Denkmalbereich Nr.1 - Markgrafenufer - hier: Offenlegungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung der Denkmalbereichssatzung Nr. 1 „Markgrafenufer“ vorgelegt. Ziel der Satzung ist die Unterschutzstellung eines etwa 1,5 Hektar großen Gebiets, das die Grundstücke Markgrafenufer 1<0xC2>1 bis 24 sowie zwei öffentliche Freiflächen umfasst. Der Bereich zeichnet sich durch ein Ensemble aus freistehenden Villenbauten aus der Zeit um 1930 aus, die durch ihre sachliche Schlichtheit und charakteristische Walmdächer geprägt sind. Die Satzung soll die Substanz dieses Ensembles sowie das äußere Erscheinungsbild des Gebiets schützen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsschritte zur Kenntnis genommen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum von August bis September 2023 ergab keine grundsätzlichen Einwände. Institutionen wie der Lippeverband, die Industrie- und Handelskammer zu Dortmund, die LWL-Archäologie sowie das Polizeipräsidium Hamm äußerten keine Bedenken. Die Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH wies auf die im Planungsbereich befindlichen Versorgungsleitungen hin, wobei die Verwaltung feststellte, dass die Betriebssicherheit durch die Satzung nicht beeinträchtigt wird.
Der Rat der Stadt Hamm soll beschließen, den Entwurf der Denkmalbereichssatzung nebst Begründung und dem Gutachten des zuständigen Denkmalfachamtes für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 12.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 11.12.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 28.11.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 16.11.2023kein Ergebnis hinterlegt