Impfpflicht
✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Hamm hat mit der Vorlage 0241/22_AF eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der bundesweiten Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege befasst. Hintergrund der Anfrage ist die Regelung, nach der Arbeitnehmer in diesen Bereichen bis zum 15. März einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest über eine medizinische Befreiung vorlegen müssen.
Im Rahmen der Anfrage werden konkrete Informationen zu den medizinischen Voraussetzungen für die Ausstellung eines solchen Attestations zur Befreiung von der Covid-19-Impfung erbeten. Zudem wird gefragt, welche Personen oder medizinischen Fachkräfte in Hamm zur Ausstellung dieser Atteste berechtigt sind. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Frage, ob es in Hamm Personen gibt, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen wie Krebs, Allergien oder Gürtelrose sowie wegen des Risikos allergischer Schocks generell von der Impfpflicht befreit sind. Die Anfrage bezieht sich zudem auf die politische Debatte um einen Gesetzesentwurf zur allgemeinen Impfpflicht im Bundestag.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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