Änderung des Flächennutzungsplanes (31. Änderung) – An der Ostdorfstraße – hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Feststellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegt, die eine Neunutzung eines etwa 0,9 Hektar großen Areals an der Ostdorfstraße betrifft. Das betroffene Gelände im Stadtbezirk Hamm-Rhynern umfasst die Flurstücke 1078 und 1080 in der Gemarkung Berge. Auf diesem Areal befindet sich ein leerstehendes Gebäude, das ehemals als Gartencenter genutzt wurde.
Das Ziel der Planung ist die Errichtung einer Büroimmobilie unter dem Namen „Balanced Office Building - BOB.Hamm“. Das Vorhaben umfasst mehrere Gebäudeteile mit einer maximalen Höhe von vier Geschossen und einer Grundfläche von circa 2.445 Quadratmetern. Insgesamt soll eine Mietfläche von etwa 8.800 Quadratmetern entstehen. Die Planung sieht zudem die Bereitstellung von 91 Stellplätzen vor, wovon ein Großteil mit Ladestationen ausgestattet werden soll.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird die Feststellung der Flächennutzungsplanänderung beantragt. Da der aktuelle Flächennutzungsplan das Gebiet als Sondergebiet für großflächigen Handel und Gartenmarkt ausweist, soll die Zweckbestimmung in ein Sondergebiet für Büro und Verwaltung geändert werden. Die Verwaltung hat die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung geprüft. Während die Anregungen der Energie- und Wasserversorgung Hamm GmbH zur Kenntnis genommen wurden, wurde der Anregung der höheren Naturschutzbehörde der Bezirksregierung Arnsberg nicht gefolgt. Das Dezernat V hat keine formalen Bedenken gegen die Vorlage angemeldet.
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