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Beschlussvorlage

Kommunales Jobcenter – Planung 2024

1349/23_VL 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Planung des Kommunalen Jobcenters Hamm AöR für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Entwurf umfasst einen vorläufigen Bericht zur Zielerreichung des Jahres 2023 sowie das Arbeitsmarktprogramm für 2024. Der Rat wird gebeten, den Sachstand zur Zielerreichung zur Kenntnis zu nehmen und die Planung für das kommende Jahr zu befürworten.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Hamm sind durch eine geringe Arbeitsplatzdichte und eine SGB II-Quote geprägt, die über dem Durchschnitt von Nordrhein-Westfalen liegt. Während die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zwischen 2012 und 2022 um 18 Prozent zurückging, beeinflussen internationale Entwicklungen wie Zuwanderung und die Folgen der Energiekrise die aktuelle Lage. Im Jahr 2022 lebten durchschnittlich 18.143 Menschen im SGB II-Leistungsbezug in der Stadt.

Für das Jahr 2024 ist eine Verteilung der Eingliederungsmittel in Höhe von insgesamt 12.012.000 Euro vorgesehen. Die Mittel fließen unter anderem in Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, in die Teilhabe am Arbeitsmarkt sowie in die berufliche Weiterbildung. Die Planung berücksichtigt zudem Zuweisungen aus dem Haushalt der Stadt Hamm in Höhe von 901.000 Euro, unter anderem für die Jugendberufshilfe. Die Vorlage weist darauf hin, dass die voraussichtlichen Mittelzuweisungen aus dem Bundeshaushalt im Vergleich zum Vorjahr um etwa 14 Prozent sinken könnten.

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