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Beschlussvorlage

Benennung von Delegierten hier: Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages Nordrhein-Westfalen

1377/23_VL 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1377/23 die Benennung von Delegierten für die Mitgliederversammlung 2024 des Städtetages Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Versammlung findet am 7. und 8. Mai 2024 in Neuss statt und steht unter dem Motto „Wir.Machen.Zukunft.“.

Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen steht der Stadt Hamm aufgrund ihrer Einwohnerzahl die Entsendung von sechs stimmberechtigten Delegierten zu. Die Vorlage sieht vor, dass die Stimmenverteilung der sechs Delegierten nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren im Verhältnis 3:2:1 auf die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die Fraktion B 90/DIE GRÜNEN erfolgt. Dabei ist die Vorgabe zu berücksichtigen, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Ratsmitgliedern bestehen soll und bei der Besetzung der Positionen die Repräsentanz von Frauen entsprechend ihrem Anteil im Stadtrat gewahrt werden soll.

Zusätzlich zur Benennung der sechs Delegierten können die Mitgliedsstädte weitere Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gäste entsenden. Der Oberbürgermeister ist bereits kraft Satzung stimmberechtigt, da er den Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen vertritt. Die Vorlage weist darauf hin, dass keine finanziellen Auswirkungen durch die Benennung der Delegierten entstehen und keine klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen sind.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 12.12.2023
    kein Ergebnis hinterlegt
  • 11.12.2023
    kein Ergebnis hinterlegt