Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 03.098 – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm legt dem Rat einen Beschlussvorschlag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“ vor. Das etwa 1,25 Hektar große Plangebiet im Stadtbezirk Hamm-Rhynern, im Ortsteil Berge gelegen, umfasst das Areal eines ehemaligen Gartencenters. Ziel der Planung ist die Errichtung einer Büroimmobilie unter dem Namen „Balanced Office Building - BOB.Hamm“.
Das geplante Vorhaben sieht mehrere Gebäudeteile mit einer maximalen Höhe von vier Geschossen vor. Die Grundfläche der Gebäude soll circa 2.445 m² betragen, wobei eine Bruttogeschossfläche von knapp 10.000 m² angestrebt wird. Im Rahmen der Erschließung sind etwa 100 Stellplätze vorgesehen, von denen ein Großteil mit Ladestationen ausgestattet werden soll. Das Projekt wird durch die BOB project management GmbH realisiert.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung berücksichtigt. Während die Anregungen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH lediglich zur Kenntnis genommen wurden, fand die Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde Hamm Berücksichtigung. Der Beschluss umfasst zudem die Feststellung der 31. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Verabschiedung der städtebaulichen Begründung. Das Dezernat V hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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Beratungsfolge
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