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Tagesordnung
- I.Öffentliche Sitzung
- A.Beschlussfassung durch den Rat
- 1.Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes Hier: Dr. Arne Elias
- 2.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 29.06.2021, Nr. 0074/21
- 3.Anträge zur Niederschrift über Teil I der Sitzung des Rates am 14.09.2021, Nr. 0097/21
- 4.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Änderung der Richtlinien über die Vergabe von Aufträgen der Stadt HammZur Vorlage · 0613/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Vergaberichtlinien vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Anpassung der städtischen Regelungen an die aktualisierten Kommunalen Vergabegrundsätze des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Diese neuen Grundsätze wurden durch einen Runderlass vom Dezember 2021 veröffentlicht und verlängern die bisherigen Regelungen bis zum 31. Dezember 2022.
Im Rahmen der Anpassung werden die Wertgrenzen für Direktaufträge bei Bauleistungen sowie bei Liefer- und Dienstleistungen von bisher 15.000 Euro netto auf 25.000 Euro netto angehoben. Zudem werden die Schwellenwerte für die freihändige Vergabe bei Bauleistungen erhöht: Die Grenze für Einzelaufträge pro Gewerk steigt von 75.000 Euro auf 100.000 Euro netto, während der Gesamtauftragswert für eine Baumaßnahme von 125.000 Euro auf 200.000 Euro netto angehoben wird. Auch bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb erhöht sich der Anwendungsbereich für Einzelaufträge auf 1.000.000 Euro netto und für Gesamtaufträge auf 2.000.000 Euro netto.
Zusätzlich sieht die Vorlage die Streichung einer Regelung zu Bauleistungen für Wohnzwecke vor, da die zugrunde liegende Ausnahmeregelung der V/OB/A ausgelaufen ist. Die Verwaltung beantragt die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung, um die neuen Erleichterungen in der Beschaffungspraxis zeitnah nutzen zu können und Verzögerungen in der Ausschreibung zu vermeiden. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 5.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung 42. Internationaler Hansetag vom 26. bis 29. Mai 2022 in NeussZur Vorlage · 0634/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Teilnahme an dem 42. Internationalen Hansetag beschlossen. Die Veranstaltung findet vom 26. bis 29. Mai 2022 in Neuss statt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Stadt Hamm auf dem Hansetag zu präsentieren. Als Delegation für die Teilnahme wurden der Oberbürgermeister oder eine Vertretung im Amt sowie drei weitere Personen benannt, die den Ratsmitgliedern und einem Bürgervertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angehören.
Die Entscheidung erfolgte im Wege der Dringlichkeit, da die Anmeldefrist für die Delegierten bereits am 28. Februar 2022 ablief und die reguläre Sitzung des Rates erst am 29. März 2022 anberaumt war. Die Dringlichkeit gemäß der Gemeindeordnung wurde dabei anerkannt. Finanzielle Auswirkungen für die Stadt werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 6.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Benennung von Delegierten für die Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas am 24. und 25. März 2022 in HannoverZur Vorlage · 0646/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0646/22_VL der Verwaltung befasst sich mit der Benennung von Delegierten für die Delegiertenversammlung 2022 der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas. Die Versammlung findet am 24. und 25. März 2022 in Hannover unter dem Thema „Europas Zusammenhalt = Europas Zukunft“ statt.
Da die Stadt Hamm Mitglied in der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas ist, stehen ihr für die Versammlung vier Stimmrechte zu. Gemäß der Gemeindeordnung ist der Oberbürgermeister als Teil der Vertretung vorgesehen. Die weiteren drei Stimmrechte sind nach dem Zählverfahren Hare-Niemeyer proportional auf die Fraktionen der SPD, der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu verteilen.
Die Vorlage wurde als Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt, da die reguläre Sitzung des Rates erst am 29. März 2022 stattfindet, der Termin der Delegiertenversammlung jedoch bereits Ende März liegt. Die Dringlichkeit gemäß der Gemeindeordnung wurde im Dokument anerkannt. Finanzielle Auswirkungen durch die Benennung der Delegierten werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 7.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Ergänzung der BV 0465/21: Ausweitung des Projektes peer2peer Südosteuropa auf die rumänische Bevölkerung sowie auf alle Stadtteile mit entsprechender europaweiter Ausschreibung.Zur Vorlage · 0724/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die Ergänzung der Beschlussvorlage 0465/21 beschlossen. Ziel der Änderung ist die Ausweitung des Projektes „peer2peer Südosteuropa“. Das Vorhaben soll künftig auch die rumänische Bevölkerung sowie alle Stadtteile umfassen.
Im Zuge der Vorbereitung einer europaweiten Ausschreibung wurde festgestellt, dass die bisher geplanten 3,0 Vollzeitäquivalente (VZÄ), die durch Landesmittel finanziert werden, sachzusammenhängend mit den 5,0 VZÄ, die aus kommunalen Mitteln finanziert werden, gemeinsam ausgeschrieben werden müssen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderlichen Leistungen entsprechend europaweit auszuschreiben. Das Vergabeverfahren soll für den Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden, wobei eine Option auf ein einjährige Verlängerung für die zusätzlichen 2,0 VZÄ besteht.
Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage belaufen sich auf Aufwendungen in Höhe von 200.000 Euro. Davon sind 80.000 Euro für den Zeitraum vom 1. Mai 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und 120.000 Euro für das Jahr 2023 vorgesehen. Auf der Einnahmenseite werden für das Jahr 2022 Erträge in Höhe von 80.000 Euro veranschlagt. Der städtische Eigenanteil für das Jahr 2023 beträgt 120.000 Euro. Das Kommunale Prüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 8.Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Erleichterungen für Vergabeverfahren im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen aus der UkraineZur Vorlage · 0738/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung von Erleichterungen bei Vergabeverfahren vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Abweichung von den städtischen Vergaberichtlinien, konkret gemäß Ziffer 5.9, für alle dringlichen Vergabeverfahren zu ermöglichen, die der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine dienen. Dies umfasst Lieferungen und Leistungen in Bereichen wie der Einrichtung von Unterkünften, Sanitäreinrichtungen, Reinigung, Catering sowie Sicherheitsdiensten.
Die Verwaltung begründet das Ersuchen damit, dass für die kurzfristige Aufnahme von Geflüchteten eine schnelle und effiziente Durchführung von Beschaffungsprozessen notwendig sei. Um auf Bedarfe zeitnah reagieren zu können, wird eine pauschale Ermächtigung für künftige Dringlichkeitsvergaben in diesem Zusammenhang beantragt, statt für jeden Einzelfall einen separaten Beschluss zu erwirken. Die konkreten Einzelfälle sollen verwaltungsintern dokumentiert und mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet.
Zudem wird der Rat gebeten, die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen, da die nächste reguläre Ratssitzung erst in zwei Wochen stattfindet. Es wird darauf hingewiesen, dass durch ein Aufschieben der Entscheidung die rechtzeitige Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen gefährdet sein könnte. Die Vorlage sieht vor, dass bei Auftragswerten von mehr als 30.000 Euro netto die zuständigen Ausschüsse über die Zulassung von Ausnahmen entscheiden.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 9.Auflösung und Neubildung des HauptausschussesZur Vorlage · 0703/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0703/22 die Auflösung und Neubildung des Hauptausschusses beantragst. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Fraktion, wodurch eine personelle Neuregelung der Ausschussbesetzung notwendig wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Hauptausschuss aufzulösen und mit dem identischen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Dabei bleiben die Zusammensetzung und die Befugnisse des Ausschusses unverändert. Die Vorlage umfasst die Festlegung der regulären Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder durch eine Listenwahl.
Zusätzlich ist vorgesehen, die im Hauptausschuss nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Ausschussmitgliedern zu wählen. Hierbei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist gemäß der Gemeindeordnung bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme sind nicht angegeben.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 10.Auflösung und Neubildung des RechnungsprüfungsausschussesZur Vorlage · 0709/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0709/22 die Auflösung und anschließende Neubildung des Rechnungsprüfungsausschusses beantragt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bestehenden Rechnungsprüfungsausschuss aufzulösen und mit dem identischen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Ausschusses sollen dabei unverändert bleiben. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein.
Der Vorschlag umfasst zudem die Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder. Zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern sollen die im Rechnungsprüfungsausschuss nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung sind nicht vorgesehen.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 11.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Digitalisierung und InnovationZur Vorlage · 0710/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0710/22 die Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Digitalisierung und Innovation beantragft. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion.
Der Beschluss sieht vor, den Ausschuss mit dem identischen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Die personelle Besetzung erfolgt über eine Listenwahl.
Zusätzlich zu den regulär gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern sollen die im Ausschuss nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei handelt es sich um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubildung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 12.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Finanzen und BeteiligungenZur Vorlage · 0711/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0711/22 die Auflösung und anschließende Neubildung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beantragt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Fraktion, wodurch eine personelle Neuregelung der Ausschussbesetzung notwendig wurde.
Der Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss mit dem identischen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu gebildet wird. Die bestehende Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein.
Der Vorschlag umfasst zudem die Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder. Ergänzend sollen die im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den bereits gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 13.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Gleichstellung und VielfaltZur Vorlage · 0712/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0712/22 die Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Gleichstellung und Vielfalt beantragt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Fraktion, wodurch eine Neubesetzung der Ausschussmitglieder erforderlich wurde.
Der Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss mit dem bisherigen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu gebildet wird. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei grundsätzlich unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden stimmberechtigten Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Zudem wird der Ausschuss um ein beratendes Mitglied erweitert, welches auf Vorschlag des Integrationsrates bestimmt wird.
Die personelle Besetzung erfolgt über eine Listenwahl. Zusätzlich zu den primär gewählten stellvertretenden Mitgliedern werden Ratsmitglieder einer Fraktion oder Gruppe, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung sind nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 14.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und NaturschutzZur Vorlage · 0713/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0713/22 die Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz beantragt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion, wodurch eine personelle Neubesetzung der Ausschussstruktur notwendig wurde.
Der Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss mit identischem inhaltlichem Zuständigkeitsbereich neu gebildet wird. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Die Vorlage regelt zudem die Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder.
Zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern sollen die Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe, die im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Mitgliedern gewählt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Besetzung der stellvertretenden Mitglieder eine listenmäßige und keine persönliche Vertretung darstellt. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme sind nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 15.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und StädtepartnerschaftZur Vorlage · 0714/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0714/22 den Rat um die Auflösung und anschließende Neubildung des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft gebeten. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Fraktion, wodurch eine personelle Neuregulierung der Ausschussbesetzung notwendig wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss mit dem identischen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu gebildet wird. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Vorgeschrieben ist, dass von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern mindestens sieben Ratsmitglieder bestehen müssen.
Zusätzlich zur Wahl der regulären Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder sieht die Vorlage vor, dass Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe, die im Ausschuss nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme sind nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 16.Auflösung und Neubesetzung des Ausschusses für Personal und VerwaltungsmodernisierungZur Vorlage · 0715/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0715/22 den Rat um die Auflösung und Neubesetzung des Ausschusses für Personal und Verwaltungsmodernisierung gebeten. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion, wodurch eine Neubildung des Ausschusses erforderlich wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Ausschuss mit einem inhaltlich identischen Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Die Vorlage regelt zudem die Wahl der Mitglieder und der stellvertretenden Mitglieder.
Zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern sollen die Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe, die im Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen durch diese Maßnahme sind nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Schule und AusbildungZur Vorlage · 0716/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0716/22_VL die Auflösung und anschließende Neubildung des Ausschusses für Schule und Ausbildung beantragt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion.
Der inhaltliche Zuständigkeitsbereich des Ausschusses bleibt bei der Neubildung unverändert. Auch die bestehenden Befugnisse und die Zusammensetzung der Mitglieder bleiben in ihrer Struktur bestehen. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Der Ausschuss wird zudem um drei beratende Mitglieder erweitert. Diese werden durch den Stadtsportbund, die Bezirksschülervertretung und die Stadtschulpflegschaft vorgeschlagen.
Zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern sieht der Beschluss vor, dass Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe, die im Ausschuss für Schule und Ausbildung nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei handelt es sich um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung. Die Vorlage weist daraufم hin, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorgang sind nicht vorgesehen.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 18.Auflösung und Neuwahl des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und RettungswesenZur Vorlage · 0717/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0717/22 die Auflösung und Neubesetzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung, Feuerwehr und Rettungswesen beantragt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionswechsel eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion.
Der Beschluss sieht vor, den Ausschuss mit dem bisherigen Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Die Vorlage regelt zudem die Wahl der Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder.
Zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern sollen die im Ausschuss nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion oder Gruppe in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorgang sind nicht vorgesehen. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 19.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Soziales und GesundheitZur Vorlage · 0718/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0718/22_VL sieht die Auflösung und die anschließende Neubildung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vor. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion, wodurch eine Neuregelung der personellen Zusammensetzung erforderlich wurde.
Der inhaltliche Zuständigkeitsbereich des Ausschusses bleibt bei der Neubildung unverändert. Auch die bestehenden Befugnisse und die grundsätzliche Zusammensetzung bleiben bestehen. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Die Neuregelung sieht zudem eine Erweiterung des Ausschusses um drei beratende Mitglieder vor. Diese Mitglieder werden durch die Hammer Wohlfahrtsverbände sowie den Seniorenbeirat vorgeschlagen.
Hinsichtlich der stellvertretenden Mitglieder wird festgelegt, dass zusätzlich zu den bereits gewählten Stellvertretern jene Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe als weitere stellvertretende Mitglieder in den Ausschuss gewählt werden, die im Ausschuss bisher nicht vertreten sind. Die Auswahl der Stellvertreter erfolgt dabei in alphabetischer Reihenfolge. Die Vorlage stellt klar, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 20.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Sport und FreizeitZur Vorlage · 0719/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0719/22 die Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Sport und Freizeit beantragt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion, wodurch eine personelle Neuregelung der Ausschussbesetzung notwendig wurde.
Der Beschluss sieht vor, den Ausschuss für Sport und Freizeit mit dem bisherigen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei grundsätzlich unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Zudem wird der Ausschuss um ein beratendes Mitglied erweitert, dessen Vorschlag durch den Stadtsportbund erfolgt.
Hinsichtlich der Stellvertreterregelung sieht die Vorlage vor, dass zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern weitere Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe in alphabetischer Reihenfolge als stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei handelt es sich um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubildung sind nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 21.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und MobilitätZur Vorlage · 0720/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion, wodurch eine personelle Neubesetzung des Ausschusses notwendig wurde.
Der Beschluss sieht vor, den bestehenden Ausschuss aufzulösen und mit identischem inhaltlichem Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein.
Zusätzlich zur Wahl der regulären Mitglieder und der bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitglieder sieht der Vorschlag vor, dass Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe, die im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität bisher nicht vertreten sind, in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt werden. Die Verwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Oberbürgermeister bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt ist. Finanzielle Auswirkungen aus diesem Vorgang sind nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Wirtschaft und ArbeitZur Vorlage · 0721/22_VL · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0721/22 die Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit beantragend vorgelegt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion, wodurch eine personelle Neuregelung der Ausschussbesetzung notwendig wurde.
Der Beschluss sieht vor, den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit aufzulösen und mit dem identischen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein.
Der Vorschlag umfasst zudem die Festlegung der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder durch Listenwahl. Zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern sollen die im Ausschuss nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe in alphabetischer Reihenfolge als weitere stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den bereits gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist gemäß der Gemeindeordnung bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme sind nicht angegeben.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.Auflösung und Neubildung des WahlprüfungsausschussesZur Vorlage · 0723/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0723/22 den Rat der Stadt Hamm um die Auflösung und anschließende Neubildung des Wahlprüfungsausschusses gebeten. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion, wodurch eine Neubesetzung der Ausschussstruktur notwendig wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Wahlprüfungsausschuss mit identischem inhaltlichem Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Ausschusses bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Die Vorlage legt zudem fest, dass zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern die im Wahlprüfungsausschuss nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Mitgliedern gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt.
Der Oberbürgermeister ist gemäß der geltenden Gemeindeordnung bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen durch die Neubesetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 24.Fortschreibung Schulentwicklungsplanung FörderschulenZur Vorlage · 0611/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0611/22_VL befasst sich mit der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen der Stadt Hamm auf Grundlage eines externen Gutachtens. Der Rat soll die Fortschreibung zur Kenntnis nehmen und verschiedene Maßnahmen beschließen. Dazu gehört die Einleitung von Planungen zur Deckung des Raumbedarfs an der Erich-Kästner-Schule sowie die Entwicklung eines neuen Flächenmanagements für die gemeinsam genutzten Gebäude der Lindenschule und Jahnschule. Für die Erich-Kästner-Schule wird vorgeschlagen, das Primarangebot vorerst beizubehalten und eine mögliche Auflösung erst bei sinkenden Schülerzahlen in den kommenden fünf bis acht Jahren zu prüfen. Zur Deckung des Raumbedarfs sollen Raumreserven genutzt und Interimslösungen wie Pavillons geprüft werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der qualitativen Weiterentwicklung der Beschulung und der Berücksichtigung steigender Schülerzahlen durch höhere Geburtenraten sowie den Ausbau der Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27. Im Bereich der Kitas sollen der Übergang zur Grundschule und die Unterstützung bei Zuzügen aus dem Ausland durch ein Ankommensprogramm untersucht werden. Zudem wird die Einführung einer Beitragsfreiheit für die Offene Ganztagsschule (OGS) sowie die Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung durch den Schulträger vorgeschlagen, um die Beteiligung zu erhöhen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung jährliche Zusatzkosten von etwa 1.509.000,00 Euro verursachen würde, für die aktuell keine Haushaltsmittel vorgesehen sind. Das Gutachten wird den Schulkonferenzen zur Stellungnahme vorgelegt.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- Fortschreibung Schulentwicklungsplanung FörderschulenZur Vorlage · 0611/22_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Förderschulen zur Kenntnis genommen und verschiedene Maßnahmen beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Planungen zur Deckung des akuten Raumbedarfs an der Erich-Kästner-Schule einzuleiten. Zudem soll für das gemeinsam von der Lindenschule und der Jahnschule genutzte Schulgebäude an der Dortmunder Straße ein neues Flächenmanagement entwickelt werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der Beschlüsse liegt auf der qualitativen Weiterentwicklung der Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf. Die Verwaltung soll die Entwicklung der Schülerzahlen fortlaufend beobachten. Sollten die Zahlen erneut sinken, ist eine Neubewertung der Situation sowie eine Prüfung über das weitere Vorhalten einer Primarstufe an der Erich-Kästner-Schule vorgesehen.
Die Vorlage berücksichtigt Stellungnahmen der beteiligten Förderschulen. Dabei wurde angemerkt, dass die aktuellen Schülerzahlen bereits über den Prognosen des Gutachtens liegen. Zudem besteht der Wunsch, den Schülerspezialverkehr an die Zeiten der offenen Ganztagsbetreuung anzupassen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dies zulassen. Die Verwaltung hat zu den Anmerkungen der Schulen Kommentare abgegeben, unter anderem zur Raumsituation und zur Ausstattung der Küchenbereiche. Das Gutachten sowie die Beschlussvorlage sollen den Schulkonferenzen zur Information und Stellungnahme vorgelegt werden.
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- 29.03.2022 · Rat
- 25.Maßnahmen für die Offenen Ganztagsschulen in HammZur Vorlage · 0637/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Hamm hat eine Beschlussvorlage (0637/22_VL) vorgelegt, die bauliche und organisatorische Maßnahmen für verschiedene Offene Ganztagsschulen (OGS) umfasst. Ziel ist die Vorbereitung auf einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für die erste Jahrgangsstufe ab dem Schuljahr 2026/27, der bis 2029/30 alle Jahrgangsstufen des Primarbereichs umfassen soll. Die Verwaltung strebt dabei eine Betreuungsquote von 80 % an.
Die Vorlage sieht vor, dass der Rat die aufgeführten Maßnahmen beschließt, wobei bei unzureichenden Haushaltsmitteln eine Priorisierung erfolgt. Für die Umsetzung sind ein städtischer Eigenanteil von 1.435.000 € sowie Fördermittel in Höhe von etwa 2.300.000 € vorgesehen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Aufhebung des Baubeschlusses zur Aufstockung der Von-Vincke-Schule zugunsten eines ebenerdigen Erweiterungsbaus.
An der Selmigerheideschule ist aufgrund von Flächenmangel die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen Erweiterungsbau vorgesehen. Für die Bodelschwinghschule wird ein Erweiterungsbau zur Kapazitätserweiterung geplant. Weitere Maßnahmen umfassen die Ausschreibung von Planungsleistungen für einen neuen Speiseraum an der Theodor-Heuss-Schule sowie für die Freiligrathschule. An der Johannesschule ist zudem die Wärmedämmung der OGS-Dächer sowie die Erstellung eines Schulraumkonzepts durch ein Gutachterbüro vorgesehen. Für weitere Schulen wie die Kettelerschule oder die Jahnschule/Lindenschule wird die Erarbeitung pädagogisch-räumlicher Konzepte in einer Planungsphase Null empfohlen. Die endgültige Entscheidung über Baumaßnahmen soll dem Rat nach Abschluss der Leistungsphase 3 vorgelegt werden.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 26.Projekt „Jugend Stärken: Brücken in die Eigenständigkeit“Zur Vorlage · 0684/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm soll die Durchführung des Modellprogramms „Jugend stärken: Brücken in die Eigenständigkeit“ für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2027 beschließen. Die Umsetzung des Projekts steht unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung sowie der Projektbewilligung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Jugendamt der Stadt Hamm fungiert dabei als Antragstellerin und Träger der Jugendhilfe und trägt die Verantwortung für die finanzielle Abwicklung, während das Kommunale Jobcenter Hamm AöR die organisatorische Umsetzung übernimmt.
