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Beschlussvorlage

Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Kapitalzuführung an die Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH und die Maximilianpark Hamm GmbH im Haushaltsjahr 2023

1387/23_VL 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1387/23 die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH sowie die Maximilianpark Hamm GmbH beschlossen. Die Gesamtsumme der Kapitalzuführungen beläuft sich auf 1,7 Millionen Euro, wobei die Stadtverwaltung die Finanzierung über freie Mittel innerhalb des Investitionsbudgets der Dezernate III und VI sicherstellt.

Für die Hammer gemeinnützige Baugesellschaft mbH ist eine außerplanmäßige Kapitalzuführung in Höhe von 1 Million Euro vorgesehen. Hintergrund ist die Absicht der Stadtverwaltung, gemeinsam mit der Gesellschaft ein Sonderprogramm für zusätzliche geförderte Wohnungen aufzulegen, welches mit Eigenkapital unterlegt werden soll.

Der Maximilianpark Hamm GmbH werden 700.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sollen Investitionen in den Bereichen Park und Eishalle ermöglichen, wobei der Fokus auf Nachhaltigkeit und ökologischen Standards liegt. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der energetischen Sanierung des Eishaldaches sowie der Installation einer Photovoltaikanlage liegen. Die Kapitalzuführung dient der Sicherstellung einer ausreichenden Liquidität für diese Vorhaben.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 12.12.2023
    kein Ergebnis hinterlegt
  • 11.12.2023
    kein Ergebnis hinterlegt