Auflösung und Neubildung des Hauptausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0703/22 die Auflösung und Neubildung des Hauptausschusses beantragst. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Fraktion, wodurch eine personelle Neuregelung der Ausschussbesetzung notwendig wurde.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, den Hauptausschuss aufzulösen und mit dem identischen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu zu bilden. Dabei bleiben die Zusammensetzung und die Befugnisse des Ausschusses unverändert. Die Vorlage umfasst die Festlegung der regulären Mitglieder sowie der stellvertretenden Mitglieder durch eine Listenwahl.
Zusätzlich ist vorgesehen, die im Hauptausschuss nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Ausschussmitgliedern zu wählen. Hierbei wird klargestellt, dass es sich bei den gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist gemäß der Gemeindeordnung bei der personellen Besetzung der Ausschüsse nicht stimmberechtigt. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Maßnahme sind nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 28.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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