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Beschlussvorlage

Abwassergebührensatzung 2024 der Stadt Hamm

1368/23_VL 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Neufassung der Abwassergebührensatzung 2024 vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Anpassung der Gebührensätze für die Abwasserbeseitigung mit Wirkung zum 1. Januar 2024 vor.

Die Kalkulation für das Jahr 2024 basiert auf einem Verfahren, das mit der Kommunal Agentur NRW GmbH abgestimmt wurde. Laut der Sachdarstellung ist der Gebührenbedarf im Vergleich zum Vorjahr um insgesamt 4,4 Millionen Euro gestiegen. Als wesentliche Faktoren für diese Entwicklung werden Kostensteigerungen bei der Verbandsumlage in Höhe von 1,5 Millionen Euro, bedingt durch höhere Energiepreise, sowie ein Anstieg der Kosten im Netzbetrieb um 3,2 Millionen Euro angeführt. Letzterer Anstieg resultiert unter anderem aus gestiegenen Personalkosten und höheren Zinsaufwendungen. Demgegenüber steht eine Kostenreduzierung bei der Abwasserabgabe um 0,3 Millionen Euro.

Die Anpassungen betreffen alle Gebührentatbestände. Für einen beispielhaften Vier-Personen-Haushalt mit einem Frischwasserverbrauch von 200 m³ und einer bebauten Fläche von 130 m² ergeben sich nach der Kalkulation höhere Gesamtkosten. Die Gebühren für die Schmutzwasserentwässerung steigen von 384,00 Euro auf 474,00 Euro, während die Niederschlagswassergebühr von 94,90 Euro auf 98,80 Euro ansteigt. Das Rechnungsbeispiel weist eine monatliche Mehrbelastung von 7,83 Euro aus. Das Rechtsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.

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