Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Sport und Freizeit
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0719/22 die Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Sport und Freizeit beantragt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Ratsfraktion, wodurch eine personelle Neuregelung der Ausschussbesetzung notwendig wurde.
Der Beschluss sieht vor, den Ausschuss für Sport und Freizeit mit dem bisherigen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Die Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei grundsätzlich unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein. Zudem wird der Ausschuss um ein beratendes Mitglied erweitert, dessen Vorschlag durch den Stadtsportbund erfolgt.
Hinsichtlich der Stellvertreterregelung sieht die Vorlage vor, dass zusätzlich zu den bereits gewählten stellvertretenden Ausschussmitgliedern weitere Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe in alphabetischer Reihenfolge als stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Dabei handelt es sich um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubildung sind nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 28.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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