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Beschlussvorlage

Einführung einer Entsendeordnung für die Vertretung in kommunalen Unternehmen gemäß § 113 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW und eines Leitfadens für Aufsichtsratsmitglieder

1336/23_VL 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat die Einführung einer Entsendeordnung für die Vertretung in kommunalen Unternehmen sowie eines Leitfadens für Aufsichtsratsmitglieder beschlossen. Die Neuregelung erfolgt vor dem Hintergrund der 2022 eingeführten Bestimmungen des § 113 Absatz 6 der Gemeindeordnung NRW. Diese gesetzliche Vorgabe schreibt vor, dass Vertreter in kommunalen Gremien über die erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen müssen, um die Geschäfte der Unternehmen angemessen beurteilen und überwachen zu können.

Die neue Entsendeordnung schafft einheitliche Parameter für die Bestellung von Vertretungen in unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Stadt. Der Nachweis der erforderlichen Qualifikation kann durch ein Formular sowie Seminarbescheinigungen erbracht werden. Hierfür wurden Fristen von drei Monaten nach einer Bestellung bzw. zwei Monaten bei Neubestellungen innerhalb einer Wahlperiode festgelegt. Die Regelung dient der Vorbeugung haftungsrechtlicher und versicherungstechnischer Konsequenzen. Zudem legt die Ordnung fest, dass Mitglieder nicht mehr als fünf Aufsichtsratsfunktionen und insgesamt nicht mehr als zehn Entscheidungs- und Aufsichtsgremien gleichzeitig ausüben dürfen.

Ergänzend wurde ein von der Konzernsteuerung erstellter Leitfaden zur Unterstützung der Gremienmitglieder zur Kenntnis genommen. Um die Anforderungen an die Sachkunde dauerhaft zu erfüllen, wird die Konzernsteuerung in Abstimmung mit den Fraktionen und Parteien regelmäßige Fortbildungsangebote bereitstellen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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