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Beschlussvorlage

Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Hamm

1332/23_VL 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) für den Zeitraum 2023 bis 2028 beschlossen. Die Stadt ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz dazu verpflichtet, Konzepte über die Verwertung und Beseitigung der ihr überlassenen Abfälle zu erstellen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben unterhält die Stadt den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Hamm (ASH) als eigenbetriebsähnliche Einrichtung.

Das vorliegende Konzept dient der regelmäßigen Fortschreibung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes, wonach das AWK im Abstand von fünf Jahren oder bei wesentlichen Änderungen aktualisiert und der zuständigen Behörde vorgelegt werden muss. Die Neufassung umfasst eine Analyse der aktuellen Entsorgungssituation, die Beschreibung der Entsorgungswege sowie den Nachweis der Entsorgungssicherheit. Zudem wurden die Abfallmengenprognosen für die kommenden zehn Jahre überarbeitet.

Das Dokument bietet eine Übersicht über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Abfallwirtschaft in der Stadt sowie eine Darstellung der Ziele und Maßnahmen des ASH. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist zudem der Beitrag der Abfallwirtschaft zum Klima- und Ressourcenschutz. Wesentliche Veränderungen in den Abfallmengenprognosen oder der Entsorgungssicherheit wurden in der vorliegenden Vorlage nicht als besonders hervorzuhebend eingestuft.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 171 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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