ISEK Werries: Festlegung des Stadtumbaugebiets „Werries“ gem. § 171 b Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung vom 12. Dezember 2023 die Festlegung des Stadtumbaugebiets „Werries“ gemäß § 171 b Baugesetzbuch beschlossen. Das Gebiet umfasst eine Fläche von 396,25 Hektar. Die neue Abgrenzung orientiert sich weitgehend an dem zuvor beschlossenen Untersuchungsgebiet, schließt jedoch zusätzlich Grundstücke auf der Ostseite der Fritz-Erler-Straße mit ein.
Die Entscheidung basiert auf einer Reihe von Planungen, darunter die Rahmenplanung von 2018, das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept von 2020 sowie ein im Jahr 2021 durchgeführter Wettbewerb. Die Festlegung als Stadtumbaugebiet ist notwendig, um den Anforderungen der neuen Städtebauförderungsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen zu entsprechen und künftige Förderanträge stellen zu können.
Im Zentrum der geplanten Maßnahmen steht neben der Erweiterung des Stadtteilzentrums „Alte Schule Werries“ das Leitprojekt „Grüne Umweltachse Werries“. Die Umsetzung der Maßnahmen ist auf eine Laufzeit von maximal zehn Jahren begrenzt. Die Finanzierung der Vorhaben soll über verschiedene Förderprogramme, unter anderem aus der Städtebauförderung sowie der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und der Nahmobilität, sichergestellt werden. Die Verwaltung weist daraufم hin, dass die meisten Grundstücke des zentralen Leitprojekts im Eigentum der Stadt Hamm stehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 11.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 28.11.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 16.11.2023kein Ergebnis hinterlegt