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Beschlussvorlage

Abfallgebührensatzung 2024

1358/23_VL 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 1358/23 die Neufassung der Abfallgebührensatzung für das Jahr 2024 vorgelegt. Auf Basis einer Gebührenkalkulation sieht der Entwurf eine Anpassung der Entsorgungsgebühren vor. Die Gesamtkosten für die Abfallentsorgung belaufen sich auf rund 19,60 Millionen Euro, wovon ein Betrag von 17,66 Millionen Euro durch Gebühren zu decken ist.

Die Kalkulation weist für Restmüll- und Gewerbetonnen eine Steigerung von 18,77 % sowie für Bioabfall eine Erhöhung von 9,95 % im Vergleich zum Vorjahr aus. Als Ursachen für diesen Mehrbedarf führt die Verwaltung Kostensteigerungen im Bereich der Personalkosten infolge eines Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst sowie höhere Entsorgungskosten durch die Einführung der CO2-Abgabe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz an. Zudem werden die allgemeine Inflation und sinkende Erlöse aus der Altpapierverwertung angeführt.

Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2024. Konkret bedeutet dies beispielsweise für eine 120-Liter-Restmülltonne mit 14-tägiger Abfuhr eine Erhöhung von 162,26 Euro auf 192,72 Euro. Auch die Gebühr für die kurzfristige Abholung von Sperrmüll, der sogenannte Blitz-Sperrmüll, soll von 25,50 Euro auf 49,50 Euro angehoben werden. Die Vorlage wurde im Rat am 12. Dezember 2023 beschlossen.

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