Das Projekt richtet sich an 500 junge Menschen im Alter zwischen 15 und 26 Jahren. Ziel ist die Entwicklung individueller Integrationspläne für alle Teilnehmenden. Die Gesamtaufwendungen für das Programm belaufen sich auf 1.090.553 Euro. Davon entfallen 423.024 Euro auf Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds. Der kommunale Kofinanzierungsanteil beträgt 667.528 Euro und wird aus dem Budget des Amtes für Soziales, Wohnen und Pflege bereitgestellt.
Die Kostenstruktur setzt sich aus Personalkosten in Höhe von 899.844 Euro, inklusive einer kalkulierten Dynamisierung von zwei Prozent, sowie Restkostenpauschalen in Höhe von 190.708 Euro zusammen. Die Berechnung der Personalkosten durch das fördernde Ministerium erfolgt auf Basis von Fallpauschalen. Die Stadt Hamm und das Kommunale Jobcenter Hamm AöR stellen die erforderlichen Mittel gemäß den städtischen Regelwerken zur Verfügung.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 27.Menschlich.Lebenswert.Innovativ - Strategie für das digitale HammZur Vorlage · 0656/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0656/22 legt dem Rat die Digitalisierungsstrategie „Menschlich.Lebenswert.Innovativ - Strategie für das digitale Hamm“ zur Entscheidung vor. Die Erarbeitung dieser Strategie erfolgte im Auftrag der Verwaltung aus der Grundsatzvorlage 0400/21 vom 29. Juni 2021.
Der Entwicklungsprozess begann im August 2021 und wurde in vier Phasen unterteilt: Kompetenzentwicklung, Entwicklung einer Vision, Projektentwicklung sowie Konsolidierung. An der Erstellung beteiligte sich eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe, der die Verwaltungsspitze, Fachbereichsleitungen, Amtsleitungen, die Datenschutzbeauftragte, die Gleichstellungsbeauftragte sowie Vertreter des Personalrates und politische Vertreter angehörten. Der Prozess wurde zudem wissenschaftlich durch die Firma Niehaves & Friends GmbH begleitet.
Das Ergebnis der Strategie umfasst eine als Zielbild definierte Vision sowie fünf ausgewählte Handlungsfelder. Darin enthalten sind 15 Leitprojekte, die über bereits laufende, geförderte oder gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen hinausgehen. Die Vision dient künftig als Maßstab für die Auswahl und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in der Stadt. Die Strategie bietet einen Überblick über bestehende sowie neu entwickelte Projekte. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen sind bei Bedarf gesonderte Beschlüsse erforderlich. Mit der Verabschiedung der Strategie sollen zudem die Voraussetzungen geschaffen werden, um an Förderprogrammen im Bereich Smart City auf Bundes- und Landesebene teilzunehmen, wie etwa an den Modellprojekten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 21.03.2022 · Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung
- 28.Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt HammZur Vorlage · 0668/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0668/22_VL wird die Einführung der Ehrenamtskarte NRW in der Stadt Hamm zum 1. Juli 2022 beantragt. Der Rat soll die Einführung der Karte unter Festlegung der Vergabekriterien und Vergünstigungen beschließen sowie die Verwaltung mit dem Abschluss der notwendigen Vereinbarung mit dem Land Nordrhein-Westfalen beauftragen. Die Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Die landesweiten Kriterien für den Erhalt der Karte setzen ein Engagement von mindestens 250 Stunden pro Jahr bzw. fünf Stunden pro Woche voraus. Die kommunalen Kriterien für Hamm umfassen ein Mindestalter von 16 Jahren, einen Wohnsitz sowie einen Einsatzort in der Stadt sowie eine Mindestdauer des Engagements von zwei Jahren. Die Gültigkeit der Karte ist auf drei Jahre befristet.
Für die finanzielle Umsetzung ist für das Jahr 2022 eine Auszahlung von 3.000 Euro vorgesehen, wobei das Land Nordrhein-Westfalen eine einmalige Anschubfinanzierung für die Öffentlichkeitsarbeit bereitstellt. Der städtische Eigenanteil liegt für 2022 bei null Euro. Für das Jahr 2023 werden wiederkehrende Kosten von etwa 1.000 Euro veranschlagt, die unter anderem die Druckkosten der Karten beinhalten. Die Verwaltung wird die politischen Gremien Anfang 2023 über die ersten Erfahrungen bei der Einführung und Nutzung informieren. Die Vergünstigungsangebote werden auf der offiziellen Webseite der Ehrenamtskarte veröffentlicht und laufend aktualisiert.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 29.Abschluss jeweils einer Zusatzvereinbarung zu den Verträgen zwischen der Stadt Hamm und dem Katholischen Sozialdienst e. V. sowie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. über die Schuldnerberatung in HammZur Vorlage · 0683/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rat eine Beschlussvorlage zur Erweiterung der Schuldner- und Insolvenzberatung vorgelegt. Ziel ist der Abschluss von Zusatzvereinbarungen zu den bestehenden Verträgen mit dem Katholischen Sozialdienst e. V. sowie der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V.
Die Vorlage sieht vor, unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Landesförderung, zusätzliche Stellenanteile für die Verbraucherinsolvenzberatung zu finanzieren. Konkret sollen beim Katholischen Sozialdienst e. V. ein zusätzlicher Anteil von 0,75 Stellen und bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e. V. ein Anteil von 0,25 Stellen durch Kofinanzierung abgedeckt werden. Hintergrund ist ein Förderaufruf des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, der eine Erhöhung der Fördermittel für die Verbraucherinsolvenzberatung vorsieht.
Da die Landesförderung die tariflichen Personalkosten sowie Sach- und Overheadkosten nicht vollständig abdeckt, übernimmt die Stadt Hamm die verbleibenden Kostenanteile. Für das Jahr 2022 sind hierfür Aufwendungen in Höhe von 19.250 Euro vorgesehen. Die weiteren jährlichen Aufwendungen belaufen sich für die Jahre 2023 bis 2025 auf 7.150 Euro, 7.400 Euro beziehungsweise 7.600 Euro. Der städtische Eigenanteil für den betrachteten Zeitraum wird mit insgesamt 41.400 Euro beziffert. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 30.Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung in der frühkindlichen Bildung – Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen von Kindertageseinrichtungen in der Stadt HammZur Vorlage · 0692/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der strategischen Bedarfsplanung für die frühkindliche Bildung in Hamm auf Grundlage eines Beschlusses vom 14. Dezember 2021. Die Planung umfasst verschiedene Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen, die unter anderem durch Investorenmodelle mit einer Mietvertragslaufzeit von 20 Jahren realisiert werden sollen. Durch den Ausbau entstehen voraussichtlich jährliche Mehraufwendungen von etwa 2.160.000 Euro, denen jährliche Mehrerträge von circa 1.188.000 Euro gegenüberstehen.
Das Vorhaben beinhaltet konkrete Projekte wie den Ersatzbau der Kita „Waldorfhaus“ im Sozialraum Mitte sowie den Neubau der Kita „Am Tierpark“, wodurch die Kapazität von 55 auf 85 Plätze steigt. Weitere Maßnahmen betreffen die Erweiterung der Kitas „Zauberblument“, „Schwalbennest“ und „Villa Kunterbunt“, wobei letztere durch den Ersatzbau die Gruppenanzahl von drei auf vier und die Platzanzahl von 5angerschaft 55 auf 65 erhöht. Im Sozialraum Heessen ist die Erweiterung einer Einrichtung des DJK SV Eintracht 22/26 Heessen e.V. von 40 auf 65 Plätze vorgesehen.
Zudem sind Umstrukturierungen in der Kita „Große Werlstraße“ im Sozialraum Pelkum sowie Erweiterungen der Einrichtung „Haus 2“ geplant. Für die neuen Einrichtungen übernimmt die Stadt einen freiwilligen, vertraglichen Betriebskostenzuschuss in Höhe des verbleibenden Trägeranteils. Die Inbetriebnahme mehrerer Projekte ist für das Kindergartenjahr 2023/24 oder 2024/25 vorgesehen. Weitere Neubauten in den Sozialräumen Osten/Uentrop, Pelkum und Herringen befinden sich in der weiteren Planung.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 31.Resolution zur Verlegung der NotfallpraxisZur Vorlage · 0753/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung vom 29. März 2022 einer Resolution zugestimmt, die sich gegen die dauerhafte Verlegung der Notfallpraxis ausspricht. Die Vorlage 0753/22_VL basiert auf einer einstimmigen Empfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit aus der Sitzung vom 21. März 2022.
Gegenstand der Resolution ist die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL), die Notfallpraxis vom zentralen Standort am St. Marien-Hospital in der Hammer Innenstadt zur St. Barbara-Klinik im Nordwesten der Stadt zu verlegen. Der Rat lehnt diese dauerhafte Ansiedlung am Stadtrand ab. In der Begründung wird angeführt, dass die bisherige Verlagerung nach Heessen als zeitlich begrenzte Maßnahme zur Sicherung des Infektionsschutzes während der Corona-Pandemie kommuniziert wurde. Es fanden laut Vorlage keine Gespräche zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung und der Stadt Hamm über eine dauerhafte Verlegung statt.
Die Resolution führt weiter aus, dass eine zentrale Erreichbarkeit für die medizinische Grundversorgung aus allen Stadtbezirken notwendig sei. Eine Verlagerung an den Stadtrand könne die Gesundheitsversorgung für mobil eingeschränkte sowie sozial schwache Gruppen beeinträchtigen. Zudem wird die Befürchtung geäußert, dass die Ambulanzen der Innenstadtkrankenhäuser durch die Entscheidung stärker beansprucht werden könnten. Der Rat fordert die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe auf, die Entscheidung zu überprüfen und im Dialog mit der Stadt Hamm eine einvernehmliche Lösung für einen zentralen Standort zu finden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 32.KulturFest h4 und KulturSommer 2022Zur Vorlage · 0685/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die geplanten Aktionen und Veranstaltungen des KulturFests h4 sowie des KulturSommers 2022 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragt. Die Durchführung erfolgt unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Unter der neuen Dachmarke „KulturSommer #h4“ sollen verschiedene kulturelle Angebote der Stadt gebündelt und gemeinsam beworben werden. Der Veranstaltungszeitraum erstreckt sich vom Auftakt mit der KulturNacht am 13. Mai 2022 bis zum abschließenden KulturFest am Wochenende vom 9. bis 11. September 2022. Zu den geplanten Elementen gehören unter anderem der KunstDünger mit Straßentheater, die KulturZeit im Kurhausgarten sowie die Teilnahme an dem Projekt „!Sing - Day of Song!“. Zudem sind Konzertreihen auf dem Martin-Luther-Platz, ein KulturKino an der Kanalkante sowie eine „School’s Out Party“ vorgesehen.
Die finanzielle Planung sieht für die Rahmenplanungen und das KulturFest einen Gesamtaufwand von 200.000 Euro vor. Davon sollen 150.000 Euro durch Zuwendungen gedeckt werden, woraus sich ein städtischer Eigenanteil von 50.000 Euro ergibt. Die Mittel stehen zur Verfügung. Die Verwaltung prüft zudem weitere mögliche Veranstaltungen und die Einbindung privater Angebote unter der Dachmarke. Die Umsetzung der einzelnen Programmpunkte bleibt von der aktuellen pandemischen Lage abhängig.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft
- KulturFest h4 und KulturSommer 2022Zur Vorlage · 0685/22_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Ergänzungsbeschlussvorlage die geplanten Aktionen und Veranstaltungen des KulturFests h4 sowie des KulturSommers 2022 zur Kenntnis genommen. Mit diesem Beschluss wird die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung der kulturellen Maßnahmen voranzutreiben. Die Durchführung der Veranstaltungen steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
Zusätzlich wurde auf Beschluss des Ausschusses für Kultur, Kreativwirtschaft und Städtepartnerschaft eine Erweiterung des Programms festgelegt. Der „Tag des offenen Denkmals“, der am 11. September 2022 stattfindet, wird in das KulturFest h4 sowie in den KulturSommer integriert. Die Vorlage dient somit der formalen Einbindung dieses Termins in die bestehende Veranstaltungsreihe.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 33.Nutzungs- und Entgeltordung für Räumlichkeiten der Volkshochschule HammZur Vorlage · 0690/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur neuen Nutzungs- und Entgeltordnung für die Räumlichkeiten der Volkshochschule Hamm im Heinrich-von-Kleist-Forum vorgelegt. Hintergrund der Neuregelung ist der Übergang der Bewirtschaftung des Gerd-Bucerius-Saals von der Hallenmanagement Hamm GmbH auf die Volkshochschule zum 1. Januar 2022. Durch die Zusammenführung der Verantwortlichkeiten für die Vermietung und Vermarktung aller Räumlichkeiten im Forum wird eine einheitliche Grundlage für die Überlassung geschaffen.
Die Ordnung regelt die Entgelte für die Nutzung verschiedener Räume, darunter der Gerd-Bucerius-Saal, das Foyer, die Küche sowie Seminar- und Vortragsräume. Die Gebühren für die Räumlichkeiten sind als Pauschalen für Halbtages- oder Tagesnutzung festgesetzt. Von der Entrichtung dieser Nutzungsentgelte sind städtische Ämter sowie Vereine und Institutionen befreit, sofern die Veranstaltungen inhaltlich den Zielen der Volkshochschule oder der Stadtbüchereien entsprechen.
Die Vorlage sieht vor, dass die Festlegung von Entgelten für Technik, Medien und spezifische Dienstleistungen, wie etwa Umbau- oder Reinigungsarbeiten, künftig in der eigenverantwortlichen Zuständigkeit der Volkshochschule liegt, um flexibel auf wechselnde Anforderungen reagieren zu können. Die Kosten für technische Hilfsmittel wie Beamer oder Beschallungsanlagen sowie personelle Dienstleistungen sind separat aufgeführt. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage erhoben.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 17.03.2022 · Ausschuss für Schule und Ausbildung
- 34.Anpassung der Nutzungsordnung für städtische Räume und FreiflächenZur Vorlage · 0708/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0708/22 eine Anpassung der Nutzungsordnung für städtische Räume und Freiflächen beantragt. Ziel der Änderung ist die Ergänzung des Geltungsbereichs unter dem Punkt 1.2 der bestehenden Ordnung.
Hintergrund der Vorlage ist eine organisatorische Änderung, nach der die Bewirtschaftung des Gerd-Bucerius-Saals zum 1. Januar 2022 von der Hallenmanagement Hamm GmbH auf die Volkshochschule übergegangen ist. Damit liegen die Vermietung und Vermarktung dieses Veranstaltungsraums sowie der weiteren Räumlichkeiten der Volkshochschule im Heinrich-vom-Kleist-Forum nun in der Verantwortung der Volkshochschule.
Zudem wird auf eine bereits beschlossene Nutzungs- und Entgeltordnung für das Gustav-Lübke-Museum verwiesen. Damit diese spezifische Ordnung wirksam werden kann, muss die allgemeine Nutzungsordnung der Stadt Hamm entsprechend angepasst werden. Durch die vorgeschlagene Ergänzung des Begriffs „in der Volkshochschule (inkl. Gerd-Bucerius-Saal)“ im zweiten Abschnitt des Geltungsbereichs wird klargestellt, dass die allgemeine Ordnung nicht für Räumlichkeiten gilt, für die eigene Nutzungsordnungen bestehen. Dies umfasst neben der Volkshochschule auch Schloss Oberwerries, das Gustav-Lübke-Museum sowie die Hallenmanagement GmbH. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Anpassung werden nicht ausgewiesen.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 35.6. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Hamm vom 15. November 2000 Hier: Berücksichtigung Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)Zur Vorlage · 0651/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 0651/22_VL wird die sechste Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Hamm vorgelegt. Kernstück der Neuregelung ist die Einführung eines Befreiungstatbestandes für Assistenzhunde, um die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes umzusetzen. Zudem wird eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, die es dem Amt für Finanzen und Controlling ermöglicht, die Voraussetzungen für eine solche Befreiung zu überprüfen. Die bestehenden Steuersätze bleiben von dieser Änderung unberührt. Aufgrund der Annahme von maximal fünf zusätzlich steuerbefreiten Assistenzhunden wird mit einem jährlichen Minderertrag von etwa 450,00 € gerechnet. Die Stadt Hamm verzeichnet aktuell rund 12.300 meldepflichtige Hunde mit einem jährlichen Aufkommen von 1,15 Mio. €.
Die Vorlage enthält zudem redaktionelle Anpassungen sowie Regelungen zu den Pflichten der Hundehalter. Die Antragsfrist für die jährliche Zahlungsweise wird vom 31. Dezember auf den 15. Dezember vorverlegt. Hunde müssen innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme, nach Erreichen des Alters von drei Monaten oder nach einem Zuzug beim Oberbürgermeister, dem Amt für Finanzen und Controlling oder den Bürgerämtern angemeldet werden. Eine Abmeldung ist ebenfalls innerhalb von zwei Wochen bei Veräußerung, Verlust, Tod oder Wegzug vorzunehmen, wobei die Steuermarke zurückzugeben ist. Die Hundesteuermarke muss am Hund sichtbar befestigt sein; bei Verlust kann eine neue Marke gegen eine Gebühr von 2,50 € beantragt werden. Ordnungswidrigkeiten entstehen durch versäumte Anmeldungen, fehlende Kennzeichnung oder unvollständige Halterdaten. Die Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 36.Erste Änderungssatzung der Satzung der Stadt Hamm für die Benutzung der städtischen Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge mit GebührenordnungZur Vorlage · 0679/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0679/22_VL behandelt die erste Änderungssatzung der Satzung der Stadt Hamm für die Benutzung der städtischen Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge sowie die dazugehörige Gebührenordnung. Ziel der Änderung ist eine Anpassung der Gebührenstruktur, da die Kosten pro Unterbringungsplatz aufgrund sinkender Belegungszahlen gestiegen sind.
Die Neuregelung sieht eine Erhöhung der monatlichen Grundgebühr von 266,81 Euro auf 340,33 Euro pro Platz und Person vor. Im Gegenzug sinkt die Verbrauchsgebühr von 32,21 Euro auf 29,38 Euro pro Person. Für Personen, die Leistungen nach dem SGB II, VIII oder XII beziehen, werden gestaffelte Sätze angewandt, die sich nach der Haushaltsgröße richten. So beläuft sich die monatliche Gesamtgebühr für eine Person in einem solchen Haushalt auf 369,71 Euro, während der Betrag bei einer siebenköpfigen Haushaltsgröße auf 156,35 Euro sinkt. Jede weitere Person in diesen Haushalten wird mit 124,61 Euro berechnet. Für alle übrigen Personen gilt ein einheitlicher Betrag von 369,71 Euro pro Person.
Die Gebühren, die aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr bestehen, dürfen die Kostendeckung nicht überschreiten. Die Grundgebühr orientiert sich dabei an den durchschnittlichen Kosten für Kaltmiete, Betriebskosten und Personalkosten im Verhältnis zur Belegung. Das geplante Inkrafttreten der Änderung ist der 1. Mai 2022. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine Bedenken gegen die Vorlage angemeldet. Verstöße gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 17.03.2022 · Ausschuss für Gleichstellung und Vielfalt
- Erste Änderungssatzung der Satzung der Stadt Hamm für die Benutzung der städtischen Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge mit Gebührenordnung
- Erste Änderungssatzung der Satzung der Stadt Hamm für die Benutzung der städtischen Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge mit GebührenordnungZur Vorlage · 0679/22_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der vorliegenden Ergänzungsbeschlussvorlage 0679/22_ER-1 wird dem Rat der Stadt Hamm die „Erste Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der städtischen Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge mit Gebührenordnung“ zur Entscheidung vorgelegt. Die Neukalkulation der Gebühren basiert auf veränderten Berechnungsgrundlagen seit der ursprünglichen Satzung von 2018.
Die Änderung sieht eine Anpassung der Gebührenstruktur vor, die sich aus einer Grundgebühr und einer Verbrauchsgebühr zusammensetzt. Die Grundgebühr pro Monat und Haushalt erhöht sich um 73,52 Euro. Dieser Anstieg resultiert aus einer Reduzierung der Unterbringungsplätze von 1.176 im Jahr 2018 auf 753 im Jahr 2021, während der personelle und administrative Aufwand nahezu unverändert blieb. Im Gegensatz dazu sinkt die Verbrauchsgebühr pro Person und Platz um 2,83 Euro pro Monat. Grund hierfür ist eine stärkere Reduzierung der kalkulierten Gesamtvorauszahlungen für Heizung, Strom sowie Wasser und Abwasser im Vergleich zum Rückgang der Platzkapazitäten.
