Verbindliche Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen im Zeitraum 2023 - 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1265/23 die verbindliche Bedarfsplanung für stationäre Pflegeplätze für den Zeitraum von 2023 bis 2026 verabschiedet. Mit dieser Entscheidung hält die Stadt an ihrem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2015 fest, die Förderung von stationären Plätzen gemäß den Vorgaben des Alten- und Pflegegesetzes NRW an einen gesamtstädtischen Bedarf zu knüpfen.
Die vorliegende Planung kommt zu dem Ergebnis, dass im Zeitraum von 2023 bis 2026 kein weiterer Bedarf an stationären Pflegeplätzen in Hamm besteht. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die vorhandenen Kapazitäten unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Bürgerinnen und Bürger ausreichend sind.
Hintergrund der Planung ist die kommunale Steuerungskompetenz, die durch das Alten- und Pflegegesetz NRW gestärkt wurde. Die Kommune kann die Förderung neuer Einrichtungen von der tatsächlichen Bedarfen abhängig machen. Besteht laut Planung kein Bedarf, können Investoren zwar weiterhin neue Plätze errichten, müssen jedoch das wirtschaftliche Risiko tragen, da eine Refinanzierung der Investitionskosten über das Pflegewohngeld in diesem Fall nicht möglich ist. Die Bedarfsplanung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich fortgeschrieben und muss vom Rat beschlossen sowie öffentlich bekannt gemacht werden. Die Vorlage wurde zuvor in der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege beraten.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 11.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 27.11.2023kein Ergebnis hinterlegt