Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe und Friedhofshallen der Stadt Hamm für das Jahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 8. Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und Friedhofshallen für das Jahr 2024 vorgelegt. Grundlage der Anpassungen ist eine Gebührenbedarfberechnung, die darauf abzielt, die Gebühren gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW kostendeckend zu erheben. Etwaige Über- oder Unterdeckungen aus Vorperioden in Höhe von 225.455 Euro werden dabei berücksichtigt.
Die Neuregelung führt zu unterschiedlichen Veränderungen bei den einzelnen Gebührentatbeständen. Aufgrund von Überdeckungen aus den Vorjahren ist eine Senkung der Gebühr für den Erwerb von Nutzungsrechten um 16,8 Prozent vorgesehen. Im Gegensatz dazu sieht die Kalkulation aufgrund von Unterdeckungen eine Erhöhung der Bestattungsgebühr um etwa 37,7 Prozent vor.
In der konkreten Umsetzung ergeben sich für die verschiedenen Bestattungsformen differenzierte Ergebnisse. Bei Erdbestattungen (Wahlgrabstätte) steigen die Gesamtkosten von 1.827 Euro im Vorjahr auf 1.900 Euro im Jahr 2024. Bei Urnenbestattungen, wie etwa dem Urnenwahlgrab oder der Baumbestattung, sind hingegen Gebührensenkungen zu verzeichnen. Die Anpassungen sind haushaltsneutral gestaltet, da Differenzen in den Folgejahren ausgeglichen werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 11.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2023kein Ergebnis hinterlegt