Verkaufsoffene Sonntage 2024 im Stadtbezirk Hamm-Mitte
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die ordnungsbehördliche Verordnung für verkaufsoffene Sonntage im Stadtbezirk Hamm-Mitte für das Jahr 2024 beschlossen. Die Grundlage für die Entscheidung bildet die Anpassung des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen neu geregelt hat.
Die IMPULS. Die Hammer Wirtschaftsagentur GmbH -Stadtmarketing- hat für das Jahr 2024 Veranstaltungen an vier Sonntagen beantragt, die jeweils eine Ladenöffnung im Zeitraum von 13:0<0xC2>0 Uhr bis 18:00 Uhr vorsehen. Konkret handelt es sich um den 4. Mobilitätstag am 7. April, das 7. Hammer GenussFest am 29. September, den „Hamms Bunten Herbst“ am 27. Oktober sowie den „Familien-Weihnacht“ am 15. Dezember.
Die Verwaltung hat die Anträge auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung erfüllt sind, da die Veranstaltungen dem öffentlichen Interesse an der Belebung der Innenstadt und der Stärkung des Einzelhandels dienen. Die gesetzlichen Beschränkungen bezüglich der Anzahl der Sonntage sowie der Ausschluss bestimmter Feiertage werden eingehalten. Im Vorfeld der Entscheidung fand ein runder Tisch mit beteiligten Akteuren, darunter Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Kirchen, statt, um die Stellungnahmen der örtlichen Akteure einzuholen. Das Ordnungsamt bewertet die Voraussetzungen für die beantragten Öffnungen als erfüllt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 11.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 14.11.2023kein Ergebnis hinterlegt