Entlastung des Oberbürgermeisters für die Gesamtabschlussjahre 2019 und 2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 1319/23_VL sieht vor, dass der Rat der Stadt Hamm dem Oberbürgermeister für die Gesamtabschlussjahre 2019 und 2020 vorbehaltlos Entlastung erteilt. Die Grundlage für diesen Beschluss bildet die entsprechende Rechtslage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22. November 2023 festgestellt, dass die Gesamtabschlüsse der Jahre 2019 und 2020 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzgesamtlage der Stadt sowie der verselbstständigten Aufgabenbereiche vermitteln. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung berücksichtigt. Zudem wurde festgestellt, dass der jeweilige Gesamtlagebericht in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtabschluss übereinstimmt und die Chancen sowie Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Auf Basis dieser Feststellungen hat der Rechnungsprüfungsausschuss bereits beschlossen, dem Rat die Entlastung zu empfehlen.
In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass dem Oberbürgermeister im Rahmen der Abstimmung über die eigene Entlastung kein Stimmrecht zukommt. Die Beschlussfassung über die Entlastung ist daher von der Entscheidung des Rates über die Bestätigung des Gesamtabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses zu trennen und im Anschluss daran durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden für diesen Vorgang nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
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- 29.11.2023kein Ergebnis hinterlegt