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Beschlussvorlage

Umsetzung des Förderprogrammes „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) und dessen Bausteine 1 bis 3 im Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025

1261/23_VL 12.12.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Hamm hat die Umsetzung des Förderprogrammes „Kommunales Integrationsmanagement“ des Landes Nordrhein-Westfalen (KIM NRW) für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025 beschlossen. Die Entscheidung basiert auf der gesetzlichen Grundlage des Teilhabe- und Integrationsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Programm umfasst drei zentrale Bausteine: den strategischen Overhead zur Koordination, die Implementierung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case-Managements sowie die rechtliche Verstetigung der Integration durch zusätzliche Stellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden.

Die finanzielle Umsetzung sieht für das Jahr 2024 Aufwendungen in Höhe von 1.221.100 Euro und für das Jahr 2025 Aufwendungen von 1.259.734,20 Euro vor. Dem stehen jeweilige Erträge in Höhe von 906.100 Euro gegenüber. Der städtische Eigenanteil beläuft sich im Jahr 2024 auf 315.000 Euro und im Jahr 2025 auf 353.634,20 Euro. Die Mittel sind im Haushalt eingeplant.

Organisatorisch sind die Stellen im Amt für Integration, Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten angesiedelt. Im Rahmen des zweiten Bausteins ist eine Weiterleitung von Mitteln an die Träger der freien Wohlfahrtspflege vorgesehen, wobei ein Teil der Case-Management-Stellen städtisch besetzt bleibt. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung einer verlässlichen Verwaltungsstruktur zur Unterstützung der Integration von Neuzugewanderten durch ein abgestimmtes Handeln der verschiedenen Rechtskreise.

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