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Beschlussvorlage

Eingruppierung eines Beigeordneten

1379/23_VL 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1379/23 die Eingruppierung des Stadtbaurats in eine höhere Besoldungsgruppe beantragt. Gemäß der vorliegenden Vorlage soll der Stadtbaurat mit Wirkung zum 1. Februar 2024 gemäß § 2 Absatz 5 der Eingruppierungsverordnung in die Besoldungsgruppe B5 eingestuft werden.

Die rechtliche Grundlage für diese Maßnahme bildet die Eingruppierungsverordnung der Stadt Hamm. Diese regelt, dass Beigeordnete der Stadtverwaltung grundsätzlich in die Besoldungsgruppe B4 eingestuft werden. Eine Ausnahme sieht die Verordnung jedoch vor, wonach nach einer Wiederwahl eine Besoldung nach B5 möglich ist. Zudem erlaubt der Paragraph 2 Absatz 5 der Verordnung, dass neben dem Ersten Beigeordneten ein weiterer Beigeordneter in die Gruppe B5 eingruppiert werden kann. Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für diese Einstufung des Stadtbaurats als gegeben an.

Für die vorgesehene Änderung der Besoldungsgruppe sind die erforderlichen finanziellen Mittel in der Gruppe B5 vorhanden. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes war für dieses Vorhaben nicht vorgesehen. Zudem wurden keine klimarelevanten Auswirkungen der Entscheidung festgestellt. Der Rat hat der Vorlage in der Sitzung am 12. Dezember 2023 zugestimmt.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 12.12.2023
    kein Ergebnis hinterlegt