Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Beleihungsvertrag mit der Krematorium Hamm GmbH
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat den Änderungsvertrag zum öffentlich-rechtlichen Beleihungsvertrag mit der Krematorium Hamm GmbH beschlossen. Grundlage der Vorlage 1228/23_VL ist der ursprüngliche Beleihungsvertrag vom 11. Dezember 2012, der im Zuge der Veräußerung der Krematorium Hamm GmbH für den ordnungsgemäßen Betrieb sowie für Kontrollrechte und Eingriffsmöglichkeiten der Stadt geschlossen wurde.
Gemäß den bestehenden vertraglichen Regelungen ist nach Ablauf von zehn Jahren nach Vertragsbeginn eine Verhandlung über die Neufestsetzung und Anpassung des Entgelts für die Übertragung des Rechts zum Betrieb eines Krematoriums möglich. Das bisher vereinbarte Entgelt pro Einäscherung in Höhe von 8,00 Euro soll durch den vorliegenden Änderungsvertrag angepasst werden.
Die Stadt und die Krematorium Hamm GmbH haben sich darauf verständigt, das Entgelt ab dem 1. Januar 2024 auf 9,00 Euro und ab dem 1. Januar 2027 auf 10,00 Euro zu erhöhen. Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm werden mit jährlichen Einzahlungen von circa 120.000 Euro ab dem Jahr 2024 und circa 133.000 Euro ab dem Jahr 2027 beziffert. Für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2030 ist eine erneute Verhandlung über die Neufestsetzung des Entgelts vorgesehen, die ab dem 1. Juli 2029 eingeleitet werden soll. Eine Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes liegt nicht vor, und es ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 12.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 11.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 29.11.2023kein Ergebnis hinterlegt