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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 06.098 - Tarnowitzer Bogen - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. städtebauliches Qualifizierungsverfahren 3. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

1327/23_VL 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Wohnbaulandinitiative die Beschlussvorlage 1327/23 vorgelegt, um die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 06.098 „Tarnowitzer Bogen“ einzuleiten. Das Planungsgebiet umfasst eine rund 14 Hektar große Fläche im Stadtbezirk Hamm-Bockum-Hövel, südöstlich der Tarnowitzer Straße. Die derzeit landwirtschaftlich genutzte Fläche soll einer wohnbaulichen Entwicklung zugeführt werden, um der Nachfrage nach Wohnraum im Stadtteil Bockum-Hövel zu begegnen.

Das Vorhaben sieht eine städtebauliche Abrundung des westlichen Siedlungsrandes vor. Geplant ist eine Bebauung mit einer Dichte von etwa 30 bis 35 Wohneinheiten pro Hektar, die eine Mischung aus Einfamilien-, Doppel-, Reihen- und Mehrfamilienhäusern umfasst. Dabei sollen etwa 35 Prozent der Einheiten im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus entstehen. Die Planung beinhaltet zudem die Integration von Grünstrukturen, Kinderspielflächen sowie die Bereitstellung von Standorten für einen Kindergarten und ein Feuerwehrgerätehaus.

Als vorbereitender Schritt ist ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren vorgesehen, bei dem durch eine Mehrfachbeauftragung von Planungsbüros Entwicklungskonzeptionen erarbeitet werden sollen. Das ausgewählte Vorzugskonzept dient als Grundlage für den Bebauungsplan. Zudem ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Bürgerversammlung gemäß den gesetzlichen Vorgaben vorgesehen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt als Aufstellungsverfahren gemäß Baugesetzbuch.

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