dass die Stadt über ihre Medienkanäle für den Preis wirbt und der Integrationsrat bei der Vergabe angehört sowie an der Verleihung mitwirkt.
Die Verwaltung nimmt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage 0816/23_ST dazu Stellung und weist darauf hin, dass der bestehende Hammer Integrationspreis „Miteinander“ bereits bestehende Anforderungen abdeckt. Dieser Preis wurde 2012 durch den Runden Tisch gegen Radikalismus und Gewalt ins Leben gerufen und dient der Auszeichnung von Organisationen, die sich für ein vielfältiges Zusammenleben in der Stadt einsetzen. Seit 2020 wird dieser Preis mit einem Preisgeld von 2.000 Euro ausgelobt. Die Entscheidung über die Vergabe trifft der Runde Tisch gegen Radikalismus und Gewalt im Konsens. Die Verleihung findet derzeit alle zwei Jahre im Rahmen der Demokratiekonferenz statt.
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- 12.12.2023 · Rat
- E.Verschiedenes