Die Verwaltung führt aus, dass im Jahr 2021 rund 82 Prozent der Gebühren über Transferzahlungen nach dem SGB und dem AsylbLG beglichen wurden. Die Erhebung der Gebühren dient der Abbildung von Ertrag und Aufwand innerhalb der zuständigen Organisationseinheiten. Durch die Neukalkulation wird eine Ertragserhöhung gegenüber der Haushaltsplanung von 75.000 Euro für das Jahr 2022 und etwa 115.000 Euro in den Folgejahren erwartet. Aktuelle Entwicklungen bei den Energiepreisen sind in der vorliegenden Kalkulation noch nicht berücksichtigt. Sollte die Verbrauchsgebühr von 369,71 Euro nicht mehr kostendeckend sein, wird eine angepasste Satzung vorgelegt.
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- 29.03.2022 · Rat
- 37.Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Hamm zum 31.12.2018Zur Vorlage · 0700/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 29. März 2022 den geprüften Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr zum 31. Dezember 2018 bestätigt. Die vorliegende Beschlussvorlage 0700/22 legt fest, dass der Abschluss eine Bilanzsumme von 1.846.531.677,38 Euro sowie einen Jahresüberschuss von 8.415.040,44 Euro ausweist. Der daraus resultierende Überschuss wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Die Erstellung des Entwurfs erfolgte im Oktober 2021 durch die zuständige Kämmerei und wurde durch den Oberbürgermeister bestätigt. Zur Überprüfung der Richtigkeit des Abschlusses sowie des Lageberichts wurde der Rechnungsprüfungsausschuss tätig. Dieser zog für die Prüfung eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hinzu. Die WIBERA Wirtschaftberatung AG erteilte nach Abschluss der Prüfung am 15. November 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Gesamtabschluss und den dazugehörigen Lagebericht der Stadt Hamm.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Abschluss unter Berücksichtigung des externen Prüfungsberichts ebenfalls geprüft. Die Vorlage enthält zudem den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses sowie den Entwurf des Gesamtabschlusses für das Vorjahr 2017 zur Information.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 38.Entlastung des Oberbürgermeisters für den Gesamtabschluss der Stadt Hamm zum 31.12.2018Zur Vorlage · 0701/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 29. März 2022 über die Entlastung des Oberbürgermeisters für den Gesamtabschluss der Stadt zum 31. Dezember 2018 entschieden. Die Beschlussvorlage 0701/22_VL basierte auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildete die Feststellung des Rechnungsprüfungsausschusses aus einer Sitzung vom 2. März 2022. Der Ausschuss stellte fest, dass der Gesamtabschluss 2018 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzgesamtlage der Stadt Hamm einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche vermittelt. Dabei wurde bestätigt, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden. Zudem wurde festgestellt, dass der Gesamtlagebericht in wesentlichen Belangen mit dem Abschluss übereinstimmt und die Chancen sowie Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Aufgrund dieser Einschätzung empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat, dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen. Die Vorlage hielt zudem fest, dass dem Oberbürgermeister im Rahmen der Abstimmung über die eigene Entlastung kein Stimmrecht zukommt. Die Entscheidung über die Entlastung wurde daher formal von der Beschlussfassung zur Bestätigung des Gesamtabschlusses und zur Behandlung des Jahresergebnisses getrennt.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 39.Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt HammZur Vorlage · 0469/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0469/21_VL regelt die Einführung einer Richtlinie zur Genehmigung von Elektro-Ladesäulen im öffentlichen Straßenraum der Stadt Hamm. Ziel der Richtlinie ist die Etablierung eines transparenten und diskriminierungsfreien Genehmigungsverfahrens für straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnisse. Die Regelung umfasst Vorgaben zu Standortkriterien, Lade- und Bezahlsystemen sowie zum Flächenschutz.
Nach den Vorgaben der Richtlinie darf die Belegung von öffentlichen Parkplätzen auf maximal 5 Prozent begrenzt werden. Zudem gilt eine Begrenzung auf 5 Prozent der Parkplätze auf einer 200 Meter langen Strecke. Die Parkhöchstdauer ist auf den Ladevorgang oder maximal drei Stunden festgesetzt. Technische Anforderungen beinhalten die Einhaltung der Ladesäulenverordnung, die Gewährleistung der Roaming-Fähigkeit sowie eine Reaktionszeit bei der Störungsbehebung von maximal acht Stunden an Werktagen zwischen 8 und 20 Uhr. Eine Mindestgehwegbreite von 1,50 Metern ist einzuhalten.
Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse sind beim Tiefbau- und Grünflächenamt einzureichen und müssen detaillierte Angaben zu Standort, Leistung und technischen Plänen enthalten. Anträge auf Aufbruchgenehmigungen sowie verkehrsrechtliche Anordnungen müssen mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Der Netzanschluss ist bei den Stadtwerken Hamm zu beantragen. Die Erlaubnis ist auf sieben Jahre befristet und setzt eine Inbetriebnahme innerhalb von sechs Monaten nach Unanfechtbarkeit voraus. Die Richtlinie trat am 1. Juni 2022 in Kraft; Gebühren für die Genehmigung werden derzeit nicht erhoben.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 40.Wasserstoffallianz Westfalen GmbH – Aufnahme des Kreises UnnaZur Vorlage · 0728/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0728/22 sieht die Aufnahme des Kreises Unna als Mitgesellschafter der Wasserstoffallianz Westfalen GmbH vor. Ziel dieser Maßnahme ist die Etablierung der Region Westfalen als Zentrum der Wasserstoffwirtschaft sowie der Aufbau einer interkommunalen Wasserstoffwertschöpfungskette. Durch die Beteiligung des Kreises Unna sollen Synergieeffekte genutzt und Doppelstrukturen in der Region vermieden werden.
Im Zuge der Erweiterung der Gesellschafterstruktur ist eine Erhöhung des Stammkapitals der Gesellschaft von 25.000 Euro auf 28.000 Euro vorgesehen. Im Anschluss daran sollen 2/7 der Geschäftsanteile an den Kreis Unna abgetreten werden. Dies erfordert eine entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages. Mit der neuen Struktur wird die Besetzung der Gesellschafterversammlung angepasst: Der Rat der Stadt Hamm entsendet künftig fünf Mitglieder, während der Kreistag des Kreises Unna zwei Mitglieder stellt. Der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Person wird als Vertreter in die Versammlung berufen.
Die inhaltliche Zusammenarbeit umfasst unter anderem die Durchführung von jährlichen Veranstaltungen im Kreis Unna sowie die Einbeziehung des Gebiets in Studien und Machbarkeitsanalysen zur Infrastrukturentwicklung. Zudem soll ein Projektmanager einen Tag pro Woche für Beratungen von Unternehmen vor Ort im Kreis Unna zur Verfügung stehen. Die Betriebskosten der Gesellschaft werden anteilig nach den Geschäftsanteilen von den Gesellschaftern getragen. Der Sitz der Gesellschaft verbleibt in Hamm.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 23.03.2022 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen
- 23.03.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 41.Programm zur Förderung von PV-AnlagenZur Vorlage · 0730/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat für das Jahr 2022 die Einrichtung eines kommunalen Förderprogramms zur Unterstützung von Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Das Programm mit dem Namen „Hammer PV“ zielt darauf ab, den Ausbau erneuerbarer Energien im Stadtgebiet zu fördern. Die Umsetzung der entsprechenden Richtlinie wurde der Verwaltung übertragen.
Finanziert wird das Vorhaben durch Mittel aus der sogenannten Billigkeitsrichtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen. Für das Förderprogramm sind insgesamt 50.000 Euro vorgesehen, während für eine begleitende Werbekampagne 10.000 Euro veranschlagt wurden. Die Mittel stammen aus Kompensationszahlungen der Landesregierung, die zur Unterstützung kommunaler Klimaschutzmaßnahmen bereitgestellt werden.
Das Förderprogramm richtet sich an Hausbesitzer, Vermieter sowie Mieter. Die finanzielle Unterstützung für Photovoltaik-Anlagen beträgt 100 Euro pro angefangener Kilowatt-Peak (kWp), wobei der Zuschuss auf maximal 2.000 Euro pro Anlage und Antragsteller begrenzt ist. Für Stecker-Photovoltaik-Anlagen wird eine Pauschale in Höhe von 200 Euro gewährt. Der Start des Programms ist für den 1. April 2022 geplant. Die zeitliche Befristung des Programms auf das Jahr 2022 ergibt sich aus den Vorgaben der landesweiten Billigkeitsrichtlinie. Das Rechnungsprüfungsamt hat die Vorlage ohne Bedenken geprüft.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 42.Umbesetzungen in städtischen AusschüssenZur Vorlage · 0599/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Hamm am 29. März 2022 wurde über verschiedene Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen entschieden. Die Beschlussvorlage 0599/21_VL basierte auf einem Antrag der AfD-Fraktion.
Im Ausschuss für Digitalisierung und Innovation wurde ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied für einen weiteren Bürgervertreter gewählt. Für den Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe wurden zwei Neubesetzungen vorgenommen: Eine Bürgervertreterin tritt als ordentliches Mitglied für einen Ratsherrn in den Ausschuss ein, während ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied für einen Ratsherrn nachrückt.
Ähnliche personelle Änderungen gab es im Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz. Hier wurde ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied für einen Ratsherrn bestimmt und eine Bürgervertreterin als stellvertretendes Mitglied für einen Ratsherrn berufen. Im Ausschuss für Personal und Verwaltungsmodernisierung wurde ein Bürgervertreter als ordentliches Mitglied für einen Bürgervertreter sowie ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied für einen Ratsherrn gewählt.
Im Ausschuss für Sport und Freizeit erfolgte die Wahl einer Bürgervertreterin als ordentliches Mitglied für einen Bürgervertreter sowie eines Bürgervertreters als stellvertretendes Mitglied für einen Ratsherrn. Schließlich wurden im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied für einen Ratsherrn sowie im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit ein Bürgervertreter als stellvertretendes Mitglied für einen Bürgervertreter neu besetzt. Finanzielle Auswirkungen aus diesen personellen Veränderungen wurden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- Umbesetzungen in städtischen AusschüssenZur Vorlage · 0599/21_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage mit der Nummer 0599/21_ER-1 regelt personelle Umbesetzungen innerhalb des Ausschusses für Familie, Kinder- und Jugendhilfe. Gemäß dem Beschlussvorschlag soll eine Bürgervertreterin als ordentliches Mitglied in den Ausschuss gewählt werden, um den Platz eines Ratsmitglieds zu besetzen. Zudem ist die Wahl eines Bürgervertreters als stellvertretendes Mitglied vorgesehen, um die Vakanz eines weiteren Ratsmitglieds in diesem Gremium auszugleichen.
Durch diese Neubesetzung im Ausschuss für Familie, Kinder- und Jugendhilfe verlieren die von der AfD-Fraktion beantragten Umbesetzungen in den städtischen Ausschüssen ihre Gültigkeit, sofern diese nicht explizit durch die vorliegende Regelung abgedeckt sind. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Rates am 29. März 2022 zur Entscheidung vorgelegt, nachdem sie zuvor im Hauptausschuss beraten wurde.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 43.Umbesetzung im KreispolizeibeiratZur Vorlage · 0601/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Umbesetzung im Kreispolizeibeirat vorgelegt. Der Antrag geht auf ein Ersuchen der AfD-Fraktion zurück.
Gegenstand der Vorlage ist die Wahl eines neuen ordentlichen Mitglieds für das Gremium. Ein Ratsmitglied soll als ordentliches Mitglied in den Kreispolizeibeirat gewählt werden, um den Platz eines bisherigen Bürgervertreters einzunehmen.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Hauptausschusses am 28. März 2022 beraten. Der entsprechende Beschluss wurde für die Sitzung des Rates am 29. März 2022 vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Änderung werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 44.Bestellung einer Vorsitzenden für die Kommunale Gesundheitskonferenz in der Stadt HammZur Vorlage · 0608/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0608/22_VL die Neubesetzung des Vorsitzes der Kommunalen Gesundheitskonferenz beschlossen. Die Verwaltung schlug vor, eine Stadträtin zur Vorsitzenden der Konferenz zu bestellen. Dieser Beschluss erfolgte als Reaktion auf das Ausscheiden des bisherigen Fachbereichsleiters für Jugend, Gesundheit und Soziales sowie auf eine veränderte Geschäftsverteilung innerhalb der Verwaltung.
Die Kommunale Gesundheitskonferenz wurde zuvor auf Grundlage der Vorgaben des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) durch den Rat einberufen und in ihrer Zusammensetzung festgelegt. Mit der Neubesetzung der Vorsitzenden ändert sich die personelle Leitung des Gremiums. Gemäß der Geschäftsordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz ist die Vertretung des Vorsitzes durch die Leitung des Gesundheitsamtes geregelt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Entscheidung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 21.03.2022 · Ausschuss für Soziales und Gesundheit
- 45.Neuwahl eines ordentlichen Mitgliedes im Behindertenbeirat der Stadt HammZur Vorlage · 0616/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Neubesetzung eines ordentlichen Mitglieds im Behindertenbeirat vorgelegt. Gegenstand der Vorlage 0616/22_VL ist die Wahl einer neuen Vertreterin für den Bürgermeister.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, eine Bürgervertreterin als ordentliches Mitglied in den Behindertenbeirat zu berufen. Diese personelle Änderung erfolgt auf Antrag der CDU-Ratsfraktion, um die Vakanz im Gremium zu besetzen. Mit der Neubesetzung wird die Vertretung des Bürgermeisters im Beirat neu geregelt.
Finanzielle Auswirkungen durch diese Umbesetzung werden in der Beschlussvorlage nicht aufgeführt. Der Beschluss wurde im Hauptausschuss am 28. März 2022 beraten und dem Rat zur Entscheidung am 29. März 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 46.Benennung von Delegierten hier: Mitgliederversammlung 2022 des Städtetages Nordrhein-WestfalenZur Vorlage · 0644/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0644/22 die Benennung der Delegierten für die Mitgliederversammlung 2022 des Städtetages Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Versammlung findet am 1. und 2. Juni 2022 in Essen statt und steht unter dem Motto „Lebenswertes Zuhause. Die Städte in NRW.“
Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen ist die Stadt Hamm berechtigt, sechs stimmberechtigte Delegierte zu entsenden. Der Vorschlag sieht vor, den Oberbürgermeister sowie fünf weitere stimmberechtigte Mitglieder zu benennen. Die Verteilung der Stimmen erfolgt dabei nach dem Zählverfahren Hare-Niemeyer im Verhältnis 2:2:1 zwischen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN. Die Vorgaben sehen vor, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Ratsmitgliedern bestehen soll und bei der Besetzung der Positionen sowie der Gastdelegierten der Anteil der Frauen im Stadtrat berücksichtigt wird.
Zusätzlich zur Gruppe der stimmberechtigten Delegierten besteht die Möglichkeit, weitere Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gastdelegierte zu entsenden. Die Vorlage enthält keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Der Rat hat der Vorlage in der Sitzung am 29. März 2022 zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 47.Umbesetzung im Wahlausschuss für den Wahlkreis 118 (Hamm I)Zur Vorlage · 0741/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0741/22_VL eine Umbesetzung im Wahlausschuss für den Wahlkreis 118 (Hamm I) zur Vorlage gebracht. Der Antrag, der von der FDP-Fraktion gestellt wurde, sieht die Berufung eines Bürgervertreters als stellvertretendes Mitglied für das betreffende Gremium vor.
Der Rat hat dem Vorschlag in der Sitzung am 29. März 2022 zugestimmt. Zuvor wurde die Vorlage bereits im Hauptausschuss am 28. März 2022 mit demselben Ergebnis beraten. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Änderung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 48.GremienbesetzungenZur Vorlage · 0742/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat in seiner Sitzung am 29. März 2022 über die Neubesetzung verschiedener Vertretungen in kommunalen Gesellschaften und Gremien entschieden. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sah vor, ein Mitglied aus mehreren Gremien abzuberafen und durch neue Vertreter zu ersetzen.
Im Rahmen dieser personellen Veränderungen wurde ein Mitglied aus der Gesellschafterversammlung der Sport und Freizeit Hamm gGmbH abberufen und durch eine neue Person ersetzt. Ähnliche Entscheidungen trafen die Ratsmitglieder bezüglich der Vertretung in der Gesellschafterversammlung der KIWI Bürgerwind Windkraft Hamm GmbH sowie der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH. In beiden Fällen wurde die Vertretung durch eine neue Person neu geregelt. Zudem wurde die Vertretung im Beirat für Klimaschutz und Energie der Klimaschutz und Energie Hamm gGmbH angepasst.
Die Neubesetzungen betrafen auch die MVA Hamm-Eigentümer GmbH, wobei die Vertretung sowohl in der Gesellschafterversammlung als auch im Fachbeirat durch eine neue Person ersetzt wurde. Des Weiteren wurden die Stellvertretungen in den Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten der Sparkasse Hamm, der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH sowie der Industriegebiet Westfalen GmbH neu besetzt. Die Neubesetzung der genannten Positionen erfolgte auf Wunsch der SPD-Fraktion.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 49.Umbesetzung im KreispolizeibeiratZur Vorlage · 0743/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Umbesetzung im Kreispolizeibeirat vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus diesem Gremium.
Auf Antrag der SPD-Fraktion soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Kreispolizeibeirat gewählt werden. Die Nachfolge erfolgt für das ausgeschiedene Ratsmitglied. Der Beschluss wurde im Hauptausschuss am 28. März 2022 mit einem positiven Ergebnis behandelt. Die entsprechende Entscheidung im Rat wurde am 29. März 2022 getroffen. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Änderung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 50.Umbesetzung im Integrationsrat der Stadt HammZur Vorlage · 0744/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm einen Beschlussvorschlag zur Umbesetzung im Integrationsrat vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus diesem Gremium.
Auf Antrag der SPD-Fraktion soll ein neues Mitglied für den vakanten Sitz im Integrationsrat gewählt werden. Der vorliegende Entwurf sieht vor, ein weiteres Ratsmitglied als Nachfolge für das ausgeschiedene Mitglied zu bestimmen. Mit der Umsetzung der Umbesetzung sind laut der Beschlussvorlage keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hamm verbunden. Die Vorlage wurde im Hauptausschuss sowie im Rat der Stadt Hamm zur Entscheidung vorgelegt.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 51.Entsendung eines Delegierten zur Verbandsversammlung 2021-2026 des Lippeverbandes hier: Neubenennung eines DelegiertenZur Vorlage · 0745/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0745/22 einen Antrag auf Neubesetzung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des Lippeverbandes für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus dem Gremium.
Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde vorgeschlagen, ein Ratsmitglied als Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied zu entsenden. Mit der Verabschiedung der Vorlage im Rat am 29. März 2022 wurde die Neubenennung des Delegierten für die laufende Amtsperiode des Lippeverbandes beschlossen. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Neubesetzung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 52.Umbesetzungen in städtischen Ausschüssen hier: Ausschuss für Anregungen und BeschwerdenZur Vorlage · 0747/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Hamm eine Beschlussvorlage zur Umbesetzung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vorgelegt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus diesem Gremium.
Auf Antrag der SPD-Fraktion wurde vorgeschlagen, ein neues stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss zu bestimmen. Konkret soll ein Ratsmitglied als Ersatz für das ausgeschiedene Ratsmitglied in den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden gewählt werden.
Die Vorlage wurde im Hauptausschuss am 28. März 2022 beraten und im Rat am 29. März 2022 mit der entsprechenden Entscheidung versehen. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Änderung im Ausschuss werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 53.Umbesetzung im Integrationsrat der Stadt HammZur Vorlage · 0750/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0750/22 eine Umbesetzung im Integrationsrat der Stadt beantragt. Der Antrag beruht auf einem Ersuchen der CDU-Fraktion.
Gegenstand der Vorlage ist die Wahl eines neuen Mitglieds für den Integrationsrat, um den Wegfall eines Mandats auszugleichen. Konkret soll ein Ratsmitglied für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied in das Gremium gewählt werden. Der entsprechende Beschluss wurde im Hauptausschuss sowie im Rat der Stadt Hamm behandelt. Finanzielle Auswirkungen durch diese personelle Änderung werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 54.Entsendung eines Delegierten zur Verbandsversammlung 2021 – 2026 des LippeverbandesZur Vorlage · 0751/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0751/22 die Entsendung eines neuen Delegierten zur Verbandsversammlung des Lippeverbandes für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 beantragt. Hintergrund des Antrags ist der Ausscheiden eines bisherigen Vertreters aus dem Dienst der Stadt Hamm, wodurch die Vertretung der Stadt in diesem Gremium neu besetzt werden muss.
Als Nachfolger für die vakante Position schlägt die Verwaltung den neuen Leiter des Umweltamtes vor. Mit der Entsendung dieser Person soll die Kontinuität der städtischen Vertretung in der Verbandsversammlung des Lippeverbandes sichergestellt werden. Der Beschluss wurde im Rahmen der entsprechenden Gremienprozesse vorbereitet. Finanzielle Auswirkungen durch diesen personellen Wechsel werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 55.Teileinziehung der Südstraße im Abschnitt zwischen Ostenwall und Martin-Luther-StraßeZur Vorlage · 0578/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde beauftragt, das Verfahren zur Teileinziehung der Südstraße im Abschnitt zwischen Ostenwall und der Martin-Luther-Straße/Marktplatz durchzuführen. Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte Sperrung dieses Bereichs für den regulären Autoverkehr.
