Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Erleichterungen für Vergabeverfahren im Zusammenhang mit der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Hamm hat dem Rat eine Beschlussvorlage zur Genehmigung von Erleichterungen bei Vergabeverfahren vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die Abweichung von den städtischen Vergaberichtlinien, konkret gemäß Ziffer 5.9, für alle dringlichen Vergabeverfahren zu ermöglichen, die der Aufnahme von Flüchtlingen aus der Ukraine dienen. Dies umfasst Lieferungen und Leistungen in Bereichen wie der Einrichtung von Unterkünften, Sanitäreinrichtungen, Reinigung, Catering sowie Sicherheitsdiensten.
Die Verwaltung begründet das Ersuchen damit, dass für die kurzfristige Aufnahme von Geflüchteten eine schnelle und effiziente Durchführung von Beschaffungsprozessen notwendig sei. Um auf Bedarfe zeitnah reagieren zu können, wird eine pauschale Ermächtigung für künftige Dringlichkeitsvergaben in diesem Zusammenhang beantragt, statt für jeden Einzelfall einen separaten Beschluss zu erwirken. Die konkreten Einzelfälle sollen verwaltungsintern dokumentiert und mit dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt werden. Das Rechnungsprüfungsamt hat gegenüber der Vorlage keine Bedenken angemeldet.
Zudem wird der Rat gebeten, die Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen, da die nächste reguläre Ratssitzung erst in zwei Wochen stattfindet. Es wird darauf hingewiesen, dass durch ein Aufschieben der Entscheidung die rechtzeitige Verfügbarkeit von Gütern und Dienstleistungen gefährdet sein könnte. Die Vorlage sieht vor, dass bei Auftragswerten von mehr als 30.000 Euro netto die zuständigen Ausschüsse über die Zulassung von Ausnahmen entscheiden.
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Beratungsfolge
- 29.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 28.03.2022kein Ergebnis hinterlegt
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