Teileinziehung der Südstraße im Abschnitt zwischen Ostenwall und Martin-Luther-Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm wurde beauftragt, das Verfahren zur Teileinziehung der Südstraße im Abschnitt zwischen Ostenwall und der Martin-Luther-Straße/Marktplatz durchzuführen. Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte Sperrung dieses Bereichs für den regulären Autoverkehr.
Der betreffende Abschnitt der Südstraße ist als Gemeindestraße klassifiziert. Bereits seit Juni 2021 besteht im Bereich zwischen Ostenwall und der Martin-Luther-Straße eine vorläufige Verkehrsregelung, die auf einem Antrag der Ratsfraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der FDP basiert. Diese Regelung umfasst ein Verbot für Fahrzeuge aller Art, wobei Radfahrer sowie der Lieferverkehr im Zeitraum von 7 bis 12 Uhr freigestellt sind. Zudem wurde der Ostenwall als abknickende Vorfahrt ausgestaltet. Die Querung der Südstraße vom Santa-Monica-Platz zur Königstraße bleibt für den Kfz-Verkehr weiterhin möglich.
Die Verwaltung führt die Teileinziehung aus, um die bisherigen Erfahrungen aus dem Verkehrsversuch straßenrechtlich abzusichern und die Verkehrsregelung dauerhaft auch für den Anliegerverkehr zu beschränken. Durch die Maßnahme sollen die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer sowie die Aufenthaltsqualität im Bereich erhöht werden. Die Erreichbarkeit von Einrichtungen wie dem Krankenhaus, dem Hotel Stadt Hamm, dem Sanitätshaus sowie der Senioreneinrichtung Medicum bleibt gewährleistet. Das Verfahren zur Teileinziehung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Straßenwegerechts Nordrhein-Westfalen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 29.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 28.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 22.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 08.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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