Auflösung und Neubildung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat mit der Beschlussvorlage 0711/22 die Auflösung und anschließende Neubildung des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beantragt. Grund für diesen Vorgang ist ein Fraktionsübertritt eines Ratsmitglieds von der Fraktion B 90/DIE GRÜNEN zur SPD-Fraktion, wodurch eine personelle Neuregelung der Ausschussbesetzung notwendig wurde.
Der Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss mit dem identischen inhaltlichen Zuständigkeitsbereich neu gebildet wird. Die bestehende Zusammensetzung und die Befugnisse des Gremiums bleiben dabei unverändert. Von den insgesamt 13 zu wählenden Mitgliedern müssen mindestens sieben Ratsmitglieder sein.
Der Vorschlag umfasst zudem die Wahl der ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder. Ergänzend sollen die im Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen nicht vertretenen Ratsmitglieder einer Fraktion bzw. Gruppe in alphabetischer Reihenfolge zu weiteren stellvertretenden Ausschussmitgliedern gewählt werden. Dabei wird klargestellt, dass es sich bei den bereits gewählten Stellvertretern um eine listenmäßige und nicht um eine persönliche Vertretung handelt. Der Oberbürgermeister ist bei der personellen Besetzung der Ausschüsse gemäß der Gemeindeordnung nicht stimmberechtigt.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 28.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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