Schlammabfuhrgebührensatzung der Stadt Hamm für das Jahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1354/23_VL die Neufassung der Schlammabfuhrgebührensatzung für das Jahr 2024 vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der Gebühren für die Entsorgung von Schlamm aus abflusslosen Gruben und Kleinkläranlagen.
Die vorgeschlagenen Änderungen basieren auf einer Gebührenbedarfsberechnung, die auf den erwarteten Kosten und Leistungsumfängen für das Jahr 2024 beruht. Dabei sieht die Vorlage eine Erhöhung der Grundgebühr von bisher 60,86 Euro auf 89,85 Euro pro Entleerung sowie eine Anpassung der Arbeitsgebühr von bisher 11,81 Euro auf 20,95 Euro pro 0,5 Kubikmeter vor. Die Abwasserabgabe in Höhe von 17,90 Euro pro pflichtiger Person bleibt unverändert.
Als Gründe für die Anpassung führt die Verwaltung die Ergebnisse einer europaweiten Ausschreibung der Dienstleistung für den Zeitraum 2023 bis 2026 an, bei der ein Anstieg der Arbeitskosten des privaten Entsorgers verzeichnet wurde. Zudem werden zusätzliche Aufwendungen und Kosten aus der Corona-Zeit angeführt, die im Rahmen der Kostendeckungsvorgaben des Kommunalabgabengesetzes NRW ausgeglichen werden sollen. Die Gebühren werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben kostendeckend erhoben, wobei etwaige Differenzen in den Folgejahren haushaltsneutral ausgeglichen werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage geäußert.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 11.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2023kein Ergebnis hinterlegt