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Beschlussvorlage

1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 02.016 - Heithofer Allee - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

1306/23_VL 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1306/23 den Aufstellungsbeschluss für die erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02.016 – Heithofer Allee – beantragt. Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von etwa 9.475 m² im Stadtbezirk Uentrop, Ortsteil Mark. Die Fläche, die derzeit als Sportplatz genutzt wird und im Eigentum der Stadt Hamm steht, soll baulich neu geordnet werden.

Der Planungsanlass ergibt sich aus den Erweiterungs- und Sanierungsabsichten des Landschaftsverbands Westfalen Lippe (LWL). Ein Teilbereich von rund 7.700 m² soll für medizinische Zwecke genutzt werden. Konkret ist die Festsetzung eines Sondergebiets für medizinisches Dienstleistungsgewerbe vorgesehen, um einen Erweiterungsbau der Klinik zu ermöglichen. Ein weiterer Teil der Fläche, etwa 5.140 m², soll als private Grünfläche für Tiertherapien erhalten bleiben. Für die verbleibende Teilfläche von circa 1.750 m² an der Wittmannstraße soll eine wohnbauliche Nutzung geprüft werden.

Das Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Im Zuge des Verfahrens wird zudem eine mögliche Berichtigung des Flächennutzungsplans geprüft. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen. Die Verwaltung hat keine formalen Bedenken gegen den Antrag erhoben.

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