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Beschlussvorlage

„Gestaltungsleitfaden Lebensmitteleinzelhandel“ des Arbeitskreises Regionales Einzelhandelskonzept (REHK)

1288/23_VL 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat den vom Arbeitskreis Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (AK REHK) erarbeiteten „Gestaltungsleitfaden Lebensmitteleinzelhandel“ zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, den Leitfaden bei künftigen Projekten zu berücksichtigen.

Der Leitfaden dient als Orientierungshilfe für die kommunale Praxis und soll architektonische sowie städtebauliche Verbesserungen bei Neubauten und Bestandsentwicklungen fördern. Ein Fokus liegt dabei auf der ökologischen Qualität, etwa durch Maßnahmen wie Dachbegrünungen oder die Installation von Photovoltaikanlagen. Inhaltlich gliedert sich das Dokument in vier Teile: Die Analyse von Rahmenbedingungen und Trends, die Definition von Qualitätsmerkmalen und Anforderungen, die Darstellung verschiedener Falltypen sowie konkrete Umsetzungsempfehlungen.

Die Grundlage für die Arbeit des Arbeitskreises ist ein regionales Netzwerk aus 23 Kommunen, einem Landkreis sowie verschiedenen Verbänden und Kammern, das die Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen zum Schutz der Stadtzentren und zur Sicherung der Nahversorgung anstrebt. Der Leitfaden soll künftig die Arbeit der zuständigen Fachämter unterstützen, insbesondere bei der Beratung von Investoren und Architekturbüros sowie in Gremien wie dem Gestaltungsbeirat. Ziel ist eine einheitliche Gestaltung von Lebensmitteleinzelhandelsstandorten, die sich an aktuellen Anforderungen der Handelsbranche und der Stadtentwicklung orientiert.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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