Der betreffende Abschnitt der Südstraße ist als Gemeindestraße klassifiziert. Bereits seit Juni 2021 besteht im Bereich zwischen Ostenwall und der Martin-Luther-Straße eine vorläufige Verkehrsregelung, die auf einem Antrag der Ratsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP basiert. Diese Regelung umfasst ein Verbot für Fahrzeuge aller Art, wobei Radfahrer sowie der Lieferverkehr im Zeitraum von 7 bis 12 Uhr freigestellt sind. Zudem wurde der Ostenwall als abknickende Vorfahrt ausgestaltet. Die Querung der Südstraße vom Santa-Monica-Platz zur Königstraße bleibt für den Kfz-Verkehr weiterhin möglich.
Die Verwaltung führt die Teileinziehung aus, um die bisherigen Erfahrungen aus dem Verkehrsversuch straßenrechtlich abzusichern und die Verkehrsregelung dauerhaft auch für den Anliegerverkehr zu beschränken. Durch die Maßnahme sollen die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer sowie die Aufenthaltsqualität im Bereich erhöht werden. Die Erreichbarkeit von Einrichtungen wie dem Krankenhaus, dem Hotel Stadt Hamm, dem Sanitätshaus sowie der Senioreneinrichtung Medicum bleibt gewährleistet. Das Verfahren zur Teileinziehung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Straßenwegerechts Nordrhein-Westfalen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 56.4. Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 der Stadt Hamm gem. § 8a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)Zur Vorlage · 0639/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die vierte Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes 2021 beschlossen. Die Vorlage 0639/22 basiert auf den Vorgaben des § 8a des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Dieses Gesetz verpflichtet die Gemeinden zur Erstellung eines Konzepts, das die technische, rechtliche und wirtschaftliche Sinnhaftigkeit von Straßenunterhaltungsmaßnahmen sowie beitragsfähiger Straßenausbaumaßnahmen prüft.
Das Konzept dient als Übersicht über geplante Maßnahmen und ist für einen Zeitraum von fünf Jahren angelegt, wobei eine regelmäßige Aktualisierung mindestens alle zwei Jahre vorgesehen ist. Die vorliegende Fortschreibung umfasst geplante beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen, beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, teilweise einschließlich der Straßenbeleuchtung, sowie Maßnahmen an der technischen Teileinrichtung der Beleuchtung.
Die Beschlussvorlage der Verwaltung dient als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme an einem Förderprogramm des Landes. Ziel dieses Programms ist die finanzielle Entlastung der Anlieger, indem die Hälfte des umlagefähigen Aufwandes bei den aufgeführten beitragspflichtigen Maßnahmen durch Landesmittel finanziert werden kann. Die Darstellung der Maßnahmen erfolgt tabellarisch nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Das Konzept beinhaltet lediglich Maßnahmen nach dem KAG NRW; beitragsfähige Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch, wie die erstmalige Herstellung von Straßen, sind nicht Bestandteil dieser Planung.
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- 21.06.2022 · Rat
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 57.8. Ergänzung zum Abwasserbeseitigungskonzept, 6. Fortschreibung 2018, zusätzliche MaßnahmenZur Vorlage · 0603/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat die Ergänzung des Abwasserbeseitigungskonzepts (ABK), 6. Fortschreibung 2018, um zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Die Vorlage 0603/21 regelt die Aufnahme neuer Kanalbaumaßnahmen in das bestehende Konzept, welches als verbindliche Arbeitsgrundlage für die Stadt und den Lippeverband Stadtentwässerung Hamm dient.
Die Beschlussvorlage umfasst verschiedene Projekte, die nach Baubeginn für das Jahr 2022 gruppiert sind. Im Bereich der Stadtentwässerung Hamm sind die Erneuerung der Mischwasserkanalisation im Bereich Ahornallee sowie kurzfristige Sanierungen der Mischwasserkanäle in den Gebieten Oberster Kamp und Auf dem Knuf vorgesehen. Seitens der Stadt Hamm sind der Bau eines Regenwasserkanals an der Adenauerallee sowie die Umleitung der Entwässerung am Richard-Matthaei-Platz in den vorhandenen Mischwasserkanal geplant. Zudem sind Maßnahmen zur Erschließung von Baugebieten vorgesehen, darunter der Neubau eines Mischwasserkanals im Bereich An der Erlöserkirche sowie die Errichtung von Regenwasserkanälen und eines Rückhaltebeckens im Gebiet Holtkamp.
Der Lippeverband wurde beauftragt, diese Maßnahmen gemäß der bestehenden Ausführungsvereinbarung in seine Wirtschaftspläne aufzunehmen und umzusetzen. Die Verwaltung sowie der Lippeverband sind ferner mit der Erstellung der erforderlichen Planungen und dem gegebenenfalls notwendigen Grunderwerb betraut. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 58.Bebauungsplan Nr. 01.157 - An der Königstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0477/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0477/21 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 01.157 „An der Königstraße“ vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von etwa 3.800 m² im Bereich des ehemaligen Chattanoogaplatzes in der zentralen Innenstadt, südöstlich des Marktplatzes.
Ziel der Planung ist die Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Errichtung einer modernen Wohnanlage mit Mehrfamilienhäusern in Geschossbauweise. Das Vorhaben soll einen innerstädtischen Baublock vervollständigen und das Angebot an Wohnraum erweitern. Die Erschließung der neuen Gebäude soll über die bestehenden öffentlichen Verkehrsflächen der Königstraße, der Antonistraße sowie des Ostenwalls erfolgen. Im Zuge der Entwicklung ist eine Reorganisation der vorhandenen Tiefgarage durch Teilabbruch und Neubau vorgesehen, um den künftigen Stellplatzbedarf zu decken.
Das Verfahren wird als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Inhaltlich soll geprüft werden, ob die Festsetzung eines urbanen Gebiets oder eines Mischgebiets erfolgt. Dabei sollen auch Maßnahmen zur klimagerechten Quartiersentwicklung, wie etwa die Prüfung von Dachbegrünungen oder regenerativen Energien, berücksichtigt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit soll im Rahmen einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung stattfinden. Der Rat hat den Aufstellungsbeschluss in der Sitzung vom 29. März 2022 gefasst.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- 59.14. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.007 – Zeche Sachsen – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0565/21_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0565/21_VL behandelt die 14. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.007 – Zeche Sachsen. Gegenstand der Planung ist die Umwidmung einer etwa 3.464 m² großen Fläche, die bislang als öffentlicher Parkplatz genutzt wurde, in ein Gewerbegebiet. Ziel der Änderung ist die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Festsetzung einer überbaubaren Fläche von 15 m x 27 m für Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen. Die bestehende öffentliche Stellplatzanlage soll dabei in südwestlicher Richtung um etwa 15 m erweitert werden.
Die bauliche Nutzung sieht eine maximale Gebäudehöhe von etwa 15 Metern sowie eine dreigeschossige Bauweise vor. Zur Klimaanpassung sind eine Dachbegrünungspflicht sowie die Nutzung von bis zu 50 % der Fläche für Solarenergie vorgesehen. Um die Versiegelung zu begrenzen, werden unversiegelte Freiflächen und ein Erhaltungsgebot für die Vegetation festgesetzt. Zudem wird ein 20 Meter breiter Streifen entlang der Waldfläche als bebauungsfreier Pufferstreifen definiert, um einen Waldabstand von 22 Metern einzuhalten. Ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für eine Kabeltrasse der Stadtwerke Hamm wird ebenfalls eingerichtet.
Im Rahmen des Verfahrens wurden Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm, des Regionalverbands Ruhr, des Landesbetriebes Wald und Holz sowie der Feuerwehr Hamm berücksichtigt. Die Vorlage umfasst zudem die Berücksichtigung eines Blindgängerverdachtspunktes, bei dem Bodeneingriffe untersagt sind. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung der Planänderung als Satzung vor.
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- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 14. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.007 – Zeche Sachsen – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0565/21_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 0565/21_ER-1 befasst sich mit der 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.007 – Zeche Sachsen. Der Entwurf sieht vor, die Satzung sowie die dazugehörige Begründung zu beschließen. Dabei werden die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm, der Feuerwehr Hamm sowie die Anregungen des Landesbetriebes Wald und Holz und des Regionalverbands Ruhr (RVR) im Rahmen der Abwägung berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen.
Ein zentraler Punkt der Vorlage ist ein Änderungsantrag der Bezirksvertretung Heessen. Die Bezirksvertretung empfahl einstimmig, dass die Verwaltung das Angebot des RVR annimmt, gegen eine Entschädigungszahlung einen Waldsaum am Grenzübergang zum Gewerbegebiet anzulegen, um ökologische Lebensräume zu schaffen.
Die Verwaltung empfiehlt jedoch, der beantragten Änderung nicht zu folgen und die Vorlage ohne Ergänzung zu beschließen. Als Begründung führt die Verwaltung an, dass die Herstellung einer Waldrandstruktur an dieser Stelle keinen ökologischen Vorteil verspreche, da die vorhandene Gehölzstruktur bereits ökologische Wertigkeit besitze und eine Neugestaltung den Eingriff in bestehende Strukturen sowie die Entnahme von Bäumen erfordern würde. Zudem liege der Bereich außerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung. Die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht sei durch bestehende Kontrollen des Waldbesitzers bereits gewährleistet, sodass eine zusätzliche Anlage des Waldsaumes nicht erforderlich sei.
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- 29.03.2022 · Rat
- 60.1. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.053 - Loddenkamp - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0607/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0607/22_VL behandelt die erste vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 06.053 – Loddenkamp. Ziel der Änderung ist die Schaffung eines neuen Produktionsstandortes für die Firma KrampeHarex GmbH & Co. KG auf einer Fläche von etwa 8.800 m² zur Herstellung von Stahlfasern. Das Plangebiet umfasst insgesamt circa 19.390 m², wobei die Änderung primär gewerbliche Bauflächen im Nordwesten vorsieht. Geplant sind drei neue Betriebsgebäude sowie Ergänzungen zu Festsetzungen bezüglich extensiver Dachbegrünung oder der Installation von Photovoltaik und Solarwärme. Zudem soll eine zusammenhängende gewerbliche Flächennutzung sowie ein optionaler Gleisanschluss an die Werner-Bockum-Höveler Eisenbahn ermöglicht werden.
Die Planung sieht die Entnahme einer öffentlichen Planstraße zur Erschließung über die Warendorfer Straße, die Umwidmung von Grünflächen und die Eintragung eines Trassierungsstreifens zugunsten der Open Grid Europe GmbH vor. Wesentliche Festsetzungen wie die Grundflächenzahl von 0,8, die Geschossflächenzahl von 2,4 sowie maximale Gebäudehöhen bleiben bestehen. Neue Vorgaben umfassen das Verbot von Kies- oder Schottergärten sowie die Festsetzung eines Heckenstreifens.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen Stellungnahmen verschiedener Institutionen ein, darunter der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, die Stadtwerke Hamm GmbH, die Bezirksregierung Arnsberg und die IHK Dortmund. Während der Landschaftsverband auf archäologische Fundstellen hinwies, gaben die Stadtwerke und die PLEdoc GmbH Hinweise zur Erschließung der Infrastruktur. Die Verwaltung hat Anregungen zur immissionsschutzrechtlichen Zonierung redaktionell berücksichtigt und einen Einwand des Lippeverbandes zur Abwasserbeseitigung als unbegründet zurückgewiesen. Es wird vorgeschlagen, die Satzung zur Änderung sowie die Begründung vom 01.02.2022 zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 09.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Bockum-Hövel
- 61.Bebauungsplan Nr. 02.122 - Schützenstraße - hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Erneuter SatzungsbeschlussZur Vorlage · 0610/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0610/22_VL betrifft den Bebauungsplan Nr. 02.122 „Schützenstraße“ zur wohnbaulichen Nachnutzung einer etwa 8.745 m² großen Brachfläche im Stadtbezirk Uentrop. Auf dem ehemaligen Gelände der „Newcastle Barracks“ ist die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt etwa 53 öffentlich geförderten Wohneinheiten durch die Hammer Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft geplant. Die Flächennutzung sieht ein Wohngebiet sowie ein Erhaltungsgebiet vor.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Schützenstraße. Die Planung umfasst eine zweigeschossige Bauweise mit optionalen Staffelgeschossen sowie die Bereitstellung von 55 privaten Stellplätzen, womit die bauordnungsrechtliche Anforderung von 48 Plätzen überschritten wird. Die Verwaltung schätzt das zusätzliche Verkehrsaufkommen auf etwa 220 PKW-Fahrten pro Tag. Im Rahmen eines städtebaulichen Vertrags sind Maßnahmen zur Klimaanpassung, wie die Begrünung von Dachflächen und die Nutzung von Photovoltaikanlagen, vorgesehen. Aufgrund vorliegender Bodengutachten sind Bodenverbesserungsmaßnahmen zur Sanierung von Mineralölkohlenwasserstoffen erforderlich.
Im Rahmen der Abwägung wurden die Baufenster B und C um etwa drei Meter nach Norden verschoben, um die Abstände zu den angrenzenden Reihenhäusern zu vergrößern. Einwendungen von Anwohnern bezüglich der Gebäudehöhe, der Verkehrsbelastung und der Bebauungsdichte werden von der Verwaltung nach Prüfung nicht berücksichtigt. Der Bebauungsplan soll als Satzung beschlossen werden, wobei die Rechtswirksamkeit rückwirkend zum 25. Januar 2021 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Uentrop
- 62.37. Änderung des Flächennutzungsplanes – Hülskamp – hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der ÖffentlichkeitZur Vorlage · 0620/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0620/22_VL behandelt die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes „Hülskamp“ in Hamm-Heessen sowie die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035. Ziel der Planungsänderungen ist die Anpassung des Planungsrechts an die bestehende Situation sowie die Sicherung und Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs an der Ahlener Straße. Durch die Steuerung verschiedener Nutzungen, darunter Einzelhandel, Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betriebe mit sexuellem Charakter, sollen die gewerblichen und wohnlich gemischten Strukturen im Gebiet gefestigt werden.
Das betroffene Plangebiet umfasst eine Fläche von 144.971 m², die durch die Palzstraße, die Ahlener Straße, Flächen entlang des Hülskamps und die Bahnstrecke Hamm-Hannover begrenzt wird. Die inhaltlichen Änderungen sehen die Rücknahme von Mischgebiets- und Gewerbeflächen sowie die Korrektur von Grünflächen zu Gewerbeflächen im südlichen Bereich vor. Zudem ist die Ausweisung eines Sondergebiets für Lebensmittel zur Sicherung eines Nahversorgungsstandortes vorgesehen.
Die Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes werden parallel durchgeführt. Im Rahmen der Vorlage wird vorgeschlagen, die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes für den definierten Siedlungsbereich aufzustellen. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird verzichtet, da eine Unterrichtung und Erörterung der Inhalte bereits im Zeitraum von November bis Dezember 2021 stattgefunden hat.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 63.Bebauungsplan Nr. 07.035 - Hülskamp - / 8. Änderung hier: 1. Teilung des Geltungsbereichs 2. OffenlegungsbeschlussZur Vorlage · 0617/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 0617/22_VL sieht eine Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 – Hülskamp – vor. Geplant ist die Teilung des bisherigen Geltungsbereichs in die Weiterführung der 8. Änderung sowie die Neuaufstellung einer 9. Änderung. Der Fokus der 8. Änderung liegt auf der städtebaulichen Steuerung im Bereich der Palzstraße und westlich der Ahlener Straße. Ziel ist es, die Wohnnutzung in einem 19.295 m² großen Mischgebiet zu sichern und die Ansiedlung von Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen sowie Betrieben mit sexuellem Charakter auszuschließen. Damit soll die Stärkung des Nahversorgungszentrums Heessen unterstützt und ein Qualitätsverlust vermieden werden.
Die Planung passt den Planungsstand an die Baunutzungsverordnung 2017 an. Dabei werden drei Grundstücke am Vogtskamp und der Palzstraße von einem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet umgewandelt. Für die baulichen Kennzahlen werden unterschiedliche Werte festgelegt: Entlang der Ahlener Straße gelten eine Grundflächenzahl von 0,6 und eine Geschossflächenzahl von 1,2, während für die Palzstraße eine Grundflächenzahl von 0,5 und eine Geschossflächenzahl von 1,0 vorgesehen sind. Zudem werden Maßnahmen zum Klimaschutz, wie die extensive Dachbegrünung von Flachdächern und die Sicherung von Straßenbäumen, integriert.
Die Vorlage sieht die Kenntnisnahme bisheriger Beteiligungsverfahren sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 8. Änderung für die Dauer eines Monats vor. Der verkleinerte Bereich der 8. Änderung umfasst künftig etwa zwei Hektar im Norden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 64.Bebauungsplan Nr. 07.035 – Hülskamp - / 9. Änderung hier: 1. Teilung des Geltungsbereichs 2. AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0618/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0618/22_VL wird der Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Bebauungsplans Nr. 07.035 – Hülskamp in Hamm vorgelegt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 144.971 m² im Bereich zwischen der Palzstraße, der Ahlener Straße, der Straße Hülskamp und der Bahnstrecke Hamm-Hannover. Die Planung sieht eine Teilung des Geltungsbereichs der vorangegangenen 8. Änderung vor, um einen Teilbereich neu aufzustellen.
Die inhaltlichen Ziele der Änderung umfassen die Stärkung des Versorgungsbereichs an der Ahlener Straße sowie die Anpassung des Planungsrechts an die aktuelle Bestandssituation. Geplant ist unter anderem die Umwandlung eines Industriegebietes in ein Gewerbegebiet sowie die Ausweisung von Mischgebieten. Zudem soll ein Sondergebiet zur Sicherung eines Einzelhändlers festgesetzt werden. Die Planung sieht eine Steuerung von Nutzungen vor, wobei Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen und Betriebe mit sexuellem Charakter ausgeschlossen werden sollen. Der großflächige Einzelhandel wird gemäß der sogenannten „Hammer Liste“ gesteuert.
Baurechtlich ist eine Umstellung auf die BauNVO 2017 vorgesehen, um die Flächenausnutzung durch vereinheitlichte GRZ- und GFZ-Werte zu optimieren. Die Planung integriert zudem Maßnahmen zum Immissionsschutz und zur Klimaanpassung, etwa durch die Begrenzung der Bodenversiegelung, die Förderung von Grünflächen und Dachbegrünungen sowie den Erhalt von Straßenbäumen. Parallel dazu erfolgt die 37. Änderung des Flächennutzungsplans. Auf eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird verzichtet, da bereits im Rahmen der 8. Änderung eine Unterrichtung und Erörterung stattgefunden hat.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Heessen
- 65.Bebauungsplan Nr. 01.159 - Auf dem Pottkamp - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0628/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0628/22_VL wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.159 „Auf dem Pottkamp“ sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt. Das Plangebiet umfasst ein etwa 43,5 Hektar großes Areal in der Gemarkung Hamm, welches das ehemalige Gelände der Thyssen-Drahtwerke zwischen der Hafenstraße, dem Hauptbahnhof, dem Stadtquartier „Hammer Westen“ und der Dortmunder Straße einschließt.
Die Planung sieht vor, einen rechtlichen Rahmen für die Entwicklung des Industrie- und Gewerbeareals zu schaffen, der an das bestehende Siedlungsumfeld angepasst ist. Dabei sollen im östlichen und zentralen Bereich Gewerbegebiete für innovative Betriebe, Handwerk und Dienstleistungen entstehen. Im westlichen Teil des Gebiets sollen Industriegebiete gesichert und erweitert werden. Für die Gewerbeflächen sind eine Grundflächenzahl von 0,75 und eine Geschossflächenzahl von 2,0 vorgesehen, während für die Industriegebiete eine Grundflächenzahl von 0,8 sowie eine Baumassenzahl von 9,0 festgesetzt werden sollen.
Neben der Flächennutzung umfasst der Plan die Sicherung von Grün- und Verkehrsflächen sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung gemäß kommunaler Konzepte. Die Entwicklung soll zudem Verkehrsfragen und Pufferzonen zu angrenzenden Wohngebieten berücksichtigen. Parallel zur Bebauungsplanung wird eine Änderung des Flächennutzungsplans erwartet. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll gemäß Baugesetzbuch im Rahmen einer Bürgerversammlung oder durch eine Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung durchgeführt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Mitte
- Bebauungsplan Nr. 01.159 - Auf dem Pottkamp - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0628/22_ER-1 · ErgBeschluss
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsvorlage 0628/22_ER-1 behandelt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.159 mit der Bezeichnung „Auf dem Pottkamp“. Das Planungsgebiet befindet sich in der Gemarkung Hamm, in den Fluren 35 und 36, auf dem ehemaligen Gelände der Thyssen-Drahtwerke. Das Areal liegt westlich der Innenstadt, südlich der Hafenstraße und westlich des Hauptbahnhofs, angrenzend an das Stadtquartier „Hammer Westen“.
Die Verwaltung schlägt vor, den Aufstellungsbeschluss für diesen Bereich zu verabschieden. Zudem wird die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgeschlagen, welche in Form einer Bürgerversammlung oder einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung erfolgen soll.
