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Antrag

Zuständigkeitsordnung für den Lippepark

0403/22_AT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Wählergruppe Pro Hamm – Bezirksfraktion Hamm-Herringen hat einen Antrag mit der Nummer 0403/22_AT an die Bezirksvertretung Hamm-Herringen gestellt. Ziel des Antrags ist die Anpassung der Zuständigkeitsordnung für den Lippepark, um der Bezirksvertretung die Entscheidungskompetenz für die Anlage zurückzugeben.

Die Fraktion begründet das Vorhaben damit, dass die Entscheidung des Rates und der Stadtverwaltung im Jahr 2020, die Zuständigkeit für den Lippepark der Bezirksvertretung zu entziehen, die Entwicklung der Freizeitanlage beeinträchtigt habe. Nach Ansicht der Antragstellerin führt die aktuelle Regelung dazu, dass Anliegen des Parks sowie Impulse für eine Weiterentwicklung kaum noch die politische Tagesordnung der Bezirksvertretung erreichen. Die Fraktion führt an, dass die derzeitige Notwendigkeit, Themen über städtische Ausschüsse oder den Rat zu behandeln, unzureichend sei.

Im Antrag wird angeführt, dass die Bedeutung des Lippeparks, insbesondere des Bereichs Schacht Franz, nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgehe und somit gemäß der Gemeindeordnung in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung falle. Die Fraktion fordert die Bezirksvertretung auf, die Stadtverwaltung dazu aufzufordern, die Zuständigkeitsordnung so zu ändern, dass die Bezirksvertretung Herringen die Handlungskompetenz für den Lippepark, zumindest für den Bereich Schacht Franz, wiedererlangt. Eine Neuregelung wird auch im Hinblick auf die geplante Gründung eines Fördervereins als zielführend betrachtet.

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