Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1360/23 eine neue Gebührensatzung für die Benutzung der Grünabfallkompostierungsanlage für das Jahr 2024 vorgelegt. Der Entwurf sieht Anpassungen der Gebühren an, die auf einer aktuellen Gebührenbedarfsberechnung basieren. Diese Berechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten und Erlöse für das Jahr 2024 sowie eine Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2020 gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Laut der Sachdarstellung der Verwaltung führen gestiegene Betriebs- und Entsorgungskosten für Grünabfall und Laub zu einer Erhöhung der Gebühren. Für sortenreinen Grünabfall steigt der Preis von 54,00 Euro auf 65,00 Euro pro Tonne, während die Gebühr für Laub von 52,00 Euro auf 62,00 Euro pro Tonne angehoben wird. Im Gegensatz dazu sinkt die Gebühr für Wurzelstöcke und Stammholz von 75,00 Euro auf 59,00 Euro pro Tonne, was auf die aktuellen Verkaufspreise für Brennmaterialien zurückgeführt wird. Die Gebühr für Mähgut bleibt mit 88,00 Euro pro Tonne unverändert.
Die Anlieferung von Kleinmengen aus Privathaushalten bleibt weiterhin gebührenfrei. Die Vorlage wurde im Rat am 12. Dezember 2023 behandelt. Klimarelevante Auswirkungen der Satzung werden in der Vorlage nicht angegeben.
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Beratungsfolge
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