Der Planungsbereich ist Gegenstand stadtplanerischer Überlegungen seit dem Jahr 2004. Frühere Konzepte sahen eine vorwiegend kleinteilige gewerbliche Entwicklung vor, wobei auch Erweiterungsmöglichkeiten für bestehende industrielle Betriebe berücksichtigt wurden. Ein durch ein Ingenieurbüro erarbeiteter, konkretisierter städtebaulicher Orientierungsrahmen dient nun als Grundlage für den weiteren bauleitplanerischen Prozess. Dieser Orientierungsrahmen wurde der Bezirksvertretung Hamm-Mitte bereits im März 2022 zur Kenntnis gebracht. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Rahmen als Basis für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 01.159 zu verwenden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 66.5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.013 - Oberonstraße - hier: 1. Aufstellungsbeschluss 2. Beschluss über die frühzeitige ÖffentlichkeitsbeteiligungZur Vorlage · 0648/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 0648/22_VL behandelt die fünfte Änderung des Bebauungsplans Nr. 04.013 – Oberonstraße –, der ein rund 8.600 m² großes Areal in der Gemarkung Wiescherhöfen umfasst. Das geplante Verfahren soll als beschleunigtes Aufstellungsverfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Ziel der Planung ist die Prüfung einer intensiveren Nutzung der Flächen zwischen der Titani-, Oberon- und Lohauserholzstraße sowie der Straße Auf der Geist, um die bestehende Gebäudestruktur zu ergänzen. Das Gebiet ist im Regionalplan als Allgemeiner Siedlungsbereich ausgewiesen und im Flächennutzungsplan der Stadt Hamm als Wohnbaufläche dargestellt.
Die Vorlage sieht zwei wesentliche Beschlussvorschläge vor: den Aufstellungsbeschluss für das durch Flurstücksgrenzen definierte Plangebiet sowie die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Besprechungsmöglichkeit bei der Verwaltung. Im Rahmen der Bauleitplanung sollen Maßnahmen zur Klimaanpassung und zum Klimaschutz geprüft werden, darunter Durchgrünung, versiegelungsoffene Flächen, Dachbegrünung sowie die Nutzung regenerativer Energien. Dies erfolgt im Kontext des Kommunalen Klimaaktionsplans Hamm 2020-2025 sowie der bestehenden kommunalen Leitfäden und Konzepte. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens wird auf eine Umweltprüfung verzichtet, wobei eine mögliche Berichtigung des Flächennutzungsplans gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB geprüft wird. Der Rat der Stadt Hamm soll über die förmliche Einleitung des Verfahrens entscheiden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 08.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Pelkum
- 67.31. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Hamm - An der Ostdorfstraße - hier: ÄnderungsbeschlussZur Vorlage · 0661/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Beschlussvorlage zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegt, die eine Neuausrichtung für das Areal „An der Ostdorfstraße“ im Stadtbezirk Hamm-Rhynern vorsieht. Das etwa 0,9 Hektar große Grundstück im Ortsteil Berge umfasst das Gelände des ehemaligen Gartencenters Kley an der Kreuzung Werler Straße / Ostdorfstraße. Da das Gebäude seit längerer Zeit ungenutzt ist und vorangegangene Planungsansätze für eine Nachnutzung nicht abgeschlossen werden konnten, soll das Verfahren nun mit geänderter Zielrichtung fortgeführt werden.
Im Gegensatz zu früheren Planungen, die unter anderem ein Business-Center oder ein Autohaus vorsahen, wird nun die Errichtung einer Büroimmobilie angestrebt. Hintergrund ist das Interesse eines Immobilien-Projektentwicklers aus Aachen, moderne und energieeffiziente Büroflächen an diesem Standort anzubieten. Die Verwaltung sieht die Entwicklung als stadtplanerisch sinnvoll an, da die Nachnutzung einer bereits versiegelten Brachfläche den Zielen einer ressourcenschonenden Flächenentwicklung entspricht.
Der Beschluss sieht vor, die 31. Änderung des Flächennutzungsplans parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 03.098 durchzuführen. Auf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben verzichtet, da bereits im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung Beteiligungsmöglichkeiten stattgefunden haben. Eine öffentliche Auslegung zur Stellungnahme wird nach der Konkretisierung des Planentwurfes erfolgen. Die verkehrlichen Auswirkungen auf die B63 sowie die Einhaltung städtebaulicher Qualitätsstandards sollen im weiteren Verfahren geprüft werden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- 68.Bebauungsplan Nr. 03.098 - An der Ostdorfstraße - hier: AufstellungsbeschlussZur Vorlage · 0660/22_VL · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 0660/22_VL wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 03.098 „An der Ostdorfstraße“ in der Gemarkung Berge beantragt. Das betroffene Areal umfasst etwa 0,9 Hektar auf den Flurstücken 1078 und 1080 und umfasst das Gelände des ehemaligen Gartencenters. Ziel der Planung ist die Nachnutzung des Areals für die Errichtung einer Büroimmobilie.
Parallel dazu ist die 31. Änderung des Flächennutzungsplans vorgesehen, da die geplanten Ausweisungen nicht direkt aus dem aktuellen Flächennutzungsplan abgeleitet werden können. Die Anpassung der Bauleitpläne erfolgt zur Übereinstimmung mit dem Regionalplan Ruhr, der für diesen Bereich einen Allgemeinen Siedlungsbereich vorsieht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den bereits am 10.07.2018 gefassten Aufstellungsbeschluss mit einer geänderten Zielrichtung erneut zu fassen. Auf eine erneute Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) Nr. 2 BauGB soll verzichtet werden, da bereits im Dezember 2018 eine Besprechungsmöglichkeit durch die Verwaltung stattgefunden hat. Im weiteren Verfahren wird der Öffentlichkeit nach der Konkretisierung des Planentwurfs im Rahmen einer erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt. Das Verfahren umfasst die Überarbeitung der Planunterlagen sowie einen künftigen Offenlegungsbeschluss durch den Rat der Stadt Hamm. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 28.03.2022 · Hauptausschuss
- 22.03.2022 · Ausschuss für Klima-, Umwelt- und Naturschutz
- 22.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Rhynern
- B.Anträge
- 1.Modellversuch ÖPNVZur Vorlage · 0364/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0364/22_AT gestellt, der die Einführung eines Modellversuchs im öffentlichen Personennahverkehr vorsieht. Ziel des Antrags ist es, durch eine veränderte Preisgestaltung den Anteil des motorisierten Individualverkehrs zu senken und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beizutragen.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtwerke Hamm ein sogenanntes Hamm-Ticket zu einem Preis von 19,00 Euro einführen. Dieses Ticket soll im Rahmen eines dreimonatigen Modellversuchs ergänzend zum bestehenden Tarifsystem angeboten werden. Die Nutzung des Tickets soll berechtigen, den öffentlichen Personennahverkehr im gesamten Stadtgebiet an allen Wochentagen in Anspruch zu nehmen.
Als Begründung führt die Ratsgruppe an, dass bisher keine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs in der Stadt erreicht wurde. Der Modellversuch soll einen Impuls setzen, der perspektivisch auf eine fahrscheinlose Nutzung der Busse hinarbeiten soll. Neben der Klimaschutzkomponente werden im Antrag die Verringerung der Kosten für den Straßenunterhalt sowie die Vermeidung sozialer Exklusion im Bereich der Mobilität angeführt.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- Modellversuch ÖPNVZur Vorlage · 0395/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat mit dem Antrag Nummer 0364/22 einen Modellversuch im öffentlichen Personennahverkehr vorgeschlagen. Ziel des Antrags ist es, durch eine veränderte Preisgestaltung den Anteil des motorisierten Individualverkehrs zu senken und die Nutzung des ÖPNV zu fördern. Konkret soll die Stadtwerke Hamm dazu angehalten werden, ein sogenanntes Hamm-Ticket für einen Preis von 19,00 Euro einzuführen. Dieses Ticket sollte eine Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs im gesamten Stadtgebiet an allen Wochentagen ermöglichen und ergänzend zum bestehenden Tarifsystem angeboten werden. Der Antrag sieht eine Testphase von drei Monaten vor, wobei perspektivisch eine fahrscheinlose Nutzung der Busse angestrebt wird. Als Begründung werden die Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie die Vermeidung sozialer Exklusion angeführt.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag eine Stellungnahme abgegeben. Aus Sicht der Verwaltung erscheint der beschriebene Modellversuch zum aktuellen Zeitpunkt nicht zielführend. Als Begründung führt die Verwaltung unter anderem das bereits bestehende 3-Monats-Ticket im Entlastungspaket II der Bundesregierung an. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die bestehenden Regelungen des Westfalentarifverbundes bei der Umsetzung zu berücksichtigen sind.
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- 29.03.2022 · Rat
- 2.Beratung und Unterstützung bei der Erstellung eines SchutzkonzeptesZur Vorlage · 0365/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0365/22 gestellt. Gegenstand des Antrags ist die Beratung und Unterstützung der Schulen bei der Erstellung von Schutzkonzepten gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch.
Die Fraktion verweist in der Begründung auf die gesetzliche Relevanz des Themas, unter anderem durch das 16. Schulrechtsänderungsgesetz des Landes. Ziel der gesetzlichen Neuerung ist die Stärkung der Rechte von Schülerinnen und Schülern sowie die stärkere Einbindung der Schulmitwirkungsgremien. Um den gesetzlichen Schutzauftrag zu erfüllen, wird die Notwendigkeit einer Sensibilisierung von pädagogischem Personal sowie von Kindern und Jugendlichen angeführt.
Der Antrag fordert, dass die Stadt Hamm ergänzend zur Beratung durch die Schulpsychologie ein unterstützendes Beratungsangebot für alle Schulen im Stadtgebiet anbietet. Dabei sollen die bereits vorhandenen Beratungsstellen und Netzwerke in den Prozess einbezogen werden. Die Vorlage wurde am 31. Januar 2022 eingereicht und war für die Sitzung des Rates am 29. März 2022 vorgesehen.
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- 29.03.2022 · Rat
- 3.Energiesperren aussetzen und verhindernZur Vorlage · 0370/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0370/22 gestellt, der sich mit der Vermeidung von Energiesperren befasst. Hintergrund der Vorlage sind die gestiegenen Energiekosten und die damit verbundenen höheren Abschlagszahlungen bei den Stadtwerken Hamm. Die Antragstellerin weist darauf hin, dass Haushalte mit geringem Einkommen, sowohl mit als auch ohne Leistungsbezug, durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten vor finanziellen Herausforderungen stehen könnten.
Der Antrag fordert den Rat der Stadt Hamm dazu auf, Energiesperren dauerhaft auszusetzen. Für Haushalte, die in Zahlungsrückstand geraten, sollen die Stadtwerke gemeinsam mit den betroffenen Kundinnen und Kunden lösungsorientierte Vorschläge erarbeiten, wobei beispielsweise moderate Ratenzahlungen als Option genannt werden. Darüber hinaus wird die Erarbeitung eines Konzepts durch die Stadtwerke Hamm gefordert, um das Auftreten von Energiesperren bei den Kundinnen und Kunden künftig zu vermeiden.
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- 29.03.2022 · Rat
- Energiesperren aussetzen und verhindernZur Vorlage · 0391/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, der eine dauerhafte Aussetzung von Energiesperren sowie die Erarbeitung lösungsorientierter Vorschläge, wie etwa moderater Ratenzahlungen, durch die Stadtwerke Hamm vorsieht. Zudem wird die Entwicklung eines Konzepts zur Vermeidung von Versorgungsunterbrechungen gefordert.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und erläutert den aktuellen Mahnprozess im Tarifkundenbereich. Nach einer Anpassung des Verfahrens erfolgt nach einer kostenfreien Zahlungserinnerung eine Sperrandrohung. Im Falle einer drohenden Sperrung unterbreiten die Stadtwerke eine Abwendungsvereinbarung, die eine kostenfreie Aufteilung der Forderung in sechs monatliche Raten vorsieht. Bei Annahme dieses Angebots wird die Versorgung durch einen Vorauszahlungsmodus und eine Verdoppelung des nächsten Abschlags gesichert.
Für Kunden im Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII besteht seit 2007 eine Sonderregelung in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter der Stadt Hamm. Hier können Ratenzahlungen über bis zu 24 Monate gewährt werden, wobei die Tilgung direkt über das Jobcenter erfolgt, sofern eine Abtretungserklärung vorliegt. Trotz dieser Maßnahmen kommt es aufgrund von hohen Jahresabrechnungen oder ausgesetzten Leistungen vereinzelt zu Sperrprozessen.
Zur Vermeidung von Energiearmut berät der Kundenservice über Energiespartipps und sucht unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach Stundungen oder Ratenvereinbarungen. Zudem besteht eine fortgeführte Unterstützung der Energiearmutsberatung durch die Verbraucherzentrale NRW e.V. in Hamm, um gemeinsam Strategien zur Vermeidung von Energieschulden zu entwickeln.
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- 29.03.2022 · Rat
- 4.Resolution zum Erhalt der Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) am Standort St. Marien-HospitalZur Vorlage · 0374/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Vorlagennummer 0374/22_AT gestellt. Ziel des Antrags ist die Verabschiedung einer Resolution, die sich gegen die dauerhafte Ansiedlung der Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) an der St. Barbara-Klinik in Heessen ausspricht. Die Ratsgruppe fordert die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe dazu auf, die Notfallpraxis an den ursprünglichen Standort am St. Marienhospital zurückzuführen.
In der Begründung führt die Ratsgruppe an, dass die Verlagerung der Praxis aus der Stadtmitte nach Heessen zuvor als zeitlich begrenzte Maßnahme im Rahmen der Corona-Pandemie kommuniziert worden sei. Die dauerhafte Entscheidung zur Auslagerung in die Peripherie wird von der Ratsgruppe kritisiert. Es wird angeführt, dass der Standort an der St. Barbara-Klinik für Teile der Bevölkerung, insbesondere für Personen mit eingeschränkter Mobilität, schwerer mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sei. Zudem wird die Befürchtung geäußert, dass durch den Wegfall der zentralen Notfallpraxis die Notfallambulanzen der Krankenhäuser in der Innenstadt stärker beansprucht werden könnten. Die Ratsgruppe bemängelt zudem, dass die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe ohne vorherige Abstimmung mit der Politik getroffen wurde.
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- 29.03.2022 · Rat
- 5.Errichtung einer weiteren Gesamtschule in HammZur Vorlage · 0375/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Vorlagennummer 0375/22_AT gestellt. Ziel des Antrags ist die Prüfung einer Standortfestlegung sowie die Erstellung eines organisatorischen Fahrplans für die Errichtung einer weiteren öffentlichen Gesamtschule mit Oberstufe im Stadtgebiet.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit dem Schulentwicklungsplan 2.0, der einen hohen Bedarf an längeren, gemeinsamen Lernformen in der Stadt ausweist. Mit Verweis auf die Übergangsquoten in den Sozialräumen Norden und Heessen wird angeführt, dass Schülerinnen und Schüler aus diesen Stadtbezirken im städtischen Vergleich bei den Abschlüssen, die das Abitur ermöglichen, unterrepräsentiert seien. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die bestehende Gesamtschule nördlich von Kanal und Lippe die Nachfrage nach Schulplätzen nicht vollständig abdecken könne, wie die Anmeldezahlen für das Schuljahr 2022/23 belegen sollen.
Die Ratsgruppe fordert die Stadtverwaltung dazu auf, die Möglichkeiten für eine neue Schule dieser Schulform zu untersuchen, um den Bildungsstandort in den genannten Stadtbezirken nachhaltig zu stärken. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und wurde zur Beratung im Rat vorgelegt.
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- 29.03.2022 · Rat
- Errichtung einer weiteren Gesamtschule in HammZur Vorlage · 0396/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Wählergruppe Pro Hamm hat im Rahmen eines Antrags die Prüfung einer Standortfestlegung sowie die Erstellung eines organisatorischen Fahrplans für die Errichtung einer weiteren Gesamtschule in Hamm beantragt. Die Antragstellerin begründet das Vorhaben mit dem Schulentwicklungsplan 2.0 und verweist auf einen hohen Bedarf an längeren gemeinsamen Lernformen. Insbesondere in den Sozialräumen Norden und Heessen wird ein Defizit bei den Übergangsquoten von der Grundschule zu weiterführenden Schulen mit Abiturmöglichkeit festgestellt. Zudem wird angeführt, dass die bestehende Gesamtschule nördlich von Kanal und Lippe die Anmeldezahlen nicht vollständig abdecken kann. Ziel des Antrags ist eine nachhaltige Aufwertung des Bildungsstandortes in diesen Stadtbezirken durch eine öffentliche Schule mit Oberstufe.
Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag Stellung und führt aus, dass nach den Vorgaben des Schulgesetzes ein Bedarf für eine neue Gesamtschule erst vorliegt, wenn ein dauerhafter Anmeldeüberhang von mindestens 100 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang besteht. Die aktuelle Situation erfülle dieses Kriterium nicht. Für das Schuljahr 2022/23 wurde ein Anmeldeüberhang von 43 Schülerinnen und Schülern an der Sophie-Scholl-Gesamtschule verzeichnet, während an den beiden anderen Gesamtschulen 18 freie Plätze zur Verfügung standen. In der Folge konnten 25 Schülerinnen und Schüler nicht an der gewünschten Schulform aufgenommen werden. Im vorangegangenen Schuljahr 2021/22 wurden lediglich 15 Ablehnungen an der Sophie-Scholl-Gesamtschule registriert, wobei die betroffenen Schülerinnen und Schüler auf andere Gesamtschulen verteilt werden konnten, da dort 30 Plätze frei waren.
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- 29.03.2022 · Rat
- 6.Beteiligung am Modellversuch SchwammstadtZur Vorlage · 0376/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, wonach sich die Stadt am Modellversuch zum Konzept der Schwammstadt des Landes Nordrhein-Westfalen beteiligen soll. Ziel des Vorhabens ist es, die Entwicklung des Baugebiets Dierhagenweg im Stadtbezirk Hamm-Rhynern als Teil dieses Versuchs einzubringen.
Das Konzept der Schwammstadt sieht vor, Regenwasser durch Grünflächen oder offenporige Straßenstrukturen im Erdreich zurückzuhalten. Durch unversiegelte Flächen und offenporige Böden soll die Aufnahme von Wasser insbesondere bei Starkregenereignissen verbessert werden, um Überflutungen vorzubeugen. Das gespeicherte Wasser soll zudem bei Dürreperioden und Hitze zur Bewässerung oder durch Verdunstung zur Kühlung genutzt werden können.
Der Antrag bezieht sich auf die Initiative des Landtags von Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Stadtentwicklung – Ökologisch, energieeffizient und nachhaltig. Mehr Natur beginnt vor der eigenen Haustür. Natur-basierte Lösungen fördern und vorantreiben“. Die Ratsfraktion schlägt vor, das Baugebiet Dierhagenweg aufgrund seiner geplanten ökologischen Standards für die Teilnahme an diesem Modellversuch zu nutzen, um Erkenntnisse zur Klimaanpassung und nachhaltigen Stadtentwicklung zu gewinnen.
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- 29.03.2022 · Rat
- Beteiligung am Modellversuch SchwammstadtZur Vorlage · 0385/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag gestellt, nach dem sich die Stadt unter anderem mit der Entwicklung des Baugebiets Dierhagenweg im Stadtbezirk Hamm-Rhynern am Modellversuch „Schwammstadt“ des Landes Nordrhein-Westfalen bewerben soll. Das Konzept der Schwammstadt zielt darauf ab, Regenwasser durch unversiegelte Flächen oder offene Strukturen im Erdreich zurückzuhalten, um bei Starkregen Überflutungen zu vermeiden und bei Hitzeperioden durch Verdunstung zur Kühlung beizutragen.
Die Verwaltung hat zu diesem Antrag Stellung genommen und die Bedeutung der Klimaanpassung bestätigt. In der Stellungnahme wird darauf verwiesen, dass das Schwammstadt-Prinzip bereits als wesentliche Planungsprämisse in der Stadtentwicklung sowie im Masterplan Freiraum verankert ist. Zudem trägt die Stadt bereits durch Projekte zur Renaturierung der Lippe, der Ahse und der Bördebäche zur Schaffung von Retentionsflächen bei. Die Stadt ist zudem als Pilotkommune in der Zukunftsinitiative „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ des Lippeverbandes vorgesehen, welche Maßnahmen wie Dachbegrünungen oder Entsiegelungen fördert.
Hinsichtlich der konkreten Teilnahme am Modellversuch des Landes weist die Verwaltung darauf hin, dass seitens des zuständigen Ministeriums noch keine weiteren Details zum Projekt vorliegen. Eine Prüfung einer Teilnahme sei möglich, sobald die entsprechende Förderrichtlinie veröffentlicht wurde. Die Berücksichtigung des Baugebiets Dierhagenweg wird von der Verwaltung aufgrund der bestehenden Planungsziele als folgerichtig bewertet.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 7.Ausschussbesetzung / SitzverteilungZur Vorlage · 0380/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppen DIE LINKE und Wählergruppe Pro Hamm haben im Rahmen der Vorlage 0380/22_AT einen Antrag an den Rat der Stadt Hamm gestellt. Ziel des Antrags ist die Neubesetzung der Ausschüsse unter Anwendung des Hare/Niemeyer-Verfahrens zur Berechnung der Sitzverteilung.
