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Beschlussvorlage

Benutzungsgebühren im Rettungsdienst der Stadt Hamm ab 01.01.2024

1223/23_VL 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 1223/23 die Erhöhung der Gebührensätze für den Rettungsdienst ab dem 1. Januar 2024 beschlossen. Die Anpassung umfasst die Gebühren für Krankentransporte, Rettungstransporte sowie Notarzteinsätze. Konkret steigt der Satz für Krankentransporte von 213,00 Euro auf 232,00 Euro, für Rettungstransporte von 693,50 Euro auf 755,50 Euro und für Notarzteinsätze von 771,00 Euro auf 846,00 Euro. Die Gebühr pro Kilometer für Fahrten über das Stadtgebiet hinaus bleibt unverändert bei 3,00 Euro.

Die Verwaltung begründet die Neukalkulation mit allgemeinen Kostensteigerungen, insbesondere bei den Personalkosten sowie den Sachkosten für Medizingeräte, Dienstkleidung und den Ersatz von Rettungsfahrzeugen. Zudem führten interne Verrechnungen mit anderen Stadtämtern zu einem höheren Kostenaufkommen. Um die gesetzlich vorgeschriebene Kostendeckung gemäß dem Kommunalabgabengesetz NRW zu gewährleisten, wurde eine Anpassung der Sätze notwendig.

Im Zuge dieser Entscheidung wurde zudem die 4. Änderungssatzung zur Satzung über den Rettungsdienst der Stadt Hamm verabschiedet. Damit einhergehend erfolgt eine Aktualisierung der Anlagen 13.5 und 13.6 zum Rettungsdienstbedarfsplan, welche die Personalplanung für Notfallsanitäter sowie die Aufstellung der Rettungsfahrzeuge enthalten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gebührenerhebung auf Kostendeckung basiert und etwaige Differenzen in den Folgejahren im Gebührenhaushalt ausgeglichen werden, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Die Krankenkassenverbände wurden im Rahmen der Kalkulation beteiligt.

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Beratungsfolge