Entlastung des Oberbürgermeisters für den Gesamtabschluss der Stadt Hamm zum 31.12.2018
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Hamm hat im Rahmen der Sitzung am 29. März 2022 über die Entlastung des Oberbürgermeisters für den Gesamtabschluss der Stadt zum 31. Dezember 2018 entschieden. Die Beschlussvorlage 0701/22_VL basierte auf den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW.
Die Grundlage für diesen Beschluss bildete die Feststellung des Rechnungsprüfungsausschusses aus einer Sitzung vom 2. März 2022. Der Ausschuss stellte fest, dass der Gesamtabschluss 2018 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden- und Finanzgesamtlage der Stadt Hamm einschließlich der verselbstständigten Aufgabenbereiche vermittelt. Dabei wurde bestätigt, dass die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten wurden. Zudem wurde festgestellt, dass der Gesamtlagebericht in wesentlichen Belangen mit dem Abschluss übereinstimmt und die Chancen sowie Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Aufgrund dieser Einschätzung empfahl der Rechnungsprüfungsausschuss dem Rat, dem Oberbürgermeister die Entlastung zu erteilen. Die Vorlage hielt zudem fest, dass dem Oberbürgermeister im Rahmen der Abstimmung über die eigene Entlastung kein Stimmrecht zukommt. Die Entscheidung über die Entlastung wurde daher formal von der Beschlussfassung zur Bestätigung des Gesamtabschlusses und zur Behandlung des Jahresergebnisses getrennt.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 28.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 23.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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