Wiederwahl einer Beigeordneten
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 beschlossen, die amtierende Beigeordnete nach Ablauf ihrer aktuellen Amtszeit am 31. Januar 2024 für eine weitere achtjährige Amtsperiode wiederzuwählen. Die Wahl erfolgt gemäß den rechtlichen Vorgaben des § 50 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Verwaltung legte dar, dass die entsprechende Ernennung nach dem Beschluss durchzuführen ist. Die Grundlage für den Vorschlag bildete die Erklärung der Beigeordneten, dass sie für eine Wiederwahl zur Verfügung steht.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage wurde festgehalten, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes war für dieses Vorhaben nicht vorgesehen. Zudem wurden keine klimarelevanten Auswirkungen des Beschlusses festgestellt.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023kein Ergebnis hinterlegt