Wiederwahl eines Beigeordneten
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 die Wiederwahl eines Beigeordneten beschlossen. Die Amtszeit des betreffenden Stadtrates endet zum 31. Januar 2024, weshalb die Vorlage eine Fortführung der Funktion für weitere acht Jahre vorsieht. Die Entscheidung basiert auf der Erklärung des Stadtrates, für eine Wiederwahl zur Verfügung zu stehen, und erfolgt gemäß den Vorschriften des § 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Mit dem Beschluss ist die Durchführung der entsprechenden Ernennung verbunden. Die Eingruppierung des Beigeordneten erfolgt nach der Wiederwahl in die Besoldungsgruppe B5, entsprechend den Vorgaben des § 2 Abs. 4 der Eingruppierungsverordnung. Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung sind durch die Zuweisung der Mittel in der Besoldungsgruppe B5 abgedeckt. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes war für dieses Vorhaben nicht erforderlich. Klimarelevante Auswirkungen wurden im Rahmen der Vorlage nicht festgestellt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 135 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 12.12.2023kein Ergebnis hinterlegt