14. (vereinfachte) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.007 – Zeche Sachsen – Hier: 1. Abwägung vorgebrachter Anregungen 2. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Ergänzungsbeschlussvorlage 0565/21_ER-1 befasst sich mit der 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.007 – Zeche Sachsen. Der Entwurf sieht vor, die Satzung sowie die dazugehörige Begründung zu beschließen. Dabei werden die Stellungnahmen der Stadtwerke Hamm, der Feuerwehr Hamm sowie die Anregungen des Landesbetriebes Wald und Holz und des Regionalverbands Ruhr (RVR) im Rahmen der Abwägung berücksichtigt oder zur Kenntnis genommen.
Ein zentraler Punkt der Vorlage ist ein Änderungsantrag der Bezirksvertretung Heessen. Die Bezirksvertretung empfahl einstimmig, dass die Verwaltung das Angebot des RVR annimmt, gegen eine Entschädigungszahlung einen Waldsaum am Grenzübergang zum Gewerbegebiet anzulegen, um ökologische Lebensräume zu schaffen.
Die Verwaltung empfiehlt jedoch, der beantragten Änderung nicht zu folgen und die Vorlage ohne Ergänzung zu beschließen. Als Begründung führt die Verwaltung an, dass die Herstellung einer Waldrandstruktur an dieser Stelle keinen ökologischen Vorteil verspreche, da die vorhandene Gehölzstruktur bereits ökologische Wertigkeit besitze und eine Neugestaltung den Eingriff in bestehende Strukturen sowie die Entnahme von Bäumen erfordern würde. Zudem liege der Bereich außerhalb des Geltungsbereichs der Bebauungsplanänderung. Die Sicherstellung der Verkehrssicherungspflicht sei durch bestehende Kontrollen des Waldbesitzers bereits gewährleistet, sodass eine zusätzliche Anlage des Waldsaumes nicht erforderlich sei.
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- 29.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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