Leih-Roller/E-Scooter in der Stadt Hamm
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsgruppe Die Linke hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Einsatz von E-Scootern im Stadtgebiet Hamm angefordert. Hintergrund der Anfrage ist die Überprüfung der Auswirkungen der Leih-Roller auf die Stadtgesellschaft ein Jahr nach der Information der Bezirksvertretungen durch die Mitteilungsvorlage 0002/20.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zum aktuellen Status der Regelungen. Es wird nach dem Abschluss der angekündigten Vereinbarungen mit den Anbietern sowie nach dem Zeitpunkt für eine Sachstandsinformation der politischen Gremien gefragt. Zudem wird die Umsetzung der Ankündigung hinterfragt, Ansprechpartner für die Beseitigung verkehrsgefährdender Fahrzeuge bereitzustellen, da die aktuelle Kommunikation der Stadt auf die direkte Kontaktaufnahme mit den Betreibern verweist.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft mögliche alternative Regelungsmodelle, wie sie in anderen Städten angewandt werden, bei denen die Verwaltung Fristen zur Beseitigung von Hindernissen setzt und gegebenenfalls kostenpflichtige Abschleppungen veranlasst. Die Ratsgruppe bittet zudem um Auskunft darüber, wann die Aufnahme von E-Scootern und nicht-stationsgebundenen Leihrädern in die Sondernutzungssatzung gegen Gebühr geplant ist und ob die Anbieter derzeit Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraumes entrichten. Abschließend wird nach der steuerlichen Situation der Anbieter im Hinblick auf die Gewerbesteuer in Hamm gefragt.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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