Die Antragsteller führen an, dass die Vertretung der Ratsgruppen in den Ausschüssen seit der Kommunalwahl 2020 abgenommen habe. Dies sei auf eine Erhöhung der Anzahl der Ausschüsse bei gleichzeitiger Senkung der Anzahl der Ausschussmitglieder zurückzuführen. Zudem wird auf einen Fraktionswechsel eines Ratsmitglieds verwiesen, der eine Neuberechnung der Sitzverteilung erforderlich mache.
Die Antragsteller stellen fest, dass zum Zeitpunkt der Sitzung am 29. März 2022 weder eine entsprechende Beschlussvorlage der Verwaltung noch ein Antrag der Koalition zur Neuregelung der Ausschussbesetzung vorlag. Der Antrag fordert den Rat auf, die Ausschussneubesetzungen auf Basis des genannten Zählverfahrens vorzunehmen. Eine schriftliche Begründung des Antrags wurde nicht eingereicht; die Erläuterungen sollen mündlich erfolgen.
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- 29.03.2022 · Rat
- 8.Learn from the Past. Protect the Future. Kommunaler Aktionsplan gegen AntisemetismusZur Vorlage · 0381/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0381/22 gestellt, der die Erstellung eines kommunalen Aktionsplans gegen Antisemitismus vorsieht. Als Grundlage für den Antrag wird auf eine Erhebung des Jüdischen Weltkongresses aus dem Jahr 2021 verwiesen, die Defizite beim Wissen über den Holocaust sowie Einstellungen gegenüber der jüdischen Bevölkerung in Deutschland aufzeigt.
Die Fraktion beantragt, die Stadtverwaltung mit der Ausarbeitung eines solchen Aktionsplans zu beauftragen. Ziel der geplanten Maßnahmen soll es sein, die Wissensvermittlung über den Holocaust zu intensivieren und Wissenslücken in der Bevölkerung abzubauen. Im Fokus der Erarbeitung stehen dabei insbesondere Initiativen und Maßnahmen zur Verbesserung des historischen Wissens.
Der Antrag sieht die Prüfung von öffentlichkeitswirksamen Kampagnen sowie einer Bildungskampagne vor. Diese soll primär auf schulische Einrichtungen, Verwaltungseinheiten sowie kommunale Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften ausgerichtet sein. Nach Möglichkeit soll die Bildungskampagne über den Verantwortungsbereich der Stadt Hamm hinaus auch für private Unternehmen, Verbände, Vereine und Initiativen geöffnet werden.
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- 29.03.2022 · Rat
- 9.Zuständigkeitsordnung für den LippeparkZur Vorlage · 0403/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Wählergruppe Pro Hamm – Bezirksfraktion Hamm-Herringen hat einen Antrag mit der Nummer 0403/22_AT an die Bezirksvertretung Hamm-Herringen gestellt. Ziel des Antrags ist die Anpassung der Zuständigkeitsordnung für den Lippepark, um der Bezirksvertretung die Entscheidungskompetenz für die Anlage zurückzugeben.
Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass die Entscheidung des Rates und der Stadtverwaltung im Jahr 2020, die Zuständigkeit für den Lippepark der Bezirksvertretung zu entziehen, die Entwicklung der Freizeitanlage beeinträchtigt habe. Nach Ansicht der Antragstellerin führt die aktuelle Regelung dazu, dass Anliegen des Parks sowie Impulse für eine Weiterentwicklung kaum noch die politische Tagesordnung der Bezirksvertretung erreichen. Die Fraktion führt an, dass die derzeitige Notwendigkeit, Themen über städtische Ausschüsse oder den Rat zu behandeln, unzureichend sei.
Im Antrag wird angeführt, dass die Bedeutung des Lippeparks, insbesondere des Bereichs Schacht Franz, nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehe und somit gemäß der Gemeindeordnung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung falle. Die Fraktion fordert die Bezirksvertretung auf, die Stadtverwaltung dazu aufzufordern, die Zuständigkeitsordnung so zu ändern, dass die Bezirksvertretung Herringen die Handlungskompetenz für den Lippepark, zumindest für den Bereich Schacht Franz, wiedererlangt. Eine Neuregelung wird auch im Hinblick auf die geplante Gründung eines Fördervereins als zielführend betrachtet.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 10.03.2022 · Bezirksvertretung Hamm-Herringen
- Zuständigkeitsordnung für den LippeparkZur Vorlage · 0397/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksfraktion der Wählergruppe Pro Hamm hat einen Antrag gestellt, die Zuständigkeitsordnung für den Lippepark anzupassen. Ziel ist es, der Bezirksvertretung Hamm-Herringen die Entscheidungskompetenz für die Freizeitanlage zurückzugeben, zumindest für den Bereich Schacht Franz. Die Fraktion begründet das Anliegen damit, dass die Entscheidung des Rates im Jahr 2020, die Zuständigkeit dem Rat zu übertragen, die Entwicklung der Anlage erschwert habe. Da die Bezirksvertretung Herringen keine direkte Handlungsmöglichkeit mehr besitze, könnten Anliegen und Impulse für die Weiterentwicklung des Parks sowie die Bekämpfung von Missständen nur schwer politisch behandelt werden. Die Fraktion vertritt die Ansicht, dass die Bedeutung des Lippeparks nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehe und eine Neuregelung der Zuständigkeit, auch im Hinblick auf die geplante Gründung eines Fördervereins, zielführend sei.
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme dazu ausgeführt, dass der Antrag bereits von der Bezirksvertretung Hamm-Herringen an den Rat verwiesen wurde. Gemäß den Allgemeinen Richtlinien für die Erfüllung der Aufgaben der Bezirksvertretungen wird die Bedeutung des Lippeparks als wesentlich über einen Stadtbezirk hinausgehend eingestuft. Eine Änderung der Regelung sei nicht möglich, da sich die Fläche des Parks über drei Stadtbezirke erstrecke. Eine Teilregelung für einzelne Bereiche des Parks wird von der Verwaltung als nicht sinnvoll bewertet.
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- 29.03.2022 · Rat
- 10.Erstellung einer GemeinwohlökonomiebilanzZur Vorlage · 0409/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rat einen Antrag mit der Nummer 0409/22_AT zur Erstellung einer Gemeinwohlökonomiebilanz gestellt. Der Antrag sieht vor, dass der Rat feststellt, städtische Unternehmen trage eine besondere Verantwortung für das Gemeinwohl und nehme neben dem wirtschaftlichen Nutzen eine Vorbildfunktion für eine nachhaltige Wirtschaftsweise ein.
Im Rahmen eines geplanten Pilotprojekts fordert die Fraktion die Stadtwerke Hamm als städtische Tochtergesellschaft auf, eine unabhängig auditierte Gemeinwohl-Bilanz nach den Grundsätzen der Gemeinwohl-Ökonomie zu erstellen. Ziel ist es, neben der klassischen Finanzbilanz auch gesellschaftliche Nutzwertfaktoren wie das Beschaffungsmanagement, Vergabestandards, Geschlechterdemokratie sowie die Reduktion ökologischer Auswirkungen messbar und vergleichbar zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beteiligungsbericht um entsprechende Kennzahlen zu ergänzen, wobei das beteiligte Unternehmen die Gemeinwohl-Bilanz erstmals für das Wirtschaftsjahr 2023 im Beteiligungsbericht 2023/2024 ausweisen soll. Das Projekt soll anschließend evaluiert werden, um eine mögliche Ausweitung auf weitere Unternehmen des Konzerns Stadt zu prüfen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Ausweisung ethischen Engagements im Wettbewerb um Aufträge und Mitarbeitende an Bedeutung gewinne. Da städtische Unternehmen bereits durch die Gemeindeordnung über den rein wirtschaftlichen Nutzen hinaus verpflichtet seien, sollen durch die neue Bilanzierung auch soziale und ökologische Faktoren in die Unternehmensbewertung einfließen.
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- 29.03.2022 · Rat
- 11.Wohnrauminitiative für HammZur Vorlage · 0410/22_AT · Antrag
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Die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben im Rat der Stadt Hamm den Antrag 0410/22 zur Einrichtung einer „Wohnrauminitiative für Hamm“ gestellt. Ziel der Initiative ist es, die Verfügbarkeit von bezahlbarem, klimafreundlichem und qualitativ hochwertigem Wohnraum zu sichern und die Wohnbaulandpolitik an die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung anzupassen.
Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung einen „Masterplan Wohnen“ erarbeitet. Dieser soll die quantitative und qualitative Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung der bisherigen Wohnbaulandinitiative durchführen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, dem Rat konkrete Handlungsempfehlungen zur Sicherung und Entwicklung von Wohnraum vorzulegen. Schwerpunkte sollen dabei die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden, die Nachverdichtung bestehender Quartiere sowie die ökologische Weiterentwicklung von Projekten wie dem „Bauland an der Schiene“ auf dem CreativRevier Heinrich Robert sein.
Weitere Inhalte des Antrags umfassen die Förderung unterschiedlicher Wohnformen, etwa Mehrgenerationenwohnen oder Tiny-Häuser, sowie die Stärkung der Wohnraumentwicklung in der Innenstadt und im Hammer Westen. Die Verwaltung soll zudem eine Strategie zur klimagerechten Ausweisung von Baugebieten entwickeln, die soziale Kriterien bei der Vergabe von Bauland priorisiert. Darüber hinaus sollen die kommunale Bodenpolitik, die Ausweitung der Erbpacht sowie die strategische Stärkung der Hammgrafschaft Beteiligungsgesellschaft (HGB) geprüft werden. Zur Erarbeitung der Konzepte soll ein externes Ingenieur- und Beratungsbüro hinzugezogen werden.
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- 29.03.2022 · Rat
- 12.Schutz für Russlanddeutsche und RussenZur Vorlage · 0412/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0412/22_AT einen Antrag an den Rat gestellt. Ziel des Antrags ist die Verabschiedung einer Resolution, die sich gegen Übergriffe auf russische Staatsangehörige sowie Russlanddeutsche ausspricht.
In der Begründung führt die Fraktion verschiedene Vorfälle aus anderen deutschen Städten und Bundesländern an, darunter Sachbeschädigungen an einem Lebensmittelgeschäft in Oberhausen, eine Kündigung im Saarland sowie die Ablehnung medizinischer Behandlungen in München. Zudem wird auf Berichte über Anfeindungen von Kindern in Schulen sowie auf Warnungen von Polizeileitungen und Innenministerien bezüglich einer erhöhten Gefährdungslage verwiesen. Das Bundeskriminalamt habe bereits eine hohe Anzahl einschlägiger Straftaten dokumentiert.
Der beantragte Beschluss sieht vor, dass der Stadtrat Übergriffe auf die genannte Personengruppe verurteilt. Zudem sollen alle öffentlichen Einrichtungen der Stadt Hamm angewiesen werden, den Betroffenen von Übergriffen Schutz zu gewähren.
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- 29.03.2022 · Rat
- 13.Entwicklung Tourismuskonzept für die Stadt HammZur Vorlage · 0413/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0413/22 gestellt, der die Erarbeitung und Umsetzung eines Tourismuskonzepts für die Stadt vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Attraktivität Hamms als Tourismusstandort zu steigern und eine Grundlage für politische sowie stadtplanerische Entscheidungen zu schaffen.
Die Fraktion beantragt, die Stadtverwaltung mit einer Analyse der touristischen Ausgangssituation sowie der Aufarbeitung aktueller Entwicklungen und Trends zu beauftragen. Dabei sollen bestehende Angebote wie das Schloss Oberwerries, der MaxiPark, der Erlebensraum Lippeauen und das Creativrevier Heinrich-Robert sowie die gastronomische Infrastruktur der Innenstadt berücksichtigt werden. Zudem sollen touristische Alleinstellungsmerkmale, etwa im Bereich der Wasser tourismus-orientierten Angebote entlang der Lippe oder im Kontext der Römerroute, herausgearbeitet werden. Als potenzielle Zielgruppen werden Reisende mit Wohnmobilen sowie Sportbootfahrer genannt.
Das Konzept soll dabei wirtschaftliche, umwelt- und klimaverträgliche Aspekte einbeziehen und sich an den Orientierungsrahmen der Bundesregierung für eine nationale Tourismusstrategie anlehnen. Bestehende Angebote wie Stadttouren oder kulturelle Veranstaltungen sollen in das Gesamtkonzept integriert werden. Als ergänzende Maßnahme schlägt die Fraktion die Einrichtung einer eigenständigen Website unter dem Namen „Hamm Tourismus“ vor, um das gesamte Angebot übersichtlich zu präsentieren.
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- 21.09.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 15.06.2022 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit
- 29.03.2022 · Rat
- 14.Ausbau WasserwanderrastplätzeZur Vorlage · 0414/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen eines Antrags an den Oberbürgermeister den Ausbau der Wasserwanderrastplätze in Hamm beantragt. Ziel des Antrags ist es, die Aufenthaltsqualität für Wassertouristen auf dem Datteln-Hamm-Kanal zu erhöhen.
Die Fraktion weist darauf hin, dass die Stadt bereits über vier Wasserwanderrastplätze verfügt, die Sportbootfahrern eine 48-stündige Liegezeit ermöglichen. Während der Anleger in Herringen bereits gut erschlossen ist, verfügen die Sportbootanlegern in der Innenstadt, im Bereich Bad Hamm/Kurpark sowie am Maxipark derzeit nicht über eine Frischwasser- oder Stromversorgung.
Der Antrag umfasst zwei Kernpunkte: Erstens soll die Stadtverwaltung beauftragt werden, Versorgungsstationen an den Wasserwanderrastplätzen zu schaffen, um eine ausreichende Versorgung mit Strom und Frischwasser sicherzustellen. Zweitens soll die Verwaltung prüfen, ob der Bootsanleger in Werries im Rahmen einer Neugestaltung und eines Ausbaus in das Gesamtkonzept „Grüne Umweltachse“ integriert werden kann. Bei der Planung der Liegeplätze soll dabei berücksichtigt werden, dass sowohl für motorisierte Sportboote als auch für Ruderboote angemessene Anlegemöglichkeiten vorhanden sind.
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- 06.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 14.06.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität
- 29.03.2022 · Rat
- 15.Öffentlichkeitskampagne „Anonyme Spurensicherung“ (ASS)Zur Vorlage · 0415/22_AT · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm einen Antrag mit der Nummer 0415/22 gestellt, der eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zur anonymen Spurensicherung sowie den Aufbau einer lokalen Kooperation vorsieht. Ziel des Antrags ist es, die Bekanntheit der Möglichkeit zu erhöhen, nach Erlebnissen sexualisierter Gewalt gynäkologische Untersuchungen durchführen zu lassen, bei denen Verletzungen dokumentiert und DNA-Spuren für bis zu zehn Jahre gesichert werden können, ohne dass vorab eine polizeiliche Strafanzeige erstattet werden muss.
Der Antrag führt aus, dass die bestehenden Möglichkeiten der Spurensicherung in den Kliniken der Stadt Hamm derzeit auf den Internetseiten der Stadt, der Polizei und der Krankenhäuser nicht explizit aufgeführt sind. Zur Information der Betroffenen werden Maßnahmen wie Plakate, Flyer in verschiedenen Sprachen, Radiospots, Buswerbung sowie Präsenz in sozialen Netzwerken vorgeschlagen.
Darüber hinaus beantragt die Fraktion, eine örtliche Kooperation zur anonymen Spurensicherung aufzubauen, die beispielsweise als Arbeitsgruppe des Runden Tisches gegen Häusliche Gewalt fungieren könnte. In diese Kooperation sollen neben den bereits am Runden Tisch beteiligten Akteuren, wie der Gleichstellungsstelle, dem Frauenhaus, dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt, der Polizei und der Staatsanwaltschaft, auch die Kliniken der Stadt Hamm sowie ein rechtsmedizinisches Institut einbezogen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass für solche Kooperationen und die damit verbundene Öffentlichkeitsarbeit Fördergelder des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen beantragt werden können.
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- 29.03.2022 · Rat
- C.Anfragen
- 1.Bildungs- und TeilhabepaketZur Vorlage · 0213/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie zum lokalen Programm „Bildungsbegleitung an Hammer Schulen“ angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Entwicklung der außerschulischen Lernförderung, deren Erfolgsquote laut den Angaben der Ratsgruppe von 84,61 % im Schuljahr 2017/2018 auf 60,55 % im Schuljahr 2020/2021 gesunken ist.
Die Anfrage bezieht sich zudem auf einen Bericht der Stadtverwaltung, wonach es aufgrund von Sprachschwierigkeiten sowie fehlender digitaler und methodischer Kompetenzen zu Abbrüchen bei Fördermaßnahmen gekommen ist. Die Ratsgruppe bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, wie die Versorgung anspruchsberechtigter Kinder und Jugendlicher sichergestellt wird und ob Gründe für den Rückgang der Erfolgsquote identifiziert wurden. Zudem wird nach Maßnahmen gefragt, um die Erfolgsquote wieder zu steigern und die digitale Lernförderung zu gewährleisten.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die technische Ausstattung der Berechtigten für Distanzlernphasen. Abschließend wird die Verwaltung aufgefordert, darzulegen, wie hoch die Summe der während der Corona-Pandemie nicht verausgabten BuT-Mittel war und ob diese Mittel für andere Zwecke verwendet wurden.
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- 29.03.2022 · Rat
- Bildungs- und TeilhabepaketZur Vorlage · 0402/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat eine Stellungnahme zu einer Anfrage der Ratsgruppe Die Linke zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) vorgelegt. Gegenstand der Untersuchung ist die Entwicklung der Erfolgsquote bei der außerschulischen Lernförderung, welche von 84,61 % im Schuljahr 2017/2018 auf 60,55 % im Schuljahr 2020/2021 gesunken ist. Als Gründe für diesen Rückgang werden die Auswirkungen der Corona-Pandemie, Lernlücken infolge von Distanzunterricht sowie Defizite bei digitalen Kompetenzen angeführt.
Zur Gegensteuerung wurden verschiedene Maßnahmen umgesetzt, darunter Ferienangebote, an denen im Sommer 2021 insgesamt 420 Schülerinnen und Schüler teilnahmen. Zudem erfolgte Unterstützung bei der Beschaffung digitaler Endgeräte sowie die Schulung von Bildungsbegleitern durch das Medienzentrum.
Hinsichtlich der Finanzen zeigt die Stellungnahme Abweichungen zwischen Plan- und Ist-Werten auf. Im Jahr 2020 überstiegen die tatsächlichen Ausgaben den Planansatz um etwa 301.000 Euro, was die Verwaltung auf das Starke-Familien-Gesetz zurückführt. Für das Jahr 2021 beliefen sich die geplanten Ausgaben auf rund 5.004.500 Euro, während die realisierten Ausgaben bei etwa 3.646.907 Euro lagen. Dies entspricht einer negativen Abweichung von rund 1,36 Millionen Euro gegenüber der Planung. Die Verwaltung gibt an, dass die nicht in Anspruch genommenen Mittel nicht anderweitig verwendet wurden.
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- 29.03.2022 · Rat
- 2.WasserstoffbusseZur Vorlage · 0214/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Einsatz von Wasserstoffbussen in der Stadt Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Entscheidung der Verwaltung der französischen Metropolregion Montpellier, von der Anschaffung von Wasserstoffbussen abzurücken und stattdessen auf Elektrobusse zu setzen.
Die Ratsgruppe bezieht sich dabei auf die in Hamm diskutierte Überlegung zur Anschaffung von Wasserstoffbussen sowie auf eine noch ausstehende Machbarkeitsstudie. Im Zentrum der Anfrage stehen Fragen zur finanziellen Planung und zum Vergleich der Antriebstechnologien. Konkret wird die Verwaltung gebeten, die Höhe der zu erwartenden Fördermittel für Investitionen und Betrieb bei Wasserstoffbussen sowie die entsprechenden Fördermöglichkeiten für Elektrobusse darzulegen.
Des Weiteren werden die Einschätzungen der Stadt Hamm zu den Betriebskosten von Wasserstoff- und Elektrobussen sowie die Bewertung der Erkenntnisse aus Montpellier erbeten. Die Anfrage nimmt Bezug auf Medienberichte über Kostenunterschiede in Montpellier und fragt nach den in Hamm kalkulierten Werten. Abschließend wird die Stadtverwaltung um eine Bewertung der Entscheidung in Montpellier gebeten, die durch die Einsparungen beim Betrieb eines kostenlosen öffentlichen Nahverkehrs realisiert werden soll.
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- 29.03.2022 · Rat
- WasserstoffbusseZur Vorlage · 0367/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum Einsatz von Wasserstoffbussen im Vergleich zu Elektrobussen sowie zur Finanzierung und zu Betriebskosten angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Entwicklungen in der französischen Metropolregion Montpellier, wo die Entscheidung gegen Wasserstoffbusse und für Elektrobusse getroffen wurde.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass aktuelle Förderprogramme für alternative Antriebe im öffentlichen Personennahverkehr keine Unterschiede zwischen den Antriebsarten machen. Die Förderquote beläuft sich in der Regel auf 80 Prozent der Mehrkosten im Vergleich zu Dieselbussen. Betriebskosten werden derzeit nicht gefördert.
