2. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur zweiten, vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06.066 – Dahlhof – vorgelegt. Ziel der Planung ist die Sicherung und Erweiterung der bestehenden Kita-Nutzung sowie die Anpassung von Wohnbauflächen im Bereich Bockum-Hövel.
Durch den Neubau der Kita an der Stelle einer ehemaligen Gaststätte haben sich die baulichen Rahmenbedingungen verändert. Die Änderung sieht vor, die überbaubare Grundstücksfläche an das bestehende Kita-Gebäude anzupassen und die Fläche für die Außenspielflächen der Einrichtung zu sichern. Im Zuge dessen wird eine zuvor geplante Wohnbaufläche im nördlichen Bereich zugunsten der Spielflächen reduziert. Gleichzeitig kann die Wohnbaufläche im südlichen Bereich vergrößert werden, da die dortige Trafostation durch eine Kompaktstation an der Einmündung zur Strackstraße ersetzt wurde.
Die Vorlage umfasst zudem die Festsetzung von öffentlichen Verkehrsflächen, darunter die geplante Stichstraße mit Wendehammer sowie die neu angelegten Stellplätze und Gehwege. Die Erschließung durch einen Fuß- und Radweg bleibt bestehen. Im Rahmen der Abwägung wurden Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm, der Unteren Naturschutzbehörde, des LWL, des Lippeverbandes sowie ein Einwand aus der Offenlage berücksichtigt. Die Planung integriert zudem Standards zur klimagerechten Stadtentwicklung, etwa durch die Verwendung wasserdurchlässiger Materialien für Oberflächenbefestigungen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 12.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 11.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 28.11.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 15.11.2023kein Ergebnis hinterlegt