Grundsteuerreform – Aufforderung an das Land NRW zur Berechnung und Anwendung neuer Messzahlen zur Vermeidung von Belastungsverschiebungen zwischen den Gruppen der Grundstückseigentümer
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Grundsteuerreform einen Beschluss gefasst, der sich für eine aufkommensneutrale Umsetzung der Reform ausspricht. Die Verwaltung wurde dazu angewiesen, die abschließenden Hebesätze entsprechend zu berechnen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Ziel ist es, das für die Haushaltsplanung 2025 vorgesehene Grundsteueraufkommen stabil zu halten.
Gleichzeitig fordert der Rat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, landesweite Musterberechnungen durchzuführen. Hintergrund der Vorlage ist die Sorge vor strukturellen Belastungsverschiebungen zwischen verschiedenen Grundstücksarten. Erste Daten für einen Teil der Hammener Grundstücke deuten darauf hin, dass die Reform zu einer Entlastung von Geschäftsgrundstücken und einer gleichzeitigen Belastung von Wohngrundstücken führen könnte. So könnte eine notwendige Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B von 600 % auf 803 % bei Einfamilienhäusern zu einer Kostensteigerung von etwa 43 % führen, während die Forderungen für Gewerbegrundstücke trotz Hebesatzänderung um etwa 44 % sinken würden.
Der Rat fordert daher ein Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene, um durch die Einführung differenzierter Messzahlen solche Verschiebungen zu korrigieren. Ziel ist es, durch neue Messbescheide eine gleichmäßigere Verteilung der Steuerlast zwischen den Grundstücksgruppen zu erreichen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 11.12.2023kein Ergebnis hinterlegt