Hinsichtlich der Betriebskosten und der in den Medien berichteten Differenzen in Montpellier nimmt die Verwaltung Stellung zu den Energiekosten. Bei optimalen Temperaturen werden für einen elektrischen Solobus etwa 30 Cent pro Kilometer als reine Energiekosten für Hamm veranschlagt. Für Wasserstoffbusse werden bei einem Preis von fünf Euro pro Kilogramm Wasserstoff etwa 40 Cent pro Kilometer kalkuliert. Unter Berücksichtigung von Reichweitenverlusten bei extremen Temperaturen könnten die Betriebskosten beider Antriebsarten nah beieinander liegen. Eine abschließende Bewertung der Kosten ist erst nach Vorliegen der noch ausstehenden Machbarkeitsstudie möglich, welche die notwendige Infrastruktur einbezieht.
Bezüglich der Frage nach einer kostenlosen Tarifgestaltung in Montpellier stellt die Verwaltung fest, dass eine fahrgastfreundliche Tarifgestaltung bereits ein Leitprojekt des geplanten Nahverkehrsplans der Stadt Hamm ist. Diese sei wirtschaftlich nicht von den Beschaffungskosten der Verkehrsunternehmen abhängig.
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- 29.03.2022 · Rat
- 3.Kurzfristiger Stopp der Gebäudeeffizienzförderung durch die Bundesregierung: Auswirkungen auf energetische Sanierungen und Neubauten in HammZur Vorlage · 0216/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Situation der Gebäudeeffizienzförderung eingereicht. Hintergrund der Anfrage ist die Entscheidung der Bundesregierung, die entsprechenden Förderprogramme über die KfW kurzfristig und ersatzlos zu beenden.
Die Fraktion bittet den Oberbürgermeister um Auskunft darüber, welche Auswirkungen dieser Wegfall auf Projekte der Stadt Hamm hat. Dabei werden insbesondere die Auswirkungen auf Vorhaben der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH, der Stadtwerke Hamm GmbH sowie der Stadtentwicklungsgesellschaft abgefragt. Zudem wird nach den Folgen für weitere städtische Töchter oder innerhalb von Kooperationen gefragt.
Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Bewertung der Situation durch die Stadtverwaltung, insbesondere im Hinblick auf die Bauverwaltung. Es wird nach der Möglichkeit gefragt, ob am energetischen Standard des KfW-Effizienzhauses 40 festgehalten werden kann und ob es Möglichkeiten zur Kompensation des Förderausfalls gibt. Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, ob der Wegfall zu Mehrausgaben im städtischen Haushalt oder zu Bauverzögerungen bei einzelnen Projekten führt, wobei explizit auch das Projekt „familienfreundliches Rathaus“ genannt wird. Abschließend wird nach den Auswirkungen auf Projekte freier Träger im Bereich Kinder-, Jugend-, Gesundheits-, Familien- und Sozialwesen gefragt.
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- 29.03.2022 · Rat
- Kurzfristiger Stopp der Gebäudeeffizienzförderung durch die Bundesregierung: Auswirkungen auf energetische Sanierungen und Neubauten in HammZur Vorlage · 0358/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat eine Anfrage zur Auswirkung des kurzfristigen Stopps der KfW-Gebäudeeffizienzförderung durch die Bundesregierung gestellt. Im Zentrum der Fragen stehen die Auswirkungen auf städtische Bauprojekte, die Planungssicherheit bei energetischen Sanierungen sowie mögliche finanzielle Folgen für den städtischen Haushalt und freie Träger.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und gibt an, dass das Immobilienmanagement der Stadt Hamm derzeit keine laufenden Förderanträge hat, die von dem Stopp betroffen sind. Zukünftige Projekte könnten jedoch durch den Wegfall erschwert werden. Bei der Hammer Gemeinnützigen Baugesellschaft mbH (HGB) ist ein Neubauprojekt an der Lippestraße 16 sowie drei Sanierungsvorhaben in der Roßbachstraße, im Langewanneweg und in der Wilhelminenstraße von Verzögerungen in der Planung oder Ausführung betroffen. Die Stadtwerke Hamm sind unmittelbar nicht betroffen, während die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) mittelbare Auswirkungen auf die Stadtentwicklung durch die Abhängigkeit privater Investoren von KfW-Mitteln sieht.
Die Bauverwaltung bewertet die Situation aktuell unkritisch und geht von einer baldigen Neuregelung der Förderprogramme aus. Der Standard KfW-Effizienzhaus 40 dient weiterhin als interne Planungsgrundlage für Neubauten, wobei die wirtschaftliche Umsetzung von der Entwicklung der Baustoffpreise abhängt. Eine Kompensation des Förderwegfalls durch die Stadtverwaltung wird derzeit nicht in Aussicht gestellt. Auswirkungen auf das Projekt „familienfreundliches Rathaus“ oder Informationen über finanzielle Folgen für freie Träger liegen der Verwaltung nicht vor.
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- 29.03.2022 · Rat
- 4.Umsetzung Beschluss KlimanotstandZur Vorlage · 0217/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen der Anfrage 0217/22 den Oberbürgermeister um Auskunft zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 9. Juli 2019 zur Ausrufung des Klimanotstandes gebeten. Ziel des ursprünglichen Beschlusses ist es, die ökologischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Auswirkungen auf das Klima bei kommunalen Entscheidungen zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels prioritär zu behandeln.
Die Anfrage bezieht sich auf die bisherige Praxis der Darstellung der Klimarelevanz in Beschlussvorlagen. Die Ratsgruppe weist darauf hin, dass die Verwaltung in einer Stellungnahme vom 22. Juni 2020 vorgeschlagen hatte, die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung einer Klimaprüfung auf die nächste Wahlperiode zu vertagen, um zunächst Parameter für eine Entscheidungsgrundlage zu ermitteln. Da die Neukonstituierung des Rates sowie die Einrichtung eines Klimadezernats und einer Klimaschutzagentur bereits erfolgt sind, fordert die Ratsgruppe nun die Vorlage der angekündigten Parameter.
Des Weiteren werden spezifische Vorlagen zur Prüfung gestellt. Es wird gefragt, ob die Stadtverwaltung die Klimarelevanz in der Beschlussvorlage 0208/21 zur Nachnutzung des Hammer Rangierbahnhofs bereits als ausreichend erläutert betrachtet. Zudem wird die Vereinbarkeit des Beschlusses 0463/21, der die Gründung einer Entwicklungsgesellschaft und die Anbindung des Areals durch die Straßenbauprojekte B63n und K35n vorsieht, mit den Anforderungen des Klimanotstandes hinterfragt.
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- 29.03.2022 · Rat
- Umsetzung Beschluss KlimanotstandZur Vorlage · 0394/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Die Linke über die Umsetzung des Beschlusses zum Klimanotstand sowie über die Entwicklung des ehemaligen Hammer Rangierbahnhofs berichtet. Zur Prüfung der Klimarelevanz von Beschlussvorlagen wurde eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe eingerichtet, die seit April 2022 zusammenarbeitet. Das Ergebnis dieser Arbeit soll dem Rat zeitnah vorgelegt werden.
Hinsichtlich der Nachnutzung des rund 58 Hektar großen Rangierbahnhofs bewertet die Verwaltung die Planungen des DB Konzerns als klimafreundlich, da die Verlagerung von Gütern auf die Schiene CO2-Einsparungen ermöglicht. Ziel ist die Erreichung des 1,5-Grad-Ziels sowie ein Schienengüterverkehrsanteil von 25 bis 30 Prozent bis zum Jahr 2030. Im Abwägungsprozess sollen die ökologischen Vorteile der Straßenanbindung an der K 35n gegenüber den wirtschaftlichen Aspekten der Entwicklungsgesellschaft bewertet werden.
Die Ansiedlungsvorhaben der Entwicklungsagentur zielen auf die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen und tarifgebundenen Arbeitsplätzen für verschiedene Qualifikationsniveaus ab. Durch Projekte wie den Multi Hub Westfalen und das geplante Lokodrom sollen Institutionen zur Stärkung des Innovationssystems in der Logistik geschaffen werden. Die Entwicklung von Gewerbeflächen auf dem ehemaligen Bahnhofsgelände soll die Infrastruktur der Stadt Hamm fördern. Die Entwicklungsagentur unterstützt dabei Unternehmen bei der Projektentwicklung, der Beantragung von Fördermitteln sowie der Erprobung emissionsfreier Transporttechnologien, wie etwa wasserstoffbasierte Antriebe oder Last-Mile-Konzepte.
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- 29.03.2022 · Rat
- 5.Leih-Roller/E-Scooter in der Stadt HammZur Vorlage · 0218/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Einsatz von E-Scootern im Stadtgebiet Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Überprüfung der Auswirkungen der Leih-Roller auf die Stadtgesellschaft ein Jahr nach der Information der Bezirksvertretungen durch die Mitteilungsvorlage 0002/20.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zum aktuellen Status der Regelungen. Es wird nach dem Abschluss der angekündigten Vereinbarungen mit den Anbietern sowie nach dem Zeitpunkt für eine Sachstandsinformation der politischen Gremien gefragt. Zudem wird die Umsetzung der Ankündigung hinterfragt, Ansprechpartner für die Beseitigung verkehrsgefährdender Fahrzeuge bereitzustellen, da die aktuelle Kommunikation der Stadt auf die direkte Kontaktaufnahme mit den Betreibern verweist.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft mögliche alternative Regelungsmodelle, wie sie in anderen Städten angewandt werden, bei denen die Verwaltung Fristen zur Beseitigung von Hindernissen setzt und gegebenenfalls kostenpflichtige Abschleppungen veranlasst. Die Ratsgruppe bittet zudem um Auskunft darüber, wann die Aufnahme von E-Scootern und nicht-stationsgebundenen Leihrädern in die Sondernutzungssatzung gegen Gebühr geplant ist und ob die Anbieter derzeit Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes entrichten. Abschließend wird nach der steuerlichen Situation der Anbieter im Hinblick auf die Gewerbesteuer in Hamm gefragt.
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- 29.03.2022 · Rat
- Leih-Roller/E-Scooter in der Stadt HammZur Vorlage · 0366/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Die Linke den aktuellen Stand zum Betrieb von E-Scooter-Leihsystemen im Stadtgebiet dargelegt. Grundlage der Anfrage war die Klärung der Auswirkungen der seit September 2021 bestehenden E-Scooter-Nutzung auf die Stadtgesellschaft, insbesondere im Hinblick auf falsch abgestellte Fahrzeuge.
Die Verwaltung bestätigt, dass die Firma Lime auf Basis einer bestehenden Vereinbarung mit der Stadt einen E-Scooter-Verleih in Hamm betreibt. Bezüglich der Informationspflicht gegenüber den politischen Gremien weist die Verwaltung darauf hin, dass eine umfassende Information über die bisherigen Erfahrungen und die Entwicklungsperspektiven derzeit durch die Mitteilungsvlage 0098/22 vorbereitet wird.
Die Anfrage der Ratsgruppe umfasste zudem Fragen zur Umsetzung von Ansprechstrukturen für Beschwerden, zur Einführung von Gebühren für die Sondernutzung des öffentlichen Raumes durch E-Scooter und Leihräder sowie zur steuerlichen Situation des Anbieters. Eine detaillierte Beantwortung der Fragen zu den Entfernungsfristen bei Verkehrsbehinderungen oder zur Gewerbesteuerzahlung durch den Anbieter ist in der vorliegenden Stellungnahme nicht enthalten.
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- 29.03.2022 · Rat
- 6.EnergiearmutZur Vorlage · 0226/22_AF · Anfrage
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Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Situation der Energiearmut in Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Entwicklung auf dem Energiebeschaffungsmarkt, die dazu geführt hat, dass Kunden von Billiganbietern in die Ersatzversorgung der Stadtwerke Hamm übergegangen sind.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Anzahl der Neukunden, die seit Januar 2021 über die Ersatzversorgung hinzugewonnen wurden, sowie zur preislichen Differenz zwischen dem Tarif für Ersatzversorgung und dem Standardtarif der Stadtwerke. Zudem wird nach der prozentualen Preissteigerung für Strom und Gas seit Januar 2021 sowie nach der erwarteten Teuerungsrate für das Jahr 2022 gefragt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Rolle des Jobcenters Hamm und die Frage, ob Bezieher von Arbeitslosengeld II dazu angehalten wurden, durch einen Wechsel zu Billiganbietern Energiekosten zu senken. Darüber hinaus bittet die Ratsgruppe um eine Stellungnahme der Stadtwerke Hamm GmbH zu den Ursachen der aktuellen Entwicklung auf dem Beschaffungsmarkt, zur Notwendigkeit von Nachkäufen zu höheren Preisen sowie zu den möglichen Auswirkungen auf die Preisentwicklung für Bestandskunden.
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- 29.03.2022 · Rat
- EnergiearmutZur Vorlage · 0390/22_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Die Linke Informationen zur Entwicklung der Energiepreise und zur Kundensituation bei den Stadtwerken Hamm vorgelegt. Im Jahr 2021 gewannen die Stadtwerke durch Insolvenzen anderer Anbieter etwa 530 Strom- und 360 Erdgaskunden zurück. Diese Kunden wurden direkt mit Grundversorgungsverträgen angemeldet, wobei sich die Tarife der Grundversorgung preislich nicht von der Ersatzversorgung unterscheiden.
Hinsichtlich der Preisentwicklung gab die Verwaltung an, dass zum 1. April 2021 Preisanpassungen von 5,6 % bei Strom und 10,9 % bei Erdgas erfolgten. Für den 1. April 2022 sei eine Preisanhebung bei Erdgas um 23,8 % erforderlich. Als Ursachen für die Marktentwicklung werden die schnelle konjunkturelle Erholung nach den Lockdowns, steigende Energiebedarfe, der Ausstieg aus Kohle- und Kernkraftwerken sowie die Kosten für CO2-Zertifikate und die Situation im Ukraine-Krieg genannt. Die Stadtwerke mussten Energie zu teilweise deutlich höheren Preisen am Markt nachkaufen. Eine Weitergabe dieser gestiegenen Beschaffungskosten an die Kunden kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.
Bezüglich der Beratung von Leistungsbeziegern des Jobcenters Hamm wird erläutert, dass eine Kooperation mit dem Katholischen Sozialdienst Hamm besteht. Im Rahmen von Stromspar-Checks werden Kunden auf Energieeinsparungen hingewiesen, wobei ein Anbieterwechsel nicht zwingend empfohlen wird. Es wird eher ein Tarifwechsel innerhalb des Angebots der Stadtwerke thematisiert, da das Unternehmen bei Zahlungsschwierigkeiten eine Gesprächsbereitschaft zeigt.
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- 29.03.2022 · Rat
- 7.Förderung der Anlage von BlühstreifenZur Vorlage · 0228/22_AF · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Förderung der Anlage von Blühstreifen angefordert. Hintergrund der Anfrage ist der Doppelhaushalt für die Jahre 2022/2023, in dem auf Antrag der Fraktion jährlich 15.000 Euro für diesen Zweck bereitgestellt wurden. Ziel der Maßnahme ist die langfristige Etablierung von Blühstreifen im Stadtgebiet, um die lokale Biodiversität, insbesondere im Hinblick auf Insekten und Bestäuber, zu unterstützen.
Da die Bestellung der entsprechenden Flächen zeitnah erfolgen soll, möchte die Fraktion klären, ob die Stadtverwaltung die betroffenen Landwirte bereits über die bestehende Fördermöglichkeit in Kenntnis gesetzt hat. Sollte eine Information bisher noch nicht stattgefunden haben, fragt die Fraktion nach der geplanten Art und dem Zeitpunkt der Kommunikation gegenüber den Landwirten. Zudem wird um Auskunft gebeten, welche spezifischen Ausgaben der Landwirte aus Sicht der Stadtverwaltung als förderfähig eingestuft werden.
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- 29.03.2022 · Rat
- Förderung der Anlage von BlühstreifenZur Vorlage · 0388/22_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Fraktion den aktuellen Stand zur Förderung von Blühstreifen dargelegt. Im Doppelhaushalt für die Jahre 2022/2023 wurden auf Antrag der Fraktion jährlich 15.000 Euro bereitgestellt, um die Anlage von Blühstreifen zur Förderung der lokalen Biodiversität und der Insektenpopulation im Stadtgebiet zu unterstützen.
Hinsichtlich der Information der Landwirtschaft an die Verwaltung wurde erläutert, dass zur Vermeidung von Doppelförderungen, die zu Strafzahlungen für die Landwirtschaft führen könnten, zunächst ein Förderkonzept erstellt werden muss. Nach Rücksprache mit der Landwirtschaftskammer NRW ist vorgesehen, diesen Entwurf unter Berücksichtigung der EU-Agrarförderperiode ab 2023, welche Regelungen zur sogenannten Buntflächenförderung beinhaltet, abzustimmen.
Ein fertiges Konzept wird daher Anfang 2023 mit der Landwirtschaftskammer erarbeitet, sobald die entsprechenden Ausführungsbestimmungen geklärt sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die städtischen Mittel nicht mit bestehenden EU-Förderprogrammen kollidieren.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022 · Rat
- 8.Verstärkung und bezirkliche Ausrichtung des Kommunalen OrdnungsdienstesZur Vorlage · 0236/22_AF · Anfrage
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur personellen und strukturellen Entwicklung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) angefordert. Gegenstand der Anfrage ist die Umsetzung der Ziele zur Verstärkung und bezirklichen Ausrichtung des Dienstes.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf die Vorlage Nummer 0279/21, welche eine Neuausrichtung des KOD vorsah. In der Anfrage wird thematisiert, dass die im Rahmen des 100-Tage-Programms der Verwaltung und der Koalition angestrebte dezentrale Aufstellung sowie die Verdopplung der bestehenden Bezirksteams bisher nicht umgesetzt wurden. Zudem wird auf die Ablehnung eines KOD-Büros im Bürgeramt im Stadtbezirk Bockum-Hövel verwiesen.
Die Anfrage umfasst drei spezifische Fragestellungen. Zunächst wird nach den Gründen für die Nichteinhaltung der in der Vorlage 0279/21 festgelegten Zeitvorgaben gefragt. Des Weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, den Zeitpunkt für die Einrichtung der für jeden Stadtbezirk zuständigen Bezirksteams zu benennen. Abschließend wird um Auskunft über die geplante Personalstärke der einzelnen Bezirksteams gebeten, wobei eine Aufschlüsselung nach den jeweiligen Stadtbezirken gefordert wird.
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- 29.03.2022 · Rat
- Verstärkung und bezirkliche Ausrichtung des Kommunalen OrdnungsdienstesZur Vorlage · 0373/22_ST · Stlgnahme
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage den aktuellen Stand zur Verstärkung und zur bezirklichen Ausrichtung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) erfragt. Im Zentrum der Anfrage stehen die Einhaltung von Zeitvorgaben aus einer früheren Beschlussvorlage sowie der Zeitpunkt und die Personalstärke der geplanten Bezirksteams.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung und weist darauf hin, dass die Anzahl der Mitarbeiter im KOD bis Ende 2021 bereits mehr als verdoppelt wurde. Die im Rat beschlossene Struktur sieht keine festen KOD-Büros vor, sondern flexible Bezirksteams für die sieben Stadtbezirke. Die Bezirksteams haben ihre Arbeit zum 1. Februar 2022 aufgenommen und wurden den jeweiligen Bezirksvertretungen vorgestellt.
Hinsichtlich der personellen Entwicklung führt die Verwaltung aus, dass eine stufenweise Verstärkung bis in das Jahr 2022 vorgesehen ist. Neben personellen Neuzugängen im Jahr 2021 und 2022 sind Nachbesetzungen aufgrund interner Fluktuation und vakanter Stellen notwendig. Ein umfangreiches Auswahlverfahren sowie Kündigungsfristen externer Bewerber beeinflussten die Termine.
Aktuell besteht in jedem Stadtbezirk ein Team aus zwei Mitarbeitenden, wobei sich die Bezirke Uentrop und Rhynern eine Einheit teilen. Die Verwaltung plant, die ursprünglich beschlossene Struktur und Personalstärke umzusetzen, sobald die Personalgewinnung und die Qualifizierung der Kräfte abgeschlossen sind.
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- 29.03.2022 · Rat
- 9.Förderung ehrenamtlichen Engagements, insbesondere in der Freiwilligen FeuerwehrZur Vorlage · 0240/22_AF · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0240/22_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Förderung des ehrenamtlichen Engagements befasst. Ein besonderer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Sicherung des Nachwuchses bei der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund in das gesellschaftliche Ehrenamt.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Maßnahmen die Stadt Hamm ergreift, um junge Menschen für die Freiwillige Feuerwehr zu gewinnen, und ob eine Ausweitung der Aktivitäten zur Nachwuchsgewinnung geplant ist. Zudem werden Informationen zur Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund am Ehrenamt sowie deren Anteil innerhalb der freiwilligen Feuerwehrkräfte angefordert.
