10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die 10. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage basiert auf § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), wonach Kommunen ein solches Konzept erstellen müssen, um geplante Straßenunterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen für einen Zeitraum von fünf Jahren zu überblicken. Das Konzept dient als Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes, welches darauf abzielt, die Anlieger bei beitragspflichtigen Maßnahmen zu entlasten.
Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise inklusive der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch, sortiert nach Bezirken und alphabetisch innerhalb der Bezirke.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen durch das Kommunalabgaben-Änderungsgesetz Nordrhein-Westfalen ändern werden. Ein Entwurf zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge befindet sich im Gesetzgebungsverfahren und soll voraussichtlich zum 01.01.2024 in Kraft treten. Damit einhergehend soll auch die Pflicht zur Erstellung eines Straßen- und Wegekonzeptes entfallen. Die vorliegende 10. Fortschreibung ist daher voraussichtlich die letzte in dieser Form, da sie jedoch noch zur Abrechnung von Maßnahmen nach den derzeitigen Förderrichtlinien genutzt werden kann.
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Beratungsfolge
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