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Stlgnahme

Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils bezüglich des Bundeshaushaltes

0855/23_ST 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen einer Anfrage vom 27. November 2023 Informationen über die möglichen Folgen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, inwieweit die Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds sowie die damit verbundenen staatlichen Finanzierungsstrukturen Auswirkungen auf laufende und geplante Projekte der Stadt Hamm haben könnten. Die Ratsgruppe erkundigte sich insbesondere nach der Gefährdung von Vorhaben in der Stadtentwicklung und im Umweltschutz, nach dem Status bereits zugesagter Finanzierungen sowie nach möglichen Strategien der Stadtverwaltung zur Schließung etwaiger Finanzierungslücken im Bereich der Nachhaltigkeit.

Die Verwaltung nahm in ihrer Stellungnahme vom 11. Dezember 2023 dazu Stellung. Nach Angaben der Verwaltung sind die Auswirkungen des Urteils auf Projekte und Vorgaben im Bereich des Klimaschutzes zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Da innerhalb der Bundesregierung noch ungeklärt sei, ob oder wie die Mittel des Klima- und Transformationsfonds anderweitig kompensiert werden können, gebe es für die Kommune derzeit keine Grundlage für belastbare Aussagen zu den Folgen für eigene Maßnahmen.

Ein konkreter Punkt wurde im Bereich des Hochbaus benannt: Das Programm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)“ wird für externe Beratungen weiterhin in Anspruch genommen, bis die energetische Leitlinie der Stadt Hamm feststeht. Sollte die Förderung für diese Beratungen wegfallen, würde dies den städtischen Haushalt mit jährlich 10.000 Euro zusätzlich belasten.

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Beratungsfolge

  • 12.12.2023
    kein Ergebnis hinterlegt