Darüber hinaus fragt die CDU-Fraktion nach der Existenz und dem Umfang zielgruppenspezifischer Versuche seitens der Verwaltung, um Menschen mit Migrationshintergrund für ehrenamtliche Tätigkeiten, insbesondere im Bereich der Feuerwehr, zu gewinnen. Die Anfrage begründet das Anliegen mit der Bedeutung des Ehrenamts für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Notwendigkeit, die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr in der Flächenstadt langfristig zu gewährleisten.
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- 29.03.2022 · Rat
- Förderung ehrenamtlichen Engagements, insbesondere in der Freiwilligen FeuerwehrZur Vorlage · 0407/22_ST · Stlgnahme
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Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements, insbesondere der Freiwilligen Feuerwehr, verschiedene Fragen zur Nachwuchsgewinnung und zur Einbindung von Menschen mit Migrationshintergrund an die Verwaltung gestellt. Im Fokus der Anfrage stehen die Anstrengungen der Stadt zur Gewinnung junger Mitglieder sowie die Identifizierung von Maßnahmen, um die Beteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund am Ehrenamt zu erhöhen.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass die Feuerwehr Hamm bereits seit Jahren verschiedene Projekte zur Mitgliedergewinnung und -erhaltung durchführt. In Zusammenarbeit mit dem Stadtfeuerwehrverband Hamm e.V. wird ein Arbeitskreis unterhalten, der unter anderem die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, die Gestaltung eines Corporate Designs sowie die Organisation von Aktionen wie der „Blaulichtmeile“, dem „Tag der offenen Tür“ oder der Teilnahme an Stadtläufen koordiniert. Auch die Einrichtung einer Feuerwehr-Schul-AG sowie die Nutzung sozialer Medien gehören zu den bestehenden Maßnahmen.
Hinsichtlich der Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund stellt die Verwaltung fest, dass diese Gruppe im Vergleich zu ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung in der Feuerwehr unterrepräsentiert ist. Als mögliche Ursachen werden unterschiedliche Strukturen in anderen Ländern angeführt, in denen Feuerwehrwesen oft mit militärischen oder polizeilichen Organisationen verknüpft ist. Die Feuerwehr Hamm betont, dass die Aufnahme neuer Mitglieder unabhängig von Herkunft oder Religion erfolgt. Als künftigen Schritt zur gezielten Ansprache werden Kontakte zu Migrantenorganisationen als sinnvoll erachtet.
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- 29.03.2022 · Rat
- 10.ImpfpflichtZur Vorlage · 0241/22_AF · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0241/22_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der bundesweiten Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege befasst. Hintergrund der Anfrage ist die Regelung, nach der Arbeitnehmer in diesen Bereichen bis zum 15. März einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest über eine medizinische Befreiung vorlegen müssen.
Im Rahmen der Anfrage werden konkrete Informationen zu den medizinischen Voraussetzungen für die Ausstellung eines solchen Attestations zur Befreiung von der Covid-19-Impfung erbeten. Zudem wird gefragt, welche Personen oder medizinischen Fachkräfte in Hamm zur Ausstellung dieser Atteste berechtigt sind. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Frage, ob es in Hamm Personen gibt, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen wie Krebs, Allergien oder Gürtelrose sowie wegen des Risikos allergischer Schocks generell von der Impfpflicht befreit sind. Die Anfrage bezieht sich zudem auf die politische Debatte um einen Gesetzesentwurf zur allgemeinen Impfpflicht im Bundestag.
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- 29.03.2022 · Rat
- ImpfpflichtZur Vorlage · 0389/22_ST · Stlgnahme
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Anfrage Nummer 0241/22 Informationen zur bundesweit geltenden Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege angefordert. Im Zentrum der Anfrage standen Fragen zu den medizinischen Voraussetzungen für ein ärztliches Attest, das eine Befreiung von der Covid-19-Impfung ermöglicht, sowie zur Frage, welche Personen in Hamm generell von dieser Pflicht befreit sein könnten. Zudem wurde nach der zuständigen Gruppe von Personen gefragt, die zur Ausstellung solcher Zeugnisse berechtigt ist.
In der Stellungnahme der Verwaltung wird darauf verwiesen, dass die Voraussetzungen für ein ärztliches Zeugnis über ein Impfhindernis im Infektionsschutzgesetz (§ 20a Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 IfSG) festgelegt sind. Die Ausstellung dieser Zeugnisse kann durch die niedergelassene Ärzteschaft in Hamm erfolgen. Bezüglich der medizinischen Kontraindikationen, die eine Impfung gegen Covid-19 verhindern können, verweist die Verwaltung auf die Informationen auf den Internetseiten des Robert-Koch-Institutes.
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- 29.03.2022 · Rat
- 11.K35nZur Vorlage · 0242/22_AF · Anfrage
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Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur weiteren Planung der K35n gestellt. Bezugnehmend auf eine Mitteilung aus dem Dezember 2021, in der über den Sachstand zur K35n sowie über eine vorliegende faunistische Planungsraumanalyse informiert wurde, befasst sich die Anfrage mit dem anstehenden Prozess der Trassenfindung.
Im Kontext der öffentlich zugänglichen Karten von Straßen.NRW zur Planung der B63n, welche einen groben Verlauf der K35n durch die Grünflächen südlich des Daberg zeigen, werden spezifische Fragen an den Oberbürgermeister gerichtet. Die Anfrage bezieht sich auf Anliegen, die bei einem Ortstermin von Anwohnenden vorgebracht wurden.
Konkret wird um Auskunft darüber gebeten, ob der Bereich südlich des Wiescher Baches in die Voruntersuchungen einbezogen wird und falls nicht, welche Gründe für diese Entscheidung vorliegen. Zudem wird die Verwaltung aufgefordert, eine Aufstellung der Projekte und Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz zu erstellen, die in diesem Bereich in den vergangenen zehn Jahren umgesetzt wurden, einschließlich der Angabe der jeweiligen Umsetzungsjahre.
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- 29.03.2022 · Rat
- K35nZur Vorlage · 0403/22_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung hat in einer Stellungnahme zur Anfrage der Ratsgruppe Die Linke Informationen zum aktuellen Planungsstand der K35n vorgelegt. Hintergrund der Anfrage waren Fragen, die im Rahmen eines Ortstermins von Anwohnenden aufgeworfen wurden, nachdem erste Karten von Straßen.NRW zur Planung der B63n einen groben Verlauf der K35n durch die Grünflächen südlich des Daberg aufzeigten.
In der Stellungnahme beantwortet die Verwaltung die Frage, ob der Bereich südlich des Wiescher Baches in die Voruntersuchungen einbezogen wird, mit einer Bestätigung der Einbeziehung. Zudem wurde nach Projekten und Maßnahmen im Bereich des Natur- und Artenschutzes gefragt, die in diesem Bereich in den vergangenen zehn Jahren umgesetzt wurden. Hierzu hält die Verwaltung fest, dass im betrachteten Planungsraum in diesem Zeitraum keine entsprechenden Projekte oder Maßnahmen durchgeführt wurden. Die Vorlage dient als Grundlage für die Sitzung des Rates am 29. März 2022.
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- 29.03.2022 · Rat
- 12.Anfrage VersorgungssicherheitZur Vorlage · 0243/22_AF · Anfrage
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Anfrage 0243/22_AF Fragen zur Sicherstellung der Gasversorgung in der Stadt gestellt. Hintergrund der Anfrage sind die Berichterstattung über mögliche Mangelsituationen bei der Gasversorgung sowie die geringen Füllstände der Gasspeicher, wie sie im Kontext der geopolitischen Lage in der Ukraine thematisiert wurden.
Die Fraktion bezieht sich zudem auf die Entwicklung der Energiepreise und die wirtschaftliche Situation von Energieversorgern. In diesem Zusammenhang wird auf die Herausforderungen für die Stadtwerke Hamm hingewiesen, die Versorgungssicherheit im Stadtgebiet aufrechtzuerhalten.
Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und umfasst drei spezifische Fragestellungen. Es wird um Auskunft darüber gebeten, ob die Versorgungssicherheit in Hamm langfristig gewährleistet ist. Des Weiteren wird gefragt, ob die Stadtverwaltung oder die Stadtwerke entsprechende Notfallszenarien für den Fall von Versorgungsengpässen entwickelt haben. Abschließend wird nach der Höhe der vorhandenen Gasreserven der Stadtwerke gefragt.
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- 29.03.2022 · Rat
- Anfrage VersorgungssicherheitZur Vorlage · 0405/22_ST · Stlgnahme
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Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Anfrage zur Versorgungssicherheit Fragen zur Gasversorgung der Stadt gestellt. Hintergrund der Anfrage sind Berichte über niedrige Füllstände in Gasspeichern sowie die Sorge um die kritische Infrastruktur infolge der Ukraine-Krise. Die Fraktion erkundigte sich zudem nach der langfristigen Gewährleistung der Versorgung, der Existenz von Notfallszenarien sowie der Höhe der Gasreserven der Stadtwerke Hamm.
Die Verwaltung nahm dazu Stellung und erklärte, dass die Stadtwerke Hamm ausreichend Gasmengen am Markt eingekauft haben, um den Bedarf der Kunden für die kommende Zeit zu decken. Ein Einfluss auf Lieferketten oder Engpässe im vorgelagerten Netz besteht jedoch nicht.
Hinsichtlich der Notfallszenarien verwies die Verwaltung auf gesetzliche Regelungen auf EU- und nationaler Ebene sowie auf das Energiewirtschaftsgesetz, welches die Mitwirkungspflichten für lokale Gasnetzbetreiber definiert. Die Stadtwerke Hamm setzen die Leitfäden der Branchenverbände zur Bewältigung von Netzengpässen um. Für den Fall, dass marktbezogene Maßnahmen nicht ausreichen, sind Kriterien für eine Abschaltreihenfolge verschiedener Kundengruppen festgelegt, um im Krisenfall zeitnah reagieren zu können.
Bezüglich der Gasreserven teilte die Verwaltung mit, dass die Stadtwerke Hamm über keine eigenen physikalischen Gasspeicher im Netz verfügen. Eine Speicherung in nennenswertem Umfang sei technisch und wirtschaftlich nur auf Fernleitungsnetzebene oder an zentralen Standorten umsetzbar.
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- 29.03.2022 · Rat
- 13.Anfrage KfW-FörderstopZur Vorlage · 0244/22_AF · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0244/22_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Auswirkung der Beendigung bestimmter Förderprogramme der KfW-Bank für energieeffizientes Bauen und Sanieren auf die Stadt Hamm. Konkret wurden die Neubauförderungen für die Standards „Effizienzhaus 55“ und „Effizienzhaus 40“ sowie die Programme für energetische Sanierungen mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob städtische Bau- oder Sanierungsvorhaben von diesem Förderstopp betroffen sind. Falls dies der Fall ist, wird um eine detaillierte Aufschlüsselung der konkreten Vorhaben sowie um Angaben zu etwaigen Beeinträchtigungen, wie etwa Kostensteigerungen oder zeitliche Verzögerungen, gebeten. Darüber hinaus wird angefragt, ob Bau- oder Sanierungsvorhaben von städtischen Unternehmen von der Einstellung der Fördermittel betroffen sind und in welchem Ausmaß Beeinträchtigungen vorliegen.
Die Anfrage bezieht sich auf die bundesweite Einstellung der genannten Programme, für die nach aktuellen Planungen der Bundesregierung keine vergleichbare Nachfolgeförderung für das Effizienzhaus 55 vorgesehen ist.
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- 29.03.2022 · Rat
- Anfrage KfW-FörderstopZur Vorlage · 0404/22_ST · Stlgnahme
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Stellungnahme 0404/22 auf eine Anfrage der AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm reagiert. Gegenstand der Anfrage vom 21. März 2022 war die Frage, ob städtische Bau- und Sanierungsvorhaben sowie Projekte städtischer Unternehmen durch die Beendigung bestimmter KfW-Förderprogramme für energieeffizientes Bauen und Sanieren betroffen sind. Konkret wurde nach einer Aufschlüsselung etwaiger Beeinträchtigungen, wie etwa Teuerungen oder Verzögerungen, bei konkreten Vorhaben gefragt.
Die Beendigung der bundeseigenen KfW-Förderprogramme betraf die Neubauförderungen für das Effizienzhaus-Standard 55 und 40 sowie die Programme für energetische Sanierungen. In der vorliegenden Stellungnahme verweist die Verwaltung darauf, dass die gestellten Fragen inhaltlich weitgehend mit den Fragen aus einer vorangegangenen Anfrage (0216/22) übereinstimmen. Die entsprechenden Informationen zu diesem Sachverhalt wurden bereits in der Stellungnahme 0358/22 beantwortet.
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- 29.03.2022 · Rat
- 14.Sachstand „Konzept Wohnmobilstellplätze im Stadtgebiet entwickeln“Zur Vorlage · 0245/22_AF · Anfrage
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister den aktuellen Sachstand zur Entwicklung eines Konzepts für Wohnmobilstellplätze im Stadtgebiet angefragt. Hintergrund der Anfrage ist ein bereits im Juni 2021 gestellter Antrag, der die Ausweisung geeigneter Flächen sowie die Bewertung der technischen Ausstattung, wie etwa Stromversorgung und Sanitäranlagen, zum Ziel hatte. Zudem sollte die Identifizierung von Betreibermöglichkeiten sowie die Einbindung von Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung berücksichtigt werden.
Die Verwaltung hatte zuvor mitgeteilt, dass das Stadtmarketing bereits eine Recherche nach möglichen Flächen durchführt. Eine anschließende Prüfung der grundsätzlichen Nutzung durch das Baudezernat sowie eine Bewertung der Standortqualitäten und Umsetzungsmöglichkeiten sind vorgesehen. Die entsprechenden Ausschüsse für Sport und Freizeit sowie für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität sollen über die Ergebnisse informiert werden.
Mit der vorliegenden Anfrage werden nun konkrete Informationen zu den Fortschritten der Flächensuche und zur geplanten Größenordnung der Stellplätze erbeten. Des Weiteren stellt die Fraktion die Frage, ob die Standorte mit Versorgungsstationen für Strom und Wasser ausgestattet werden, wann die Fertigstellung des ersten Stellplatzes geplant ist und inwiefern die Plätze in ein gesamtstädtisches Tourismuskonzept eingebunden werden.
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- 21.06.2022 · Rat
- 29.03.2022 · Rat
- 15.Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern von StraßenausbaubeiträgenZur Vorlage · 0246/22_AF · Anfrage
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern bei Straßenausbaubeiträgen angefordert. Hintergrund der Anfrage ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes durch die Landesregierung sowie ein landeseigenes Förderprogramm, das die Kosten für Straßenausbaumaßnahmen teilweise übernimmt.
Die Fraktion bezieht sich auf einen Antrag der CDU und der FDP im Landtag Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht vor, die Anteilsfinanzierung bei der Gewährung von Zuwendungen an Kommunen auf 100 Prozent zu erhöhen und diese an ein zum 1. Januar 2022 bestehendes Straßen- und Wegekonzept zu knüpfen. Zudem soll die Erhöhung der Finanzierung auch rückwirkend für bereits bewilligte Förderanträge gelten.
In der Anfrage werden zwei konkrete Fragen an die Verwaltung gestellt. Zunächst wird gefragt, für welche beitragspflichtigen oder voraussichtlich beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen, unter anderem auch zur Straßenbeleuchtung, die rückwirkende Anteilsfinanzierung in Höhe von 100 Prozent auf Basis des bestehenden Straßen- und Wegekonzepts greift. Des Weiteren wird nach den Maßnahmen gefragt, für die die angekündigte 100-prozentige Anteilsfinanzierung ab dem 1. Januar 2022 wirksam wird.
Die Fraktion bittet um eine differenzierte Darstellung der Antworten. Die Auskunft soll nach Straßennamen, betroffenen Abschnitten, den konkreten Maßnahmen sowie den Umsetzungszeitpunkten gegliedert sein und für jede Maßnahme die jeweilige Entlastung in Euro ausweisen.
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- 29.03.2022 · Rat
- Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern von StraßenausbaubeiträgenZur Vorlage · 0398/22_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen einer Stellungnahme zur Anfrage der CDU-Ratsfraktion Informationen zur Entlastung von Anliegern bei Straßenausbaubeiträgen vorgelegt. Hintergrund der Anfrage ist die mögliche Erhöhung der landeseigenen Förderquote auf 100 Prozent sowie die Frage, welche Maßnahmen von einer rückwirkenden Finanzierung profitieren können.
Nach Angaben der Verwaltung können Maßnahmen gemäß der geltenden Förderrichtlinie gefördert werden, sofern die Straßenausbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und die zugrunde liegenden Maßnahmen ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurden oder im Haushalt 2018 standen. Für Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2021 beschlossen wurden, ist die Förderung an ein bestehendes Straßen- und Wegekonzept gebunden. Maßnahmen, die vor dem 1. Januar 2lag 2018 beschlossen wurden, sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Bisher wurden 99 Maßnahmen zur Straßenbeleuchtung abgerechnet und gefördert. Für weitere Straßenbaumaßnahmen lassen sich zum aktuellen Zeitpunkt weder der genaue Umsetzungszeitpunkt noch die exakte finanzielle Entlastung der Anlieger beziffern, da die beitragsrechtlichen Prüfungen und die Kostenermittlung noch nicht abgeschlossen sind. Die Verwaltung gab an, alle notwendigen Beschlüsse einzuholen, um rechtlich zulässige Förderanträge zu stellen. Bezüglich der im Antrag vorgeschlagenen neuen Stichtagsregelung zum 1. Januar 2022 merkte die Verwaltung an, dass eine differenzierte Aufteilung der Maßnahmen nach diesem Datum aufgrund der bestehenden Regelungen nicht möglich sei. Die Verwaltung bekräftigte zudem die grundsätzliche Übereinstimmung mit der Forderung nach einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge.
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- 29.03.2022 · Rat
- 16.Wechsel eines Ratsherrn in das Büro des OberbürgermeistersZur Vorlage · 0247/22_AF · Anfrage
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Die CDU-Ratsfraktion hat im Rat der Stadt Hamm eine Anfrage zur Personalbesetzung im Büro des Oberbürgermeisters gestellt. Hintergrund der Anfrage ist die Berichterstattung über den Wechsel eines Ratsherrn in das Referat für Grundsatzfragen innerhalb des Büros des Oberbürgermeisters zum 1. Mai 2022.
Die Fraktion bezieht sich dabei auf die im Haushaltplan 2022/23 ausgewiesenen Personalaufwendungen für das Stadtamt 01, die für das Jahr 2022 auf rund 3,2 Millionen Euro und für das Jahr 2023 auf über 3,3 Millionen Euro veranschlagt sind.
Im Rahmen der Anfrage werden vier spezifische Punkte an den Oberbürgermeister gerichtet. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob die betreffende Stelle öffentlich oder verwaltungsintern ausgeschrieben wurde und welche Anforderungen an das Anforderungsprofil geknüpft waren. Zudem wird nach der Begründung für den Bedarf dieser Stelle gefragt, da zum Zeitpunkt der Anfrage noch keine konkrete Aufgabenbeschreibung vorliege. Des Weiteren wird um Informationen zur zukünftigen Struktur des Organigramms im Büro des Oberbürgermeisters sowie um Auskunft über weitere geplante oder laufende Stellenbesetzungen in diesem Bereich, einschließlich der entsprechenden Zeitpunkte und Anforderungsprofile, gebeten.
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- 29.03.2022 · Rat
- Wechsel eines Ratsherrn in das Büro des OberbürgermeistersZur Vorlage · 0406/22_ST · Stlgnahme
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Die Verwaltung der Stadt Hamm hat in einer Stellungnahme auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Personalstand und zur Stellenbesetzung im Büro des Oberbürgermeisters reagiert. Gegenstand der Anfrage war die Besetzung einer Stelle im Referat für Grundsatzfragen durch einen Ratsherrn zum 1. Mai 2022 sowie die Entwicklung der Personalaufwendungen im Stadtamt 01.
Die Verwaltung erläuterte, dass es sich bei der betreffenden Position nicht um eine neu geschaffene Stelle handelt. Die Stelle wurde nach dem Wechsel des bisherigen Stelleninhabers in die Referatsleitung für Wirtschaft, Digitalisierung, Stadtmarketing und Touristik wiederbesetzt. Eine öffentliche oder verwaltungsinterne Ausschreibung habe nicht stattgefunden. Die Auswahlkommission habe aufgrund der erforderlichen Vertrauensverhältnisse für eine direkte Besetzung entschieden. Das Referat für Grundsatzfragen umfasst insgesamt vier Stellen, darunter die Referatsleitung, zwei Referentinnen oder Referenten sowie eine Sachbearbeitung.
Hinsichtlich der Haushaltsplanung legte die Verwaltung dar, dass die im Haushaltsplan vorgesehenen Steigerungen der Personalaufwendungen primär auf allgemeine Tariferhöhungen sowie auf die Zuweisung neuer Stellen für die Bereiche Digitalisierung, Datenschutz und Gesundheitsmanagement zurückzuführen sind. Die Stellen für die Datenschutzbeauftragten und die Gesundheitsmanagerin sind dem Amt 01 formal zugeordnet. Die Kostensteigerungen im Bereich der Digitalisierung resultieren aus der Schaffung von drei Vollzeitäquivalenten.
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- 29.03.2022 · Rat
- D.Verschiedenes