Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 und Verwendung des Jahresüberschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2022 festgestellt. Die Entscheidung basiert auf den Prüfberichten der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG sowie des Rechnungsprüfungsamtes. Beide Prüfinstanzen gaben einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab, der bestätigt, dass der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt vermittelt.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 1.585.618.464,13 Euro auf. Das daraus resultierende Jahresergebnis beläuft sich auf 11.062.966,39 Euro. Im Zuge der Beschlussfassung wurde die Verwaltung zudem ermächtigt, diesen Jahresüberschuss in Höhe von 11.062.966,39 Euro der Ausgleichsrücklage zuzuführen.
Der Prüfprozess erfolgte nach Vorgaben der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hatte die Berichte in einer nichtöffentlichen Sitzung beraten und dem Rat die Übernahme der Bestätigungsvermerke sowie den Feststellungsbeschluss empfohlen. Mit der Feststellung des Abschlusses ist die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren und der Abschluss öffentlich bekannt zu machen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 150 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 12.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 11.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2023kein Ergebnis hinterlegt