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Beschlussvorlage

Benennung von Delegierten hier: Mitgliederversammlung 2022 des Städtetages Nordrhein-Westfalen

0644/22_VL

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Hamm hat im Rahmen der Beschlussvorlage 0644/22 die Benennung der Delegierten für die Mitgliederversammlung 2022 des Städtetages Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Versammlung findet am 1. und 2. Juni 2022 in Essen statt und steht unter dem Motto „Lebenswertes Zuhause. Die Städte in NRW.“

Gemäß der Satzung des Städtetages Nordrhein-Westfalen ist die Stadt Hamm berechtigt, sechs stimmberechtigte Delegierte zu entsenden. Der Vorschlag sieht vor, den Oberbürgermeister sowie fünf weitere stimmberechtigte Mitglieder zu benennen. Die Verteilung der Stimmen erfolgt dabei nach dem Zählverfahren Hare-Niemeyer im Verhältnis 2:2:1 zwischen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN. Die Vorgaben sehen vor, dass die Hälfte der Delegierten aus gewählten Ratsmitgliedern bestehen soll und bei der Besetzung der Positionen sowie der Gastdelegierten der Anteil der Frauen im Stadtrat berücksichtigt wird.

Zusätzlich zur Gruppe der stimmberechtigten Delegierten besteht die Möglichkeit, weitere Teilnehmer ohne Stimmrecht als Gastdelegierte zu entsenden. Die Vorlage enthält keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt. Der Rat hat der Vorlage in der Sitzung am 29. März 2022 zugestimmt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 29.03.2022
    kein Ergebnis hinterlegt
  • 28.03.2022
    kein Ergebnis hinterlegt

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