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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 03.085 - Werler Straße / Oberallener Weg - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss

1277/23_VL 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 1277/23 liegt dem Rat der Stadt Hamm ein Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 03.085 – Werler Straße / Oberallener Weg – vor. Ziel der Planung ist die südwestliche Erweiterung des Gewerbeparks Rhynern auf einer Fläche von etwa 9,5 Hektar. Das Vorhaben dient der Schaffung von Gewerbeflächen, um dem Ansiedlungsinteresse eines bereits in Hamm ansässigen Unternehmens gerecht zu werden, das aufgrund von Platzmangel an seinem bisherigen Standort eine Erweiterung anstrebt. Durch die Umsetzung soll die Standortsicherung des Unternehmens sowie der Verbleib der dort beschäftigten Arbeitsplätze in der Stadt unterstützt werden.

Der Plan sieht vor, etwa 47,8 Prozent der Gesamtfläche als Gewerbegebiet zu entwickeln. Der restliche Teil des Gebiets soll als Grünfläche erhalten oder ökologisch aufgewertet werden, wobei unter anderem Waldflächen, ein Teich sowie Bereiche am Bewerbach gesichert werden sollen. Die Erschließung des Gebiets soll über den Oberallener Weg erfolgen.

Im Rahmen der Abwägung wurden die Stellungnahmen des Lippeverbandes sowie der Bezirksregierung Arnsberg berücksichtigt, während die Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. nicht in den Bebauungsplan übernommen wurde. Die Verwaltung empfiehlt den Beschluss der Satzung sowie der dazugehörigen Begründung.

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