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Stlgnahme

Arbeit der Stadtentwicklungsgesellschaft seit ihrem Bestehen und die konzeptionelle Planung für 2024/25

0854/23_ST 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat mit der Anfrage Nr. 0521/23 verschiedene Fragen zur Arbeit und zur finanziellen Planung der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) sowie zur Verwendung der Grundsteuer-Einnahmen gestellt. Im Zentrum der Anfrage stehen die Transparenz der Mittelverwendung, die Zusammensetzung der Gesellschafterversammlung sowie die konkrete konzeptionelle Planung für die Jahre 2024 und 2025. Zudem wurde nach der Umsetzung einer zuvor beschlossenen Neuausrichtung der Gesellschaft gefragt.

Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und führt aus, dass der Rat der Stadt Hamm über den Hauptausschuss und dessen entsandte Mitglieder die Kontrolle über die Gesellschafterversammlung der SEG ausübt. Die Mitglieder der Versammlung werden als Personen und nicht als Fraktionen entsandt, wobei die Bindung an das Mandat im Haupt- und Finanzausschuss laut Verwaltung nicht besteht. Die jährlichen Erträge aus der Grundsteuer B beliefen sich im Zeitraum von 2<0xE2><0x80><0xAF>15 von 2015 bis 2022 auf Werte zwischen 31,9 und 34,6 Millionen Euro. Die im Jahr 2015 vorgenommene Erhöhung des Hebesatzes entspricht jeweils 20 Prozent dieser Erträge.

Die Finanzierung der SEG erfolgt durch jährliche Kapitalzuführungen aus dem städtischen Haushalt sowie durch Einnahmen aus Grundstücksverkäufen und Fördermittel. Im Rahmen der erwähnten Neuausrichtung wurde die Kapitalzuführung halbiert, um Mittel für Schulsanierungen bereitzustellen, während der inhaltliche Fokus der SEG verstärkt auf die Sanierung und Neuschaffung von Wohnraum gelegt wurde. Die Verwaltung vertritt die Ansicht, dass die Stadt ohne die Gesellschaft ein wichtiges Instrument der Stadtentwicklung verlöre.

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Beratungsfolge

  • 12.12.2023
    kein Ergebnis hinterlegt