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Beschlussvorlage

Denkmalbereich Nr.1 - Markgrafenufer - hier: Offenlegungsbeschluss

1324/23_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Beschlussvorlage 1324/23_VL wird die öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Denkmalbereichssatzung Nr. 1 „Markgrafenufer“ beantragt. Ziel der Satzung ist die Unterschutzstellung eines Gebiets mit einer Fläche von etwa 15.438 m². Dieser Bereich umfasst 15 Gebäude aus der Zeit um 1930, darunter ein Doppelhaus, sowie zwei öffentliche Freiflächen. Die Flächenzusammensetzung besteht zu etwa 74,5 % aus Wohnflächen, zu 14,7 % aus Verkehrsflächen und zu 10,8 % aus Grünflächen.

Der Entwurf der Satzung vom 26. Juni 2023 soll zusammen mit der Begründung und dem Gutachten des Denkmalfachamtes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Die Ergebnisse der bisherigen Beteiligungsverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes NRW sollen zur Kenntnis genommen werden. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte bereits im Dezember 2022, und die Behördenbeteiligung fand im Zeitraum zwischen August und September 2023 statt.

Die Verwaltung hält fest, dass die Belange der Energie- und Wasserversorgung durch die Satzung nicht berührt werden und die Betriebssicherheit der Versorgungssysteme unverändert bleibt. Die Beteiligung verschiedener Fachämter, darunter das Rechtsamt, das Amt für Brandschutz, das Stadtarchiv sowie die Bauverwaltung, erfolgte ohne Bedenken. Es liegen keine klimarelevanten Auswirkungen vor.

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