Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Einrichtung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz beschlossen. Diese Stelle wird durch den Antikorruptionsbeauftragten der Stadtverwaltung umgesetzt. Die rechtliche Grundlage bildet das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz, welches den Schutz von Personen sicherstellen soll, die Verstöße im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit melden.
Die interne Meldestelle ist so organisiert, dass sie als besondere Einrichtung neben dem Rechnungsprüfungsamt angegliedert ist. Dabei wird eine strikte Trennung zwischen den Aufgaben der Meldestelle und der Rechnungsprüfung gewahrt, um die Unabhängigkeit der Instanzen zu gewährleisten. Erfasst sind durch die Meldestelle ausschließlich Verstöße gegen strafbewehrte Vorschriften oder Ordnungswidrigkeiten, die im beruflichen Kontext auftreten. Verstöße gegen interne Dienstanweisungen oder Compliance-Regeln sind nicht Teil des Schutzbereichs.
Die Meldestelle steht neben Beschäftigten der Stadtverwaltung auch allen Personen offen, die für die Stadt Hamm tätig sind oder waren. Meldungen können unter Wahrung der Vertraulichkeit auch anonym eingereicht werden. Auch städtische Mehrheitsbeteiligungen können die interne Meldestelle nutzen, um ihre gesetzlichen Verpflichtungen umzusetzen, was zu einer Teilrefinanzierung der Einrichtung führt. Für die organisatorische Umsetzung wird eine Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ geschaffen. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Stelle des Antikorruptionsbeauftragten im Rahmen der Dienstaufsicht.
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Beratungsfolge
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