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Anfrage

Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern von Straßenausbaubeiträgen

0246/22_AF

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern bei Straßenausbaubeiträgen angefordert. Hintergrund der Anfrage ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes durch die Landesregierung sowie ein landeseigenes Förderprogramm, das die Kosten für Straßenausbaumaßnahmen teilweise übernimmt.

Die Fraktion bezieht sich auf einen Antrag der CDU und der FDP im Landtag Nordrhein-Westfalen. Dieser sieht vor, die Anteilsfinanzierung bei der Gewährung von Zuwendungen an Kommunen auf 100 Prozent zu erhöhen und diese an ein zum 1. Januar 2022 bestehendes Straßen- und Wegekonzept zu knüpfen. Zudem soll die Erhöhung der Finanzierung auch rückwirkend für bereits bewilligte Förderanträge gelten.

In der Anfrage werden zwei konkrete Fragen an die Verwaltung gestellt. Zunächst wird gefragt, für welche beitragspflichtigen oder voraussichtlich beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen, unter anderem auch zur Straßenbeleuchtung, die rückwirkende Anteilsfinanzierung in Höhe von 100 Prozent auf Basis des bestehenden Straßen- und Wegekonzepts greift. Des Weiteren wird nach den Maßnahmen gefragt, für die die angekündigte 100-prozentige Anteilsfinanzierung ab dem 1. Januar 2022 wirksam wird.

Die Fraktion bittet um eine differenzierte Darstellung der Antworten. Die Auskunft soll nach Straßennamen, betroffenen Abschnitten, den konkreten Maßnahmen sowie den Umsetzungszeitpunkten gegliedert sein und für jede Maßnahme die jeweilige Entlastung in Euro ausweisen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 29.03.2022
    kein Ergebnis hinterlegt

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