Entlastung des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 1322/23_VL sieht die Entlastung des Oberbürgermeisters der Stadt Hamm für das Haushaltsjahr 2022 vor. Mit dem Beschlussvorschlag wird den Ratsmitgliedern nahegelegt, dem Oberbürgermeister die Entlastung vorbehaltlos zu erteilen. Diese Maßnahme bedeutet, dass auf Grundlage des vorgelegten Jahresabschlusses und der durchgeführten Prüfungen keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung erhoben werden.
Die Grundlage für diesen Vorschlag bildet der Bericht einer externen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, der den Jahresabschluss 2022 prüfte. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat diesen Bericht in seiner Sitzung am 22. November 2023 beraten und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk übernommen. In der Folge empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss den Ratsmitgliedern die Erteilung der Entlastung.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Oberbürgermeister im Rahmen der Abstimmung über die Entlastung kein Stimmrecht besitzt. Zudem ist die Beschlussfassung über die Entlastung formal von der Feststellung des Jahresabschlusses sowie der Behandlung des Jahresergebnisses zu trennen. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 11.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2023kein Ergebnis hinterlegt