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Beschlussvorlage

Straßenreinigungsgebührensatzung 2024

1359/23_VL 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm die neue Straßenreinigungsgebührensatzung für das Jahr 2024 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage basiert auf einer Gebührenkalkulation, die die erwarteten Kosten für die Straßenreinigung im kommenden Wirtschaftsjahr berücksichtigt.

Für das Jahr 2024 werden Gesamtkosten in Höhe von 6,89 Millionen Euro für die Straßenreinigung veranschlagt. Die größten Kostenpositionen entfallen dabei auf die Personalkosten mit 4,19 Millionen Euro sowie auf die Fuhrparkkosten mit 1,49 Millionen Euro. Die Verwaltung begründet die Anpassung der Gebühren mit Kostensteigerungen, die insbesondere auf den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst sowie auf die allgemeine Inflationsrate und gestiegene Preise zurückzuführen sind. Seit dem Jahr 2020 blieb die Gebühr stabil.

Die Kalkulation sieht vor, dass die Fahrbahnen wöchentlich einmal gereinigt werden. Daraus ergeben sich für die verschiedenen Straßenarten neue Gebührensätze. In Anliegerstraßen steigt der Betrag von 3,59 Euro auf 3,91 Euro pro Straßenmeter. Für Verkehrsstraßen erhöht sich der Satz von 2,99 Euro auf 3,26 Euro, während bei Hauptverkehrsstraßen eine Änderung von 2,40 Euro auf 2,61 Euro vorgesehen ist. Die Vorlage empfiehlt die Annahme der neuen